Amtsträger oder auch vorgesetzte Bundeswehrsoldaten haben in bestimmten Fällen das Recht, Angaben zu einer betroffenen Person (Personalien) zu verlangen. Das Recht leitet sich aus ihrer jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab. In Gerichtsverfahren werden beispielsweise routinemäßig die Personalien von Prozessbeteiligten festgestellt.
Kommt der oder die Betreffende dieser Aufforderung nicht, unvollständig oder mit falschen Angaben nach, kann dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Zu den Personalien gehören gemäß § 111 OWiG folgende Daten:
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."