Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis 5 Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt.
Das Naturdenkmal – ein Begriff, den Alexander von Humboldt in der Beschreibung seiner Amerikareise „Relation historique“[1] benutzt: „monuments de la nature“, dt. Übersetzung: „Reise in die Aequinoctial-Gegenden des neuen Continents“, dt. v. Hermann Hauff[2] dennoch konnte der Begriff „Naturdenkmal“ in Wörterbüchern oder Lexika vor 1900 nicht nachgewiesen werden – wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein (z. B. markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen).
Der gesetzliche Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein absolutes Veränderungsverbot.
In Deutschland ist dies in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert.
In der Schweiz ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) maßgebend und die Schutzobjekte sind im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."