Odsun ist eine tschechische Bezeichnung für die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei. Darunter sind die Massendeportationen der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, vor allem aus dem Sudetenland, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Jahren 1945 und 1946 erfolgten, zu verstehen.
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Die offizielle tschechoslowakische kommunistische und auch postkommunistische Geschichtsschreibung sowie auch die gegenwärtigen Staatsorgane mit der Mehrheit der Bevölkerung der Tschechischen Republik benutzen für diese Vorgänge bisher überwiegend die Ausdrücke „Abschiebung“ oder „Aussiedlung“ (tschech. odsun, vysídlení).
Die betroffene sudetendeutsche Bevölkerung musste 1945/46 unter Androhung und teilweiser Anwendung von Gewalt eine erzwungene Verdrängung aus ihrer angestammten Heimat einhergehend mit einer vollständigen Enteignung ihrer Immobilien erfahren. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft, ein Interessenverband der Sudetendeutschen, bezeichnet sich entsprechend dieser Erfahrung selbst als „überparteiliche und überkonfessionelle Volkstumsorganisation der Sudetendeutschen in der Vertreibung.“ (Vertreibung: tschech. vyhnání)
Peter Glotz hat in seinem Buch Die Vertreibung die menschenrechtliche Problematik thematisiert. Unter diesem Aspekt erscheinen die Begriffe „Abschiebung“ und „Aussiedlung“ als Euphemismen. Der Zwiespalt zwischen Tschechen und Sudetendeutschen beginnt schon bei der sprachlichen Zwiespältigkeit, so dass es zur Zeit keine gemeinsame Bezeichnung für die Deportationen gibt: Wer über eine Abschiebung oder Aussiedlung spricht, der wird automatisch als Verteidiger, wer über eine Vertreibung spricht, als Gegner der Deportationen angesehen.
Der Vollständigkeit halber muss hinzugefügt werden, dass im Englischen (auch im Potsdamer Abkommen) hier der Ausdruck „transfer“ benutzt wird, der in diesem Kontext im Tschechischen jedoch kein entsprechendes Äquivalent hat – nur ungefähr nähert sich ihm der Ausdruck „přesun“.
Erste Pläne und Androhungen zur Vertreibung der Deutschen aus Böhmen und Mähren von tschechischer Seite (wie umgekehrt der Vertreibung der Tschechen aus Böhmen und Mähren von deutscher Seite) sind seit der bürgerlichen Revolution von 1848/49 nachweisbar. Im Zuge des wachsenden Nationalismus seit den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts gewannen solche Überlegungen in radikalen Kreisen von Deutschen und Tschechen deutlich an Raum. Dennoch blieb die Forderung nach einer Vertreibung der anderen Volksgruppe aus Böhmen und Mähren bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts eine Minderheitenposition.
Die bis heute in Tschechien vorherrschende Auffassung zu den Gründen der Vertreibung der Deutschen aus Böhmen und Mähren nach 1945 gibt folgende Ursachen aus den Jahren 1938-1945 an:
Antideutsche Stimmung, zusammen mit der Meinung über die Unerlässlichkeit der massiven Zwangsabschiebung, wuchsen im Inlands- und Auslandswiderstand sowie der Mehrheit der tschechischen Gesellschaft schrittweise während der deutschen Okkupation der Tschechoslowakei. Sie kulminierten im Mai 1945, so dass weiteres deutsch-tschechisches Zusammenleben als unmöglich erschien. Trotz dieser Tatsache wird von manchen Gegnern der Abschiebung die Urheberschaft des Gedankens, die Nachkriegsbeziehungen zwischen den Tschechen und Deutschen mit Massendeportationen zu lösen, ausschließlich dem Präsidenten Edvard Beneš persönlich zugeschrieben, der für dieses Vorhaben allmählich die Förderung der Alliierten gewann.
Als Rechtfertigungsgrundlage für die Abschiebeaktionen wird zumeist Artikel XIII des Protokolls der Potsdamer Konferenz herangezogen, in dem es u. a. heißt:
„Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll.“
In Wirklichkeit organisierte die Tschechoslowakei die Abschiebung als souveräner Staat, der zu den Siegeralliierten gehörte, und die Alliierten anerkannten hier im Grunde nur das Fait accompli des teilweise schon laufenden Transfers.
Bei seiner Rede am 12. Mai 1945 in Brünn sagte Beneš, dass „wir das deutsche Problem in der Republik definitiv ausräumen müssen“ (tschech. Original: německý problém v republice musíme definitivně vylikvidovat), und vier Tage darauf auf dem Altstädter Ring in Prag, dass „es nötig sein wird, vor allem unkompromisslos die Deutschen in den tschechischen Ländern und die Ungarn in der Slowakei zu eliminieren“ (tschech. Original: bude třeba vylikvidovat zejména nekompromisně Němce v českých zemích a Maďary na Slovensku).
