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Parlamentarische Demokratie

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Die parlamentarische Demokratie ist eine Regierungsform des Parlamentarismus, bei der die wichtigsten politischen Entscheidungen von einem aus freier Volkswahl hervorgegangenen Parlament getroffen werden. Es leitet seine Legitimation von dieser Wahl durch das Wahlvolk ab, die wahlberechtigten Bürger, von denen als Souverän die Staatsgewalt ausgeht.

Die parlamentarische Demokratie ist eine Form der repräsentativen Demokratie: Die vom Volk gewählten Volksvertreter und nur sie repräsentieren das Volk. Die repräsentative Demokratie ist die Alternativform zur direkten Demokratie, bei der das Staatsvolk unmittelbar die grundlegenden politischen Entscheidungen in Abstimmungen trifft. Allerdings kennen auch parlamentarische Demokratien einzelne Fälle von Entscheidungen des Wahlvolks in Volksabstimmungen.

Das Parlament kontrolliert die Regierung. Es wählt den Regierungschef, bisweilen auch die übrigen Mitglieder der Regierung, und kann ihnen das Misstrauen aussprechen. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.

Dem Parlament obliegt auch die Gesetzgebung (legislative Gewalt). Die Regierung kann als Verordnungsgeber nur eine vom Parlament abgeleitete legislative Gewalt ausüben.

Eine parlamentarische Demokratie kann sowohl eine Republik (z. B. Deutschland, Israel, Ungarn, Türkei) als auch eine Monarchie (z. B. die Niederlande, Norwegen, Spanien) sein. In der parlamentarisch-demokratischen Republik wird das Staatsoberhaupt in der Regel vom Parlament, nicht vom Volk, gewählt. In beiden Staatsformen hat es überwiegend repräsentative Aufgaben, vor allem in der Vertretung des Staates nach außen.

Eine parlamentarische Demokratie ist grundsätzlich auf Öffentlichkeit angelegt. Das Parlament debattiert und entscheidet vor dem Volk; sein Plenum tagt stets öffentlich. Die Abgeordneten in einer parlamentarischen Demokratie vertreten das Volk und sind in der Wahrnehmung dieses Auftrages frei, nicht an Aufträge gebunden (freies Mandat). Vielmehr sind sie nur ihrem Gewissen verpflichtet und können wegen ihrer Entscheidungen von den Wählern nur durch Nicht-Wiederwahl, nicht durch Abberufung zur Verantwortung gezogen werden, wie das in einer Rätedemokratie möglich ist.

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