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Der Begriff Obligation (von lateinisch obligare anbinden, verpflichten) wird im Deutschen in folgender Hinsicht verwendet:
- Recht: Die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches (siehe Obligation (Recht)).
- Wertpapiere: Der Begriff für ein verzinsliches Wertpapier bzw. eine Schuldverschreibung (oder Anleihe, englisch Bond).
- Grammatik: In der Dependenzgrammatik sind vom Verb geforderte Ergänzungen obligatorisch, wenn sie für einen korrekten grammatischen Satz unabdingbar sind. Es bedeutet so viel wie verbindlich, verpflichtend oder vorgeschrieben. Dem gegenüber stehen fakultative Ergänzungen.
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"Je rencontre quelques peines, je rencontre beaucoup de joie, c'est parfois une question de chance, souvent une rencontre de choix."