Auch wenn die Abschiebung faktisch mit der Evakuierung vieler Sudetendeutscher vor der sich nähernden Front anfing und einige „Vertreibungen“ schon während des sogenannten Maiaufstands des tschechischen Volkes (von 5. Mai 1945) begannen, so wurden diese Reden des Präsidenten nach einigen Meinungen zu dem konkreten und unmittelbaren Impuls zur sogenannten „wilden Aussiedlung“ (tschech. divoký odsun), bei der es oft zu brutalen Angriffen gegen die Vertriebenen kam, die Merkmale eines Völkermords trugen.
Auf der anderen Seite hat Beneš am 14. Oktober 1945 in seiner Rede in Mělník erklärt:
„In der letzten Zeit werden wir jedoch in internationaler Presse kritisiert, dass der Transfer der Deutschen in einer unwürdigen, unzulässigen Weise durchgeführt wird. Wir tun angeblich das selbe, was die Deutschen uns taten; wir pikieren angeblich unsere eigene Nationaltradition und unseren bisher unberührten Moralklang. Wir machen angeblich einfach die Nazisten in ihren grausamen unzivilisierten Methoden nach.
Mögen diese Vorwürfe in Einzelheiten wahr sein, oder nicht, ich erkläre ganz kategorisch: unsere Deutschen müssen ins Reich weggehen und sie werden in jedem Fall weggehen. Sie werden auf dem Grund ihrer eigenen großen Moralschuld, ihrer Vorkriegswirkung bei uns und ihrer ganzen Kriegspolitik gegen unseren Staat und unser Volk weggehen. Die, die als unserer Republik treu gebliebene Antifaschisten anerkannt werden, können bei uns bleiben. Aber unser ganzes Vorgehen in der Sache ihrer Abschiebung ins Reich muss human, taktvoll, richtig, moralbegründet sein. … Alle untergeordneten Organe, die sich dagegen versündigen, werden sehr entschieden zur Ordnung gerufen werden. Die Regierung wird in keinem Fall erlauben, dass der gute Klang der Republik durch unverantwortliche Elemente gestört wird.“
Die politische Situation in der Nachkriegszeit hat sich allerdings ein wenig anders entwickelt als Beneš am Anfang annahm. In der Regierung sowie im Parlament gewannen die Kommunisten schrittweise einen immer größeren Einfluss und sie formten das Geschehen in eine für sie vorteilhafte politische Situation, bis sie sie am 25. Februar 1948 endlich ganz beherrschten.
Die offizielle Abschiebung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei begann im Januar 1946. Während dieses Jahres wurden dann rund 2.256.000 Menschen ausgesiedelt. Ausgenommen von der Abschiebung waren lediglich die Personenkreise, die nach Zugrundelegung der fälschlicherweise als „Beneš-Dekrete“ bezeichneten Präsidialdekrete nachweislich Gegner und Verfolgte des Nationalsozialismus gewesen waren, wie z. B. sozialdemokratische oder kommunistische Widerstandskämpfer, sowie zahlreiche Facharbeiter.
Aus der politischen Sicht war die Zwangsverschiebung vor allem für die Kommunisten vorteilhaft, sowie auch schon die Enteignung der deutschen Eigentums, die aus einigen Dekreten des Präsidenten der Republik hervorging. Die Kommunisten konnten nachfolgend durch Verteilung des konfiszierten Eigentums noch mehr Wähler gewinnen und zugleich ein Feindbild schaffen – die ausgesiedelten Deutschen, gegen die die tschechoslowakische Bevölkerung angeblich nur ein enges Bündnis mit der Sowjetunion die Verteidigung sichern konnte. In der kommunistischen Propaganda nahm dieses Bild und das Schüren der Angst vor Revanchismus und Geschichtsrevisionismus einen festen Platz ein.
Die Deportationen der Deutschen aus der Tschechoslowakei waren zusammen mit den Deportationen, die mit der Änderung der polnischen Grenze zusammenhingen (etwa 5 Millionen Deutsche), der größte Nachkriegstransfer der Bevölkerung in Europa. In den Jahren 1945 und 1946 mussten mehr als drei Millionen Menschen die Tschechoslowakei verlassen, etwa 250.000 Deutsche mit begrenzten Bürgerrechten durften bleiben. In den Folgejahren 1947 und 1948 wurden aber viele von ihnen zwangsweise in das Landesinnere umgesiedelt. Die offizielle Begründung lautete: „Umsiedlung im Rahmen der Zerstreuung Bürger deutscher Nationalität” (im Original: Přesun v rámci rozptylu občanů německé národnosti).
