Die Ordnungspolizei (OrPo, selten auch Orpo) bildete in der Zeit des Nationalsozialismus das organisatorische Dach der uniformierten Polizeikräfte in Deutschland. Sie war dem Hauptamt der SS und als solches direkt dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt.
Die nationalsozialistische deutsche Polizei war in zwei Dienstzweige unterteilt: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei.
Die (uniformierte) Ordnungspolizei wurde am 26. Juni 1936 durch einen Erlass Heinrich Himmlers errichtet und bestand bis zum Kriegsende 1945. Ursprünglich war geplant, alle Polizeien unter dem Dach der SS und des SD zu verschmelzen. Dies gelang bis Kriegsende jedoch nur unvollständig. Durch die Anbindung der staatlichen Polizeiführung an die Parteiorganisation SS war jedoch gewährleistet, dass die Partei die völlige Kontrolle über die innere Sicherheit in Deutschland besaß, ein Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation.
Die (nicht uniformierte) Sicherheitspolizei setzte sich aus Kriminalpolizei (Kripo) und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) zusammen, die für die Verfolgung schwererer und insbesondere politischer Delikte zuständig waren und deren Leitung beim Sicherheitsdienst des Reichsführers SS im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) vereinigt war. Zwischen beiden Säulen der Sicherheitsarchitektur des Dritten Reichs herrschte stets große Konkurrenz um Kompetenzen.
Das Hauptamt Ordnungspolizei wurde vom 1. September 1939 bis zum 31. August 1943 von SS-Oberstgruppenführer Kurt Daluege geleitet und vom 1. September 1943 bis zum 8. Mai 1945 von SS-Obergruppenführer Alfred Wünnenberg; diese führten die Amtsbezeichnung "Chef der Ordnungspolizei".
Als allgemeine Polizei hatte die Ordnungspolizei im Wesentlichen die Aufgabe, durch unmittelbare Vollzugsmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Schutzpolizei war für die Sicherheit in den Städten, die Gendarmerie für die Sicherheit auf dem Land zuständig, besondere Verkehrs-Gendarmiere-Abteilungen überwachten den Verkehr auf Autobahnen und überörtlichen Schnellstraßen.
Für die Verbrechensaufklärung war die Ordnungspolizei nur in sehr begrenztem Umfang zuständig. Kleinere Delikte (z. B. einfacher Diebstahl und Übertretungen) wurden von ihr aufgeklärt. Für schwerere und insbesondere politische Delikte waren das Reichskriminalpolizeiamt und die Geheime Staatspolizei sowie der SD zuständig, deren gemeinsame Leitung im Reichssicherheitshauptamt vereinigt war.
Neben den allgemeinen Aufgaben jeder vollzugspolizeilichen Tätigkeit wurde die Polizei unter den Verhältnissen der NS-Diktatur mit Funktionen befasst, die ihrer politisch gewollten Rolle als Instrument des Unterdrückungsstaates entsprachen. Im Rahmen des nationalsozialistischen Beamtenrechts war insbesondere das Führungspersonal ideologisch weitgehend gleichgeschaltet worden und die Polizeiorganisation wurde in zunehmendem Maße mit NS-Organisationen wie der SS vernetzt. Nur durch Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (bspw. der Rassengesetze) möglich. Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit trat damit im polizeilichen Alltag immer deutlicher in Erscheinung. Dazu gehörten im heutigen Deutschland völlig undenkbare polizeiliche Handlungen, wenn beispielsweise Regimegegner unter offensichtlich falschen Anschuldigungen verhaftet, Telefone oder Autos in jüdischen Haushalten beschlagnahmt oder offene Gewalttaten nationalsozialistischer Funktionsträger bewusst geduldet und unterstützt wurden. Neben den politischen Polizeiorganen war die Ordnungspolizei im damaligen Reichsgebiet in erheblichem Umfang an der Überwachung und Verfolgung politisch Andersdenkender, der Umsetzung des Schutzhaftwesens, der Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft und schließlich an der Verschleppung von Juden und anderen Verfolgten in Vernichtungslager beteiligt.
Eine Reihe von Einheiten der Ordnungspolizei nahmen im 2. Weltkrieg an Kriegseinsätzen teil und spielten dabei eine höchst unrühmliche Rolle. Schon vor Kriegsausbruch waren deutsche Polizeikräfte an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes und der Errichtung des „Protektorats“ auf dem Gebiet der Tschechoslowakei beteiligt. Auch am Angriff auf Polen nahmen Polizisten teil und führten hier bereits Exekutionen polnischer Nationalisten durch. An der Abschiebung von Juden in den damaligen sowjetischen Teil Polens waren ebenfalls Kräfte der Ordnungspolizei beteiligt.
