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Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.
Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z. B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
Manche Rechtssatzungen enthalten auch Bußgeldbewehrungen.
Inhaltsverzeichnis |
Die Satzungen werden im Gemeindeparlament (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag) beraten und beschlossen.
Beispiele für die Inanspruchnahme des gemeindlichen Rechts sind:
Hauptsatzung, Verwaltungsgebührensatzung, Satzung über Bürgerbegehren
Rechnungsprüfungssatzung, Hundesteuersatzung, Kurtaxensatzung, Jagdsteuersatzung
Das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird in Vergabevorschriften geregelt.
Marktgebührenordnung, Lebensmittelmarktsatzung
Gebührenordnung Rettungsdienst, Satzung zur Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Feuerwehr, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau
Theatersatzung, Schulordnung, Mietordnung für Schulräume und schulische Einrichtungen, Volkshochschulsatzung
Taxi(tarif)ordnung, Krankenwagensatzung
Parkgebührenordnung, Stellplatzablösesatzung
Entwässerungs- und Entsorgungssatzung, Gebührenordnung Straßenreinigung
Satzung zum Schutz des Baumbestandes
Obdachlosengebührensatzung, Jugendamtssatzung, Viehseuchensatzung
Satzung zum Schutz des Straßensbildes, Vorgartensatzung, Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen
Satzung betreffend der Stadtsparkasse, Bäderordnung, Stiftungssatzungen (KdÖR)
Die Gebietskörperschaft kann die Gemeinnutzung von öffentlichem Grund definieren und sanktionieren.
Beispiele: Die Landeshauptstadt München verbietet das unerlaubte Musizieren im Bereich des Altstadtfußgängerbereiches. siehe auch: Wegerecht