Nach der tschechoslowakischen Volkszählung aus dem Jahr 1950 lebten 159.938 Deutsche auf dem Gebiet des heutigen Tschechien (und einige Tausend in der Slowakei), 1961 waren es 134.143 (1,4% der Bevölkerung von Tschechien), im Jahr 1991 48.556 und in der letzten Volkszählung 2001 haben sich 39.106 Personen zur deutschen Nationalität bekannt. Im Jahre 1930 gab es auf dem Gebiet des heutigen Tschechien 3.149.820 Deutsche. Die Kluft zwischen den Volkszählungen 1961 und 1991 wurde wahrscheinlich durch die Emigration der Deutschen nach der Zerschlagung des Prager Frühlings 1968 verursacht.
Die Abschiebung veränderte nicht nur den ethnischen Charakter der Tschechoslowakei, sie hatte auch starke Auswirkungen auf die tschechoslowakische Wirtschaft. Weil nach der Enteignung und Aussiedlung der Deutschen nicht genug tschechische oder slowakische Siedler aus anderen Landesteilen in die entvölkerten Sudetengebiete nachrücken konnten, sank dort nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern die Produktivität der dort angesiedelten traditionellen Industriezweige nahm auch deutlich ab.
Die 1990 von den Außenministern der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Hans-Dietrich Genscher und Jiří Dienstbier, begründete „Deutsch-Tschechoslowakische Historiker-Kommission“ kam 1997 zu folgendem Ergebnis:
„Die Angaben über die Vertreibungsopfer, d. h. über die Menschenverluste, die die sudetendeutsche Bevölkerung während und im Zusammenhang mit der Vertreibung und zwangsweisen Aussiedlung aus der Tschechoslowakei erlitten hat, divergieren in extremem Maße und sind deshalb höchst umstritten. Die in deutschen statistischen Erhebungen angegebenen Werte streuen zwischen 220.000 und 270.000 ungeklärten Fällen, die vielfach als Todesfälle interpretiert werden, die in bisher vorliegenden Detailuntersuchungen genannte Größe liegt zwischen 15.000 und – maximal – 30.000 Todesfällen.
Die Differenz ist das Ergebnis unterschiedlicher Auffassungen über den Begriff der Vertreibungsopfer. Die Detailforschung neigt dazu, nur die Opfer von direkter Gewaltanwendung und abnormen Bedingungen zu berücksichtigen; dagegen zählt man in Statistiken vielfach alle ungeklärten Fälle zu den Vertreibungsopfern hinzu.
Die voneinander abweichenden Angaben ergeben sich zudem auch aus der Tatsache, dass verschiedene Erhebungs- bzw. Auswertungsmethoden verwendet werden.“[1]
Von 18.816 belegten Opfern der Vertreibungen und der Abschiebung waren 5.596 ermordet worden, 3.411 verübten Suizid, 6.615 kamen in Lagern um, 1.481 bei Transporten, 705 unmittelbar nach dem Transport, 629 bei einer Flucht und bei 379 Toten konnte man keine eindeutige Todesursache zuordnen.
Auf der Grundlage von einer Volkszählung, Rechnungen sowie Schätzungen, und mit Rücksicht auf Kriegsverluste, Emigration und Massaker gab das Statistische Bundesamt im Jahre 1958 eine Erklärung heraus, in der steht, dass „es eine Gegensätzlichkeit in der Anzahl 225.600 Deutsche“ gebe, „deren Schicksal nicht aufgeklärt worden ist“. (Diese Zahl ist mehrmals korrigiert worden und bewegt sich auch in verschiedenen Quellen zwischen etwa 220.000 und 270.000, davon sollten ungefähr 250.000 Sudetendeutsche und 23.000 Karpatendeutsche sein.)
Gegner der von dieser Angabe abgeleiteten These, dass es rund 250.000 in der Vertreibung umgekommene Deutsche gegeben hätte, behaupten, es sei falsch diese Anzahl mit der Zahl der Vertreibungsopfer zu idealifizieren. Die Anzahl der „unaufgeklärte Fälle“ sei offenkundig viel höher als die Anzahl deren, die tatsächlich bei der Vertreibung und unmittelbar nach der Vertreibung ums Leben gekommen sind.
Die bisherigen Schätzungen mancher deutscher und tschechischer Fachleute bewegten sich zwischen ungefähr 19.000 (gemäß der deutschen Gesamterhebung hätte es etwa 5.000 Suizide und über 6.000 Opfer von Gewalttaten gegeben) und 24.000 bis 30.000 Opfer (nach der Schätzungen der tschechischen Forscher).
Eine selbstständige deutsch-tschechische Historikerkommission hat sich im Jahre 1996 darauf geeinigt, dass bei dem odsun zwischen 20.000 und 30.000 Deutsche ums Leben kamen. Das sei eine von beiden Seiten bestätigte und beglaubigte Zahl. Diese Zahl wird jedoch weiterhin in Zweifel gezogen und in der Literatur findet man immer noch Schätzungen von 20.000 bis zu 270.000 Vertreibungstoten Nach den eingehenden Untersuchungen erscheint heute eine Größenordnung von mehreren hunderttausend Toten nicht mehr nachvollziehbar.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."