Das erschreckende Ausmaß der Beteiligung deutscher Polizeieinheiten an den Kriegsverbrechen im weiteren Verlauf des Krieges haben neuere Forschungen verdeutlicht. Speziell ist hier die so genannte Kolonialpolizei zu nennen, deren Hauptaufgabe es war, gegen Partisanen vorzugehen. Höhepunkt der verbrecherischen Polizeiaktionen war die systematische Einbindung von Ordnungspolizisten in die Vernichtungmaßnahmen (meist Massenerschießungen) gegen Juden und andere NS-Opfer zwischen 1941 und 1944 in Polen, im Baltikum und in Weißrussland. Es handelt sich nach Einschätzung des Buchautors und ehemaligen Hamburger Justizsenators Wolfgang Curilla „um das düsterste Kapitel der deutschen Polizeigeschichte“, an dem weit mehr als 20000 Polizeiangehörige aktiv beteiligt waren. Mehr als zwei Millionen jüdischer Opfer wurden unter direkter Mitwirkung der Ordnungspolizei ermordet.
| Gliederungsebene | Schutzpolizei | Gendarmerie | Verwaltungspolizei |
|---|---|---|---|
| oberste Ebene | Höhere SS- und Polizeiführer | Höhere Polizeibehörden | |
| Mittelebene | Inspekteure der Ordnungspolizei | Mittlere Polizeibehörden | |
| regionale Leitungsebene | Stabsoffiziere der Schutzpolizei | Stabsoffiziere der Gendarmerie | |
| Kreisebene | Kommandeure der Schutzpolizei in Polizeiabschnitten | Kommandeure der Gendarmerie in Gendarmerie-Kreisen | Kreispolizeibehörden |
| Lokale Ebene | Polizeireviere | Gendarmerie-Abteilungen mit nachgeordneten Posten | Ortspolizeibehörden |
1941 wurde die Ordnungspolizei weiter aufgegliedert und umfasste bis Kriegsende folgende Polizeiämter:
Die Schutzpolizei war für allgemeine Polizeiaufgaben zuständig und verrichtete ihren Dienst in den Städten und größeren Gemeinden. Es wurde in Schutzpolizei des Reiches (Städte), Schutzpolizei der Gemeinden (größere Gemeinden) und Kasernierte Polizei (ähnliche Aufgaben wie die heutige Bereitschaftspolizei und Reserve) unterschieden.
Die Gendarmerie nahm Polizeiaufgaben in kleinen Gemeinden wahr. Außerdem war sie für Verkehrspolizeiaufgaben (Verkehrsgendarmerie) und neben dem Zollgrenzschutz auch für die Sicherung der Grenzen zuständig.
Die Verwaltungspolizei war für die Verwaltung der Ordnungspolizei zuständig und hatte umfassende Befehlsbefugnis für alle OrPo-Dienststellen. Außerdem war sie Zentralstelle für die Aktensammlung und Befehlsstelle für alle Bereiche der Verwaltungen, die mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung befasst waren, z. B. Gesundheitspolizei, Gewerbepolizei und Baupolizei.
Die Verkehrspolizei war neben der Verkehrsgendarmerie zur Überwachung des Verkehrs berufen. Im Gegensatz zur Verkehrsgendarmerie nahm sie ihre Aufgaben hauptsächlich auf Autobahnen wahr und war außerdem für die Aufklärung größerer Verkehrsunfälle zuständig. Außerdem erfüllte sie protokollarische Dienste bei Staatsbesuchen und war, neben den SS-Einheiten, für die Begleitung für Führungspersonen des Staates zuständig.
Die Wasserschutzpolizei nahm neben den üblichen Wasserschutzpolizeiaufgaben auf Binnengewässern und in Häfen auch Aufgaben auf hoher See als Küstenwache, teils militärisch ausgerüstet, wahr. In Häfen waren ihr SS-Hafensicherungstruppen der Allgemeinen SS unterstellt.
Die Bahnschutzpolizei wurde bevorzugt aus Reserveoffizieren von Angehörigen der Reichsbahn gebildet, die zur Ordnungspolizei abgeordnet wurden. Die Bahnschutzpolizei war teilweise militärisch ausgerüstet und sollte in erster Linie Sabotage an Eisenbahneinrichtungen verhindern. Zusätzlich nahm sie aber auch normale Bahnpolizeiaufgaben war.
1938 wurden alle Gemeindefeuerwehren in die Ordnungspolizei überführt. Am Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges waren bei der Feuerschutzpolizei nahezu zwei Millionen haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute beschäftigt. Siehe Hauptartikel: Feuerschutzpolizei.
