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Als Mutterland wird das Land bezeichnet, zu dem eine Abhängigkeit oder Zugehörigkeit eines Gebiets bei räumlicher Trennung besteht.
In Frankreich ist die Bedeutung der Bezeichnung Mutterland staatsrechtlich anders als geographisch. Während Französisch-Guayana, Réunion, Martinique und Guadeloupe als so genannte „départements d'outre-mer (DOM)“ staatsrechtlich integrale Bestandteile der Französischen Republik sind und damit des Gesamtstaates sind, gehören sie geographisch, ebenso wie die sogenannten COM, Neukaledonien, sowie die Süd- und Antarktisgebiete (TAAF), nicht zur „Métropole“, der in Frankreich gebräuchlichen Bezeichnung für das Mutterland.