Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 hatte nach den Vorstellungen des Nationalsozialismus im Deutschen Reich das Ziel, deutsche Juden anhand eines engen Namenskatasters bereits an ihrem Vornamen kenntlich zu machen. Der Reichsminister des Inneren hatte zuvor Richtlinien zur Führung von Vornamen erlassen, in denen Benennungen definiert wurden, die für Juden zulässig waren. Die Namensänderungsverordnung sorgte nun in deren Folge für die Umsetzung bezüglich aller bereits lebenden deutschen Juden, die keinen dieser Namen führten.
Diese Juden wurden zwangsweise verpflichtet, einen weiteren Vornamen anzunehmen. Für Männer war dies Israel, für Frauen Sara. Hierfür hatten die Betroffenen einen Monat Zeit, diese Änderung beim zuständigen Standesamt sowie bei der betreffenden Ortspolizei anzuzeigen.
Darüber hinaus waren deutsche Juden durch diese Verordnung verpflichtet, im Rechts- und im Geschäftsverkehr mindestens einen ihrer per Dekret zulässigen Vornamen anzugeben.
Die Verordnung trat am 1. Januar 1939 in Kraft. Sie ist ein Vorläufer des Judensterns in dem ideologischen Bestreben, Juden für jeden öffentlich zu kennzeichnen und gehört damit zur unmittelbaren Vorgeschichte des Holocausts.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."