Die Luftschutzpolizei war eine Zivilschutzeinrichtung, die ab Juli 1942 der Polizei unterstellt wurde. Sie trat an die Stelle des vorherigen Sicherheits- und Hilfsdienstes, der bis dahin dem Reichsluftfahrtministerium unterstellt war. Die Reorganisation hing im wesentlichen mit der taktischen Führung der Feuerwehreinheiten während der Bombenangriffe auf Deutschland zusammen, bei der die Unterordnung zu anderen Polizeiverbänden sinnvoll erschien. Die Luftschutzpolizei war in verschiedene Fachsparten unterteilt, deren wichtigsten der Feuerlösch- und Entgiftungsdienst, der Instandsetzungsdienst und der Sanitätsdienst war. Den Kern dieser Einheiten bildeten Angehörige der Feuerschutzpolizeien, Freiwilligen Feuerwehren, der Technischen Nothilfe und des Deutschen Roten Kreuzes, während das Gros der Mannschaften aus dienstverpflichteten Männern, Frauen, Jugendlichen und Ausländern bestand.
Die Technische Nothilfe (TeNo, TN) wurde bereits 1919 gegründet und wurde anfangs hauptsächlich bei „wilden“ Streiks zur Aufrechterhaltung von als lebenswichtig eingestuften Betrieben eingesetzt. Später und bis in die Zeit des Nationalsozialismus hinein verlagerten sich die Aufgaben der Organisation in den Katastrophenschutz sowie den Luftschutz als Teil des Sicherheits- und Hilfsdienstes bzw. der Luftschutzpolizei. 1943 hatte die TN ca. 100.000 Mitglieder. Ab 1938 wurden Einheiten der TN auch für technische Spezialaufgaben im Gefolge der Wehrmacht abkommandiert.
Der Funkschutz wurde gemeinsam von Angehörigen der SS und der Ordnungspolizei gebildet. Er war für die Sicherung von Radiosendern gegen Sabotage und auch zur Abwehr von Partisanenangriffen auf Soldatensender zuständig. Ferner wurden von ihm Ermittlungen durchgeführt, die sich auf Straftaten auf dem Gebiet des Rundfunks bezogen (z. B. das verbotene Hören ausländischer Sender).
Die Werkschutzpolizei hatte die Aufgabe, Industriebetriebe gegen Sabotage, Diebstahl u. ä. zu schützen; sie nahm also den Objektschutz für kriegswichtige Anlagen wahr. Das Personal bestand aus Zivilisten (meist Betriebsangehörige), die der Leitung der Polizei unterstanden und mit Uniformen der Allgemeinen SS ausgestattet waren. An diesen Uniformen wurden aber Abzeichen der Ordnungspolizei und nicht der SS getragen.
Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen folgten bei den Mannschaften und Unteroffizieren in Ansätzen, bei den Offizieren nahezu gänzlich dem militärischen Muster. Die einzelnen Polizeigattungen unterschieden sich in den Vorstoßfarben an Uniformrock und Schulterstücken (Gendarmerie orange, Schutzpolizei der Gemeinden weinrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerschutzpolizei karmesinrot, Generale aller Polizeien grün). Luftschutzpolizei, Bahnschutzpolizei, Postschutz und Technische Nothilfe verwendeten ein stark abweichendes System bei Dienstgraden und Abzeichen.
Siehe auch:
In der Grafik oben nicht abgebildet ist der Dienstgrad Anwärter. Diesen kennzeichneten abzeichentuchfarbene Schulterstücke ohne weiße Winkelverzierung an der äußeren Plattschnur. Nach sechsmonatiger Dienstzeit legte er am linken unteren Ärmel zusätzlich einen Dienstgradstern an (analog zu dem Heeresdienstgrad Oberschütze usw. oder dem SS-Dienstgrad SS-Mann).
Die ebenfalls nicht abgebildeten Unterführer-Dienstgrade Polizei-(Gendarmerie-)Obermeister, Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor und Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Oberinspektor trugen die Schulterstücke der Polizei-Meister mit zusätzlich einem bzw. zwei silberfarbenen Rangsternen; der Oberinspektor führte als Besonderheit zwei goldfarbene Rangsterne, wie sie für Offiziere vorgeschrieben waren. Vermutlich im Juli 1936 eingeführt, scheint der Dienstgrad Oberinspektor vor dem Dezember 1939 wieder außer Verwendung gekommen zu sein.
Geschäftsführende Hauptwachtmeister in geschlossenen Polizeiformationen (z.B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften) trugen in ihrer Funktion als Kompaniefeldwebel seit 1939 über beiden Ärmelaufschlägen je zwei "Kolbenringe" aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.
Gemäß Runderlass des Reichsministers des Inneren (RMdI) vom 30. Dezember 1939 waren bei der Schutzpolizei des Reiches, bei der Gemeindepolizei sowie bei der Gendarmerie wurde den Dienstgraden Obermeister und Inspektor das Anlegen der Schulterstücke für die Dienstgrade Leutnant und Oberleutnant sowie deren Anrede ("Leutnant", "Oberleutnant") zugebilligt; gleichzeitig wurde den Polizei- (Gendarmerie-)Meistern die silberne Offiziersmützenkordel genehmigt. Nach mindestens fünfjähriger Dienstzeit als Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, konnten Uniform und Anrede des Hauptmanns genehmigt werden. Zur Unterscheidung von den regulären Offizieren waren die Schulterstücke zusätzlich mit dem Dienstzweig- bzw. Truppenfarben-Abzeichentuch der Unterführer und Männer unterlegt.
Obermeister und Inspektoren waren rangälter als die im Lebensalter jüngeren Offiziere gleichen Dienstgrades. Nach mindestens fünf Jahren im Dienstgrad, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, war Inspektoren (Revieroberleutnant) das Tragen der Hauptmannsuniform erlaubt; die Anrede lautete dann „Hauptmann“. Entsprechende Anträge waren auf dem Dienstweg an den RMdI zu stellen. Die beamten- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für die Obermeister und Inspektoren blieben indessen unberührt.
Mit Verfügung vom 4. Juli 1940 änderte sich die Bezeichnung dieser drei Dienstgrade letztmalig, nämlich in Revier-Leutnant (Gendarmerie: Bezirks-Leutnant), Revier-(Bezirks-)Oberleutnant und Revier-(Bezirks-)Hauptmann. Gleichzeitig waren die goldfarbenen Rangsterne der Offiziere auszutauschen gegen die silberfarbenen der Unterführer.
Revier- und Bezirksoffiziere waren den Kriegsoffizieren der Wehrmacht gleichgesetzt.
Generäle und Generaloberste gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches und der Feuerschutzpolizei. Chef der Deutschen Polizei war eine Dienststellung innerhalb des Reichsministerium des Inneren.
Wegen der Verbindung der beiden Ämter Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei wurde für den Chef der Deutschen Polizei kein eigener Kragenspiegel eingeführt.
Im Zusammenhang mit der erstrebten Verschmelzung von Polizei und SS sollten Polizisten verstärkt zum freiwilligen Eintritt in die SS bewogen werden. Die der SS beigetretenen Beamten führten im Zuge einer sogenannten „Dienstgradangleichung“ künftig neben ihrem Polizei-Dienstgrad den entsprechenden SS-Dienstgrad. Die Zuordnungen wurden mehrfach geändert, da es bei der Polizei mehrfach zu Umbenennungen und Heraufstufungen insbesondere der Wachtmeister-Dienstgrade kam. Im April 1941 avancierte z.B. der Dienstgrad Polizeiwachtmeister von einem Mannschaftsrang zu einem Unterführerrang.
| Dienstgrade der Sicherheitspolizei | Dienstgrade der Ordnungspolizei (Verwaltungsdienst) |
Dienstgrade der Ordnungpolizei (Allgemeiner Dienst) |
Dienstgrade der Schutzstaffel (SS) | |
|---|---|---|---|---|
| Männer (Mannschaften) | ||||
| Kriminalassistentenanwärter im Vorbereitungsdienst | ----- | Anwärter | SS-Anwärter | |
| ----- | ----- | Anwärter (nach sechsmonatiger Dienstzeit) | SS-Mann | |
| ----- | ----- | Unterwachtmeister | SS-Sturmmann | |
| ----- | ----- | Rottwachtmeister | SS-Rottenführer | |
| Unterführer (Unteroffiziere) | ||||
| Kriminalassistentenanwärter | Amtsgehilfe Botenmeister Hausmeister |
Wachtmeister | SS-Unterscharführer | |
| a.p. Kriminalassistent (außerplanmäßige Stelle) | a.p. Polizeiassistent | Oberwachtmeister | SS-Scharführer | |
| Kriminalassistent | Polizeiassistent Polizeigefängnisoberwachtmeister |
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei) Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie) Zugwachtmeister (geschlossene Polizei-Einheiten) |
SS-Oberscharführer | |
