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Die Personenfahndung ist eine Fahndung der Polizei oder anderer Ermittlungsbehörden nach gesuchten Personen und stellt eine wichtige Aufgabe der Polizei bei der Strafverfolgung als auch bei der Gefahrenabwehr dar. Ziel ist der Personengewahrsam. Bei der Polizei ist die Personenfahndung Teil der Polizeilichen Taktik, die hier auch überwiegt.
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Gesuchte Personen sind beispielsweise Tatverdächtige, vermisste Personen und (selten) Zeugen sowie Auskunftspersonen. Im Einzelnen:
Es kann sowohl nach Verurteilten, Tatverdächtigen, Beschuldigten, Angeschuldigten etc. als auch nach Zeugen gefahndet werden.
Je nach Ausschreibungstext erfolgt bei einem Antreffen die Verhaftung verurteilter Straftäter zum Zwecke des Haftantritts (Strafhaft) oder zum Zwecke der Vorführung bei Gericht oder beim Landgerichtsarzt (jeweils Vorführungshaftbefehl) oder die Festnahme (Strafverfahren). Seltener erfolgt auch die Personenfahndung zur Durchführung einer Vernehmung, zur Befragung oder zur Nennung eines Zustellungsbevollmächtigten.
In seltenen Fällen und bei bedeutenden Straftaten kann auch eine Fahndung nach Zeugen erfolgen. Sie ergänzt den Zeugenaufruf der Öffentlichkeitsfahndung.
Die Personenfahndung zum Zwecke der Wiederergreifung entwichener Gefangener ist polizeirechtlich eine (mutmaßliche) Vollzugshilfe, sofern er die Person ein Gefangener der Justiz war.
Eine Personenfahndung kann auch zur Ingewahrsamnahme durch die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr erfolgen, z.B. abgängige Minderjährige. Können diese Personen den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigte) nicht zeitnah zugeführt werden, so werden sie in ein Kinder-/Jugendheim überstellt.
Die Personenfahndung ist eine Polizeieinsatzart, zumindest jedoch ein polizeiliches Handeln. Besonders oft wird sie im Rahmen der Bewältigung von Sofortlagen angewandt. Dabei wird von Auskunftspersonen o.ä. eine Personenbeschreibung aufgenommen und die Fluchtrichtung durchgegeben. Personenfahndungen werden anschließend durch Fahndungsaufrufe (z.B. durch Polizeifunk), der Suche als solche (z.B. Tatortbereitsfahndung, Zielfahndung) und beim Antreffen von Verdächtigen durch Identitätsfeststellung im Rahmen einer Personenkontrolle durchgeführt.
Die Zielfahndung ist die planmäßige, aktive Suche der Sicherheitsbehörden nach ausgewählten Straftätern oder Tatverdächtigen, die besonders gefährlich sind oder wegen besonders schwerer Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte (in Deutschland: §§ 98a, § 100a, § 110a StPO) ausgeschrieben sind. Kriminalbeamte stellen zu diesem Zweck intensive Nachforschungen an und reisen gegebenenfalls in andere Länder, um die dortigen Behörden zu unterstützen, sollte es konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort der Zielperson geben. Je nach Bedeutung, kann dies auch außerhalb des Schutzbereiches erfolgen (Mitfahndung). Zeitlich kann eine Personenfahndung bereits im Sicherungsangriff durch Einsatzkräfte am Einsatzort erfolgen.
Die Grenzfahndung ist das auf internationale Grenzen priorisiertes Fahnden.
Fahndungsinstrumente bei Personenfahndungen sind die Auswertung der Verbindungsdaten der Telekommunikation, das Nachvollziehen von Reisebewegungen (Grenzkontrollen, Passagierlisten u. ä.) sowie die Einschaltung der Öffentlichkeit. Bei der Strafverfolgung gibt es zudem die Schleppnetzfahndung (in Deutschland: § 163d StPO) und bei schwerwiegenden Straftaten die Kontrollstelle nach § 111 StPO. Beim Ersten Angriff und bei schweren Straftaten kann die Personenfahndung auch mittels einer Ringfahndung durchgeführt werden. Üblich sind: Durchsagen (Funkverkehr), Intranet-/Extranet-Fahndungsaufrufe, Publikationen (Fahndungsbuch) u.ä. in Gang gesetzt. Durchgeführt wird sie visuell (Streifendienst, Polizeihubschrauber), taktil (Polizeihunde) und kommunikativ per Befragung des sozialen Umfeldes sowie technisch (Ortungen, Telefonüberwachung, IMSI-Catcher, Einpflegen in das INPOL-System).
Für die Suche kann erkennungsdienstliches Material (Lichtbilder und Fingerabdruckblätter), Personenbeschreibungen (z.B. Phantombilder und Lichtbilder der Justizvollzugsanstalten) zur Hilfe genommen werden
Die Fahndung nach Sachen ist Aufgabe der Sachfahndung (SF). Die Personen- und die Sachfahndung überschneiden sich teilweise, wenn z.B. die Personen in einem (bekannten) Kraftfahrzeug unterwegs sind – hier wird nach dem Kfz-Kennzeichen gefahndet, um die Person zu fassen.
Kriminalistisch ist auch ein Abgleich der Fingerabdrücke mit dem AFIS (Deutschland) sinnvoll, wenn der Täter nicht bekannt ist.
Die Öffentlichkeitsfahndung ist über Fahndungsplakate, Handzettel, Pressemitteilungen oder Fernsehsendungen wie Aktenzeichen XY … ungelöst möglich. Sie ein wichtiges Instrument der Personenfahndung, sofern eine schwerwiegende Straftat, eine Vermissung oder ein unbekannter Toter (mit unnatürlicher Todesursache) vorliegt − „Vermisste/Unbekannte Tote“ (VUT). Hier werden insbesondere die Massenmedien eingeschaltet, um einen großen Personenkreis von Hinweisgebern zu erreichen. Ferner finden Fahndungsaufrufe per Steckbrief statt, oder es werden relavante Haushalte besucht.
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."