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Das Personalitätsprinzip kann zwei Bedeutungen haben:
In der Christlichen Sozialethik, vor allem der katholisch begründeten, ist es neben Solidaritätsprinzip und Subsidiaritätsprinzip eines der drei Grundprinzipien der Sozialethik. Siehe dazu Personalität.
Im sog. internationalen Strafrecht oder Strafanwendungsrecht erweitert das Personalitätsprinzip die Strafhoheit eines Staates auf Straftaten, die außerhalb des Hoheitsgebietes begangen wurden. Im Gegensatz zum Territorialitätsprinzip (Straftaten im Hoheitsgebiet) geht das Personalitätsprinzip davon aus, dass ein Individuum demjenigen Herrschafts- bzw. Rechtssystem unterworfen ist, dem es persönlich angehört, sei es als Stammesmitglied oder als Bürger.
Das Personalitätsprinzip ist in zwei Ausprägungen bekannt:
In Deutschland ist das Personalitätsprinzip (nicht abschließend) in §§ 5, 7 StGB verkörpert.
Siehe auch: Konsulargerichtsbarkeit, Flaggenprinzip, Stammesrecht, Internationales Privatrecht, Herrschaftssystem
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