| Kriminaloberassistent | Polizeigefängnishauptwachtmeister | Hauptwachtmeister | SS-Hauptscharführer | |
| [Kriminalsekretär] | [Polizeisekretär] | Meister | SS-Sturmscharführer | |
| Führer (Offiziere) | ||||
| Kriminalsekretär Hilfskriminalkommissar Kriminalkommissar auf Probe / zur Prüfung |
Polizeisekretär Kanzleisekretär technischer Obersekretär a.p. Polizeiinspektor |
Revier-Leutnant Leutnant der Polizei |
SS-Untersturmführer | |
| Kriminalobersekretär Kriminalinspektor a.p. Kriminalkommissar |
Polizeiobersekretär Polizeiinspektor (auch mit Zulage) Assessor Ministerialregistrator |
Revier-Oberleutnant Oberleutnant der Polizei |
SS-Obersturmführer | |
| Kriminalkommissar a.p. Kriminalrat |
Polizeioberinspektor a.p. Polizeirat a.p. Amtmann Regierungsassessor |
Revier-Hauptmann Hauptmann der Polizei |
SS-Hauptsturmführer | |
| Kriminalrat Kriminaldirektor Regierungs- und Kriminalrat |
Polizeirat Amtmann Amtsrat Regierungsrat |
Major der Polizei | SS-Sturmbannführer | |
| Oberregierungs- und Kriminalrat | Oberregierungsrat | Oberstleutnant der Polizei | SS-Obersturmbannführer | |
| Regierungs- und Kriminaldirektor Reichskriminaldirektor |
Regierungsdirektor Ministerialrat |
Oberst der Polizei | SS-Standartenführer | |
| Höhere SS- u. Polizeiführer (Generäle) | ||||
| ??? | Ministerialdirigent | Generalmajor der Polizei und SS-Brigadeführer | SS-Brigadeführer | |
| ??? | Ministerialdirektor | Generalleutnant der Polizei und SS-Gruppenführer | SS-Gruppenführer | |
Siehe auch:
Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Beamte der Ordnungspolizei in die Feldgendarmerie der Wehrmacht überführt. Die Dienstgradfestsetzung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| Dienstgrad in der Ordnungpolizei (Orpo) | Dienstgrad in der Feldgendarmerie (FG) |
|---|---|
| Wachtmeister | Unteroffizier der FG |
| Oberwachtmeister | Feldwebel der FG |
| Bezirks-(Revier-)Oberwachtmeister | Oberfeldwebel der FG |
| Hauptwachtmeister | Oberfeldwebel der FG |
| Hptwm. mit mehr als 12 Dienstjahren | Stabsfeldwebel der FG |
| Meister | Leutnant der FG |
| Obermeister | Leutnant der FG |
| Inspektor der Orpo | Oberleutnant der FG |
Die Offiziere der Ordnungspolizei wurden unter Beibehaltung ihrer Dienstgradbezeichnung, aber mit dem Zusatz "der Feldgendarmerie", in die Feldgendarmerie übernommen; die Feldgendarmerie der Kriegsmarine hieß Marine-Küstenpolizei.
Die Feldgendarmerie zählte zu den Ordnungstruppen der Wehrmacht, die Feldgendarmen trugen daher Uniform und Dienstgradabzeichen der Soldaten mit der Waffenfarbe orange. Charakteristisch war der im Dienst an einer Metallkette getragene Ringkragen ("Kettenhunde"); das aufgebrachte Hoheitsabzeichen, der schwarz unterlegte Schriftzug "Feldgendarmerie" (in " Frakturbuchstaben") und die beiden Knöpfe in den Ecken waren leuchtfarben lackiert. Die Waffengattung war ferner an zwei Abzeichen am linken Ärmel zu erkennen: Den Unterarm schmückte ein brauner Ärmelstreifen mit der Schriftzug "Feldgendarmerie" aus eingewebten aluminiumfarbenen Fraktur-Buchstaben; am Oberarm war zudem das Hoheitsabzeichen der deutschen Polizei in der Waffenfarbe orange befestigt.
Jeder Armee war ein FeldGendarmdBtl zugeteilt, jeder Division ein FeldGendarmTrupp aus 3 Offizieren, 30 Unteroffizieren und 31 Mannschaften. Jeder Trupp verfügte über 6 Motorräder (Kräder), 4 schwere Fahrzeug-Gespanne, 17 VW-Kübelwagen, zwei Pkw (2 t) und 2 Lkw (3 t). Das Kfz-Kennzeichen war "Pol" (für Polizei), und nicht WH (Wehrmacht - Heer); WL (Wehrmacht - Luftwaffe) oder WM (Wehrmacht - Marine).
Neben der Feldgendarmerie wurden später auch sogenannte Feldjägerbataillone aufgestellt; diese trugen die weiße Waffenfarbe der Infanterie.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."