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Eine pädagogische Hochschule (PH, auch pädagogische Universität) ist eine Hochschule, die vornehmlich der Ausbildung von Lehrern für Schulformen unterhalb des Gymnasiums dient. Als wissenschaftliche Institutionen besitzen pädagogische Hochschulen einen eigenen unabhängigen Status.
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Während in Baden-Württemberg heute noch pädagogische Hochschulen existieren, wurden sie in den restlichen Bundesländern in Universitäten umgewandelt oder in solche integriert. Sie bilden vor allem Lehrer für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen aus und sie sind den Universitäten gleichgestellt. Die Ausbildung von Gymnasial- und Berufsschullehrern erfolgt dagegen in allen Bundesländern an Universitäten.
Die Lehrerausbildung umfasst eine praktische und eine theoretische Ausbildung. In verschiedenen Praktika müssen Studierende des Lehramts eigene Unterrichtsversuche an Ausbildungsschulen durchführen. Pflichtfächer sind Pädagogik (Allgemeine und Schulpädagogik), Psychologie oder Soziologie, Fachwissenschaft und Fachdidaktik einzelner Fächer sowie Ausländerpädagogik und Gesundheitserziehung. Das Lehramtsstudium wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Nach der Ersten Staatsprüfung kann das Referendariat angetreten werden. In Verbindung mit ihren Forschungsaufgaben in der Erziehungswissenschaft und in den Fachdidaktiken besitzen die Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg das Promotionsrecht sowie seit Ende der 1990er Jahre das Habilitationsrecht. Das Habilitationsrecht war bislang auf die an der PH gelehrten Fachgebiete, also Lehrerausbildung für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und allgemeine Pädagogik, beschränkt. Erst das neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2005 brachte den pädagogischen Hochschulen hier das uneingeschränkte Habilitationsrecht.
Die verschiedenen Studienfächer werden grundsätzlich in der Form von Studiengängen angeboten. Eine in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegte Abfolge von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen muss studiert werden mit dem Ziel der Hochschulprüfung, des Staatsexamens oder einer kirchlichen Prüfung. Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Hochschulprüfungen sind die Prüfungen zum Magister und Diplom. Diplom- und Magisterprüfungen werden von der einzelnen Hochschule geregelt, während dies bei Staatsprüfungen durch das Land oder den Bund geschieht.
Die Ausbildung der Volksschullehrer fand im 19. Jahrhundert in Lehrerseminaren statt. Eine Ausbildung auf der Universität kam aus Kostengründen lange nicht infrage, auch mussten die Seminaristen kein Abitur haben. In der Weimarer Republik entstanden in einzelnen Ländern des Deutschen Reiches Pädagogische Akademien (Preußen 1925), für die ein Abitur Zugangsvoraussetzung war. Teilweise wurde die Ausbildung den Universitäten oder Technischen Hochschulen angegliedert (Thüringen, Sachsen, Hamburg u.a.), andere Länder behielten ihre seminaristische Lehrerbildung bei (Württemberg, Bayern). Die preußischen Pädagogischen Akademien verloren 1933 60 Prozent ihrer Dozenten, weil diese sich zur Republik bekannt hatten. In der Zeit des antiintellektuellen Nationalsozialismus wurden daraus Hochschulen für Lehrerbildung, die in kleinere Landstädte verlagert wurden. Ab 1941 entstanden auf Befehl Hitlers zahlreiche nichtakademische Lehrerbildungsanstalten, die vornehmlich auf weltanschaulichen Drill und Sport ausgerichtet waren. Die Pädagogischen Hochschulen sind nach 1945 aus den Pädagogischen Akademien, Lehrerbildungsanstalten und anderen Einrichtungen der Lehrerausbildung entstanden. [1]
Im Jahr 1958 entstanden aus den Instituten für Lehrerbildungen mehrere Pädagogische Hochschulen im Freistaat Bayern. Diese wurden mit Wirkung zum 1. August 1972 aufgelöst und als pädagogische Fakultäten in die jeweiligen Universitäten eingegliedert.
Diese Hochschulen waren:
Eine Besonderheit stellte dabei die Otto-Friedrich-Universität Bamberg dar. Diese wurde erst durch die Zusammenlegung der Philosophisch-Theologischen und der Pädagogischen Hochschule zur Gesamthochschule Bamberg gegründet.
Damit wurden allen 1972 existierenden bayerischen Universitäten Pädagogische Hochschulen angegliedert. Danach wurden noch zwei weitere staatliche Universitäten in Bayern gegründet. Dabei erhielt die im Jahr 1978 gegründete Universität Passau als einzige Universität in Bayern eine pädagogische Fakultät, welche nicht aus einer pädagogischen Hochschule hervorging. Die im Jahr 1975 gegründete Universität Bayreuth besitzt dagegen bis heute als einzige Volluniversität Bayerns keine pädagogische Fakultät.
In Österreich wurden akademische Einrichtungen für die Lehrerbildung als Pädagogische Akademie (PÄDAK) bezeichnet. Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung wurden als Pädagogische Institute bezeichnet. Die Ausbildung von Religionslehrkräften erfolgte an Religionspädagogischen Akademien, die Fort- und Weiterbildung an Religionspädagogischen Instituten. Seit 1. Oktober 2007 werden fast alle Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Institute und Berufspädagogischen Akademien sowie Religionspädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Institute im Rahmen von Pädagogischen Hochschulen geführt.
Die Pädagogischen Hochschulen bilden Lehrer für Volks-, Haupt- und Sonderschulen, sowie Lehrer für die Sekundarstufe II (Berufsschullehrer, Lehrer für den technischen-gewerblichen Bereich, Lehrer für Informations- und Kommunikationspädagogik, Mode- und Designpädagogik und Lehrer für Ernährungspädagogik) aus.
Pädagogische Hochschulen in Österreich:
China