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Moral bezeichnet meist die faktischen Handlungsmuster, -konventionen, -regeln oder -prinzipien bestimmter Individuen, Gruppen oder Kulturen, sofern diese wiederkehren und sozial anerkannt und erwartet werden. So verstanden, sind die Ausdrücke Moral, Ethos oder Sitte weitgehend gleichbedeutend und werden beschreibend (deskriptiv) gebraucht. Daneben wird mit der Rede von "Moral" auch ein Bereich von praktischen Urteilen, Handlungen oder deren Prinzipien (Werte, Güter, Pflichten, Rechte) verbunden. So verstanden, wertet eine Unterscheidung von Moral und Unmoral. Eine solche Bewertung kann als bloßer Ausdruck subjektiver Zustimmung oder Ablehnung verstanden werden (vergleichbar zu Applaus oder Buhrufen), oder als Beurteilung von Handlungen, deren Maximen oder sonstige Prinzipien in moralischer Hinsicht, d.h. als moralisch gut oder moralisch schlecht. Letzteres entspricht einem metaethischen Realismus. Die theoretische Ausarbeitung unterschiedlicher methodischer Vorgehensweisen und Kriterien moralischer Urteile sind Gegenstand der philosophischen Disziplin der Ethik.
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Der deutsche Ausdruck "Moral" geht über das französische morale auf das lateinische moralis (die Sitte betreffend; lat: mos, mores Sitte, Sitten) zurück, das im von Cicero neugeprägten Ausdruck philosophia moralis als Übersetzung von êthikê (Ethik) verwendet wird.[1]
Moral beschreibt demnach, wie Menschen faktisch handeln und zu Handeln erwarten oder auch, was sie dabei faktisch für richtig halten. Dieser deskriptive Bedeutungsaspekt von "Moral" wird auch als Sittlichkeit oder „Ethos“ bezeichnet und umfasst „regulierende Urteile und geregelte Verhaltensweisen“ - ohne dass über die rationale oder moraltheoretische Rechtfertigung derselben ein Urteil beansprucht wird. Letztere wird dann davon abgehoben als eine „Reflexionstheorie der Moral“, die dann als „Ethik“ bezeichnet wird.[2]
Moral ist Gegenstand diverser Wissenschaften.
Es ist eine der Grundfragen der Rechtsphilosophie in welchem Verhältnis Recht und Moral voneinander abhängig sind. In vielerlei Hinsicht stimmen Moral und Recht (z.B. das Tötungsverbot) überein. Die Frage wie es z.B. um moralisch verwerfliche Gesetze steht wurde viel in der Deutschen Nachkriegszeit diskutiert. Nennenswert ist hierbei insbesondere die Radbruchsche Formel zum Verhältnis von Recht und Ungerechtigkeit.
Unterschieden wird vor allem die Position des Rechtspositivismus, welcher lediglich gesetztes Recht als Recht betrachtet und Naturrechtliche Lehren, welche behaupten, dass das Recht auch einem gewissen metaphysischen Soll (oder moralischen Normen) gerecht werden muss, der Soziologie unterordnet.
In deskriptiver Verwendung beschreibt „Moral“ eine Handlungsregelung, die für eine Gesellschaft, soziale Gruppe oder ein Individuum leitend ist[4] oder „die in einer konkreten Gemeinschaft eingelebten oder von einer Person internalisierten Verhaltensregeln“[5]. Dies wird je nach Theorieansatz unterschiedlich präzisiert, etwa als „Gesamtheit der sozial repräsentierten und im Persönlichkeitssystem der Individuen verankerten regelbezogenen Handlungsorientierungen und wechselseitigen Verhaltenserwartungen oder als eine näher bestimmte Teilklasse“ derselben[6]. Luhmann definiert, „rein empirisch gemeint“: „Eine Kommunikation nimmt moralische Qualität an, wenn und soweit sie menschliche Achtung oder Missachtung zum Ausdruck bringt“.[7] In diesem deskriptiven Sinne werden auch „moralisch“ oder „sittlich“ schlicht deskriptiv im Sinne von „zur Moral gehörig“, nicht normativ im Sinne von „moralisch gut“ gebraucht.[8] „Moral“ bezeichnet dann etwa „ein Unternehmen der Gesellschaft“ zur „Lenkung des einzelnen und kleinerer Gruppen“.[9] Derartigen deskriptiven Redeweisen entsprechen alltagssprachliche Formeln wie herrschende Moral“, „bürgerliche Moral“ oder „sozialistische Moral".
In der Umgangssprache bedeutet „Moral“ auch: