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Die Matura oder Maturität (lat. maturitas ‚die Reife‘, maturus ‚reif‘) bezeichnet die Reifeprüfung nach Abschluss einer höheren Schulausbildung.
Die Bezeichnung Matura/Maturität für den höchsten Schulabschluss wird im deutschen Sprachraum in Österreich, Liechtenstein, der Deutschschweiz (dort Maturitätsprüfung), Südtirol (dort: Reifeprüfung, Staatliche Abschlussprüfung) und in anderen mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern wie Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Polen usw. verwendet. In der Bundesrepublik Deutschland ist hierfür die Bezeichnung Abitur üblich.
Mit dem Maturazeugnis (oder Maturitätszeugnis) besitzt der Maturand (auch Maturant geschrieben) die Hochschulreife und damit die prüfungsfreie Zugangs- und Studienberechtigung für ein Studium an einer Universität oder Hochschule. Mit der Berufsmatura in Deutschland, Schweiz und Liechtenstein (auch: Berufsreifeprüfung, Schweiz: Berufsmaturität, Liechtenstein beides) ist die Zugangsberechtigung eingeschränkt auf ein einschlägiges Studium an einer Fachhochschule. Die Berufsreifeprüfung in Österreich entspricht hingegen einer vollwertigen Matura und berechtigt somit ohne Einschränkungen zum Studium.
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Die Matura wird im österreichischem Bildungssystem je nach Schultyp in der 12. oder 13. Schulstufe abgelegt. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) schließen im 12. Schuljahr ab; Berufsbildende höhere Schulen (BHS) im 13. Schuljahr.
„Matura” ist die umgangssprachliche Bezeichnung und „Reifeprüfung“ der offizielle Terminus.
Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine Mittelschule besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung. Dabei wird die Prüfung nicht mit gleichen Aufgaben für alle Schüler eines Jahrgangs durchgeführt. Die Aufgaben für die Klausuren sind lediglich für eine Schulklasse einheitlich, diejenigen für die mündlichen Prüfungen unterscheiden sich von Prüfling zu Prüfling. Jeder Lehrer kann die Fragen nach den Schwerpunkten seines Unterrichts stellen. Die Matura steht somit im Gegensatz zu einem Zentralabitur in manchen deutschen Bundesländern oder dem französischen Baccalauréat.
Zwar müssen die Prüfungsfragen beim Landesschulrat, in Wien beim Stadtschulrat, oder beim Fachinspektor eingereicht werden, trotzdem kann die Matura von Schule zu Schule und sogar innerhalb einer Schule von Klasse zu Klasse ein anderes Niveau haben. Allerdings muss die Benotung der schriftlichen Prüfung vom Landesschulrat bestätigt werden. Die mündliche Prüfung findet vor einer Kommission statt, in welcher auch Lehrer aus anderen Schulen beteiligt sind.
Seit 2008 gibt es Bestrebungen, auch in Österreich eine Zentralmatura einzuführen. Im Juni 2009 einigten sich die Koaltionsparteien SPÖ und ÖVP auf die Einführung einer schriftlichen Zentralmatura ab 2013 an den AHS und ein Jahr später an den BHS. [1]
Bei der mündlichen kommissionellen Prüfung bekommt jeder Kandidat pro Fach zwei Kernstofffragen aus dem Lehrstoff der Oberstufe, aus denen er eine auswählen darf, und eine Spezialfrage zu seinem im Voraus gewählten Spezialgebiet. Das Spezialgebiet kann von den Schülern in Absprache mit den Lehrern selbst gewählt werden und muss ein Thema behandeln, das im Kernstoff nicht enthalten ist.
In Allgemeinbildenden Höheren Schulen besteht die Reifeprüfung (Matura) aus 3 bis 4 schriftlichen Prüfungen zu je 4 bis 5 (Sprachen sind meistens 5-stündig; Mathematik 4-stündig) Stunden und 3 bis 7 mündlichen Prüfungen zu je 15 bis 25 Minuten plus zusätzlicher Vorbereitungszeit. Die schriftlichen Prüfungen werden meist im Laufe einer Woche im Mai abgelegt. Die mündlichen Prüfungen folgen etwa einen Monat später und sind für jeden Maturanten auf einen halben beziehungsweise ganzen Tag verteilt (je nach Anzahl der Prüfungen).
Im Rahmen der Matura haben Kandidaten die Möglichkeit, bis Anfang Februar des Antrittsjahres eine Fachbereichsarbeit anzufertigen. Dies ist eine kurze wissenschaftliche Arbeit − vergleichbar mit einer Seminararbeit. Wird die Fachbereichsarbeit angenommen, so reduziert sich die Anzahl der Prüfungen auf je 3 schriftliche Arbeiten und 3 mündliche Prüfungen.
Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie in einer (lebenden oder toten) Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte Endprüfung kann in einer weiteren Fremdsprache, Informatik, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der 11. Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden.
Für die mündlichen Prüfungen sind die Schulfächer in mehrere Gruppen unterteilt:
Für die mündliche Prüfung muss zumindest ein Gegenstand aus Gruppe B gewählt werden. Welche weiteren Gegenstände gewählt werden müssen, hängt von der Art der AHS ab. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.
Kandidaten, die eine Fachbereichsarbeit verfasst haben, müssen in jenem Fach, dem die Arbeit zugeordnet ist, zur mündlichen Prüfung antreten; zusätzlich müssen sie sich jedoch im Rahmen dieser Prüfung einem Prüfungsgespräch über ihre Arbeit stellen und diese präsentieren.
Wenn ein Kandidat keine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, muss er im Verlauf seiner mündlichen Matura auch eine vertiefende, eine fächerübergreifende oder eine ergänzende Prüfung ablegen.
Unabhängig davon, welche dieser Varianten der Schüler wählt, bekommt er zwei Fragen, von denen er sich eine aussuchen darf; zusätzlich erhält er eine Frage aus einem von ihm zuvor im Einverständnis mit dem Prüfer gewählten Spezialgebiet, das eine Ergänzung zum Kernstoff darstellen muss.
Die vertiefende Matura ist nur in einem Fach möglich, das der Schüler im Laufe der Oberstufe als Wahlpflichtfach gewählt hat. Hierbei bekommt er in diesem Fach zusätzlich zu den beiden Kernstofffragen und der Spezialfrage zwei Fragen zu Stoffgebieten, die im Wahlpflichtfach durchgenommen wurden.
Bei der fächerübergreifenden Matura werden zwei beliebige Prüfungsfächer verbunden. Zusätzlich zu den Kernstoff- und Spezialfragen in beiden Fächern bekommt der Kandidat zwei Fragen − eine davon ist zu beantworten −, die thematisch in beide Fächer passen, und bei deren Beantwortung er auch auf beide Fächer eingehen muss. Als Prüfer fungieren dabei die Professoren beider Fächer.
Die ergänzende Prüfung wird in einem beliebigen Fach in Verbindung mit einer Sprache oder mit Informatik abgehalten, wobei diese Sprache beziehungsweise Informatik nicht zwangsläufig als Maturafach gewählt werden muss. Der Schüler muss dabei zusätzlich zur Kernstoff- und Spezialfrage eine Kernstofffrage in der gewählten Sprache beantworten.
Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung („Reife- und Diplomprüfung”) an einer der zahlreichen „Berufsbildenden Höheren Schulen“ ab, die in 5 Schuljahren nach der Pflichtschule neben der Matura auch noch eine Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss vermitteln. Je nach Schultyp (Fachrichtung) gelten dafür unterschiedliche Richtlinien. Nach einigen Jahren praktischer Berufsarbeit dürfen die Absolventen der technischen und landwirtschaftlichen BHS (vgl. Höhere Technische Lehranstalt) - auf Antrag beim zuständigen Ministerium - die Standesbezeichnung Ingenieur führen. Die BHS ist eine Sekundarschule und keine Hochschule. Sein Abschlusszeugnis beziehungsweise das Diplom der BHS (vergleichbar „staatlich geprüfter Techniker“ in anderen Ländern) wird europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Berufsausbildungsnachweis anerkannt. Absolventen können an einer Hochschule ein Studium aufnehmen; sie erhalten damit die allgemeine Hochschulreife.
Das Maturazeugnis enthält lediglich die Noten der Klausurarbeiten und der mündlichen Prüfungen. Die Benotung erfolgt durch Noten von 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend). Zusätzlich enthält es eine Zusammenfassung der Leistungen:
Schüler, die die Matura beim ersten Mal nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, zu den Nebenterminen im September / Oktober und Januar / Februar beziehungsweise im kommenden Schuljahr die Reifeprüfung zu wiederholen.
Es hat sich eingebürgert, dass bei erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung aller Kandidaten einer Schule (manchmal auch Klasse) symbolisch von den Maturanten die weiße Fahne gehisst wird.
Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein weiterer Schritt dazu. 2000 gab es eine Novelle, wodurch nun auch Berufsgruppen, denen die BRP bislang verwehrt blieb, der Zugang zur BRP möglich ist.
Sie berechtigt zu einem Studium an Universitäten und Fachhochschulen und entspricht somit einer vollwertigen Matura. Außerdem erfüllt die bestandene Berufsreifeprüfung die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst.
Damit eröffnen sich für Absolventen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens 3-jährigen Mittelschulen, von beruflichen Schulen, wie für Gesundheits- und Krankenpflege oder für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.
Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan einer:
Keine Reifeprüfung im eigentlichen Sinne ist die sogenannte B-Matura. Als solche wird die bestandene Beamtenaufstiegsprüfung im Öffentlichen Dienst bezeichnet. Sie erlaubt öffentlich Bediensteten Positionen im gehobenen Dienst, mit höherem Gehalts- und Hierarchieniveau, auch ohne die sonst übliche Matura zu erreichen. Sie entspricht etwa einer fachgebundenen Fachhochschulreife und berechtigt zum facheinschlägigen Fachochschulstudium, wie z.B. die Bachelor-Studien "Public Management" an der Fachhochschule FH Campus Wien und "Militärische Führung" an der Theresianische Militärakademie (TherMilAk) Wiener Neustadt. Pflichtfächer sind (im vollen Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums) Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Wahlfächer zwei der folgenden Fächer im Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums bis einschließlich zur 6. Klasse (10. Schulstufe): Fremdsprache, eine weitere Fremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Umweltkunde; eine Fremdsprache oder Mathematik muss jedenfalls gewählt werden.
Aufgrund der mittlerweile eingeführten Berufsreifeprüfung kann die B-Matura seit 2009 nicht mehr abgelegt werden, ausgenommen bis 2013 für Personen, die bis 2008 zumindest ein Pflichtfach der B-Matura abgeschlossen haben, B-Maturanten können als Aufstiegsbedienstete im öffentlichen Dienst aber weiterhin Maturantenposten erreichen.
Als Matura (Reifeprüfung) wurde im ehemaligen Habsburger Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn und in anderen deutschen Staaten der Schulabschluss an allen höheren Schulen (Gymnasien) bezeichnet. Den Ruf, die schwersten Gymnasien in der gesamten Donaumonarchie zu sein, hatten um die Jahrhundertwende jene in Bosnien.[2] Bereits 1866 verlangte das k.k. Polytechnikum, die heutige TU in Wien, die Matura als Zugangsvoraussetzung für ein Studium.[3] Bis dahin war die Matura allein Sache der Buben.
Mädchen durften die Matura erst ab 1872 als Externisten an einem Knabengymnasium ablegen. Studieren durften sie allerdings erst seit 1897 an der philosophischen und ab 1901 auch an der medizinischen Fakultät. Das erste Lyzeum (Mädchengymnasium) wurde 1892 in Wien gegründet. Die Reifeprüfungen (Matura) durften aber noch lange nicht selbst durchgeführt werden. [4]
Im Zusammenhang mit, aber bereits Monate vor der Prüfung, veranstaltet fast jede Maturaklasse einen Maturaball. Diese außerschulische Ballveranstaltung, die meist außerhalb in gemieteten Sälen stattfindet, dient vor allem der Finanzierung der Maturareise im Sommer nach der Matura. Im Laufe der letzten Jahre entwickelten sich diese Veranstaltungen von durch Spenden finanzierten Maturakränzchen je Maturaklasse zu aufwendigen Ballveranstaltungen, für die Eintrittskarten verkauft werden. Dieser Aufwand ist nur finanzierbar, wenn sich alle Maturaklassen einer Schule, manchmal auch mehrer Schulen, zusammenschließen.
Auch beim Schweizer Bildungssystem wird die Reifeprüfung als Matura beziehungsweise Matur bezeichnet. Die gegenwärtige Struktur dieser Prüfung in der Schweiz wurde 1995 eingeführt; (siehe auch Berufsmatura).
Die alte Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) aus den 1960er Jahren erteilte je nach Profil folgende fünf Typen von Maturitätszeugnissen:
Neben diesem typenspezifischen Fächerkanon galten folgende Fächer für alle Maturitätszeugnisse als Grundlage: Deutsch, zweite Landessprache (in der Deutschschweiz: Französisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Musik oder Kunst. Zudem wurde Sport als nicht zählendes Fach in das Maturitätszeugnis eingetragen. Einige Kantone hatten zusätzlich spezielle weitere Fächer, wie etwa Philosophie. Je nach Typus wurden verschiedene Fächer (sog. „Kernfächer“) im Maturitätszeugnis doppelt gezählt.
Weiter vergaben Seminarien Lehramtszeugnisse, die ebenso zum prüfungsfreien Eintritt in die Universitätsstufe berechtigten.
Wurde bis 1995 zwischen verschiedenen Maturitätsprofilen unterschieden, stellt sich der Schüler nun nach bestimmten Regeln durch die Wahl von Maturitätsfächern selbst ein Unterrichtsprogramm zusammen (neues Maturitätsanerkennungsreglement MAR vom 15. Februar 1995)[5].
Die Prüfung findet in fünf Fächern statt, die schriftlich und mündlich geprüft werden (in einigen Kantonen entfällt bei nichtsprachlichen Fächern die mündliche Prüfung, in anderen Kantonen gilt dies nur für Mathematik):
Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen zu 50 % in die Endnote des Faches ein, die Note des letzten Jahres zählt ebenfalls 50 %. In den Fächern ohne Maturitätsprüfung zählt nur die Note des letzten Jahres. Gerundet wird grundsätzlich in Richtung der Prüfungsnote oder auch mathematisch. Es werden nur halbe Noten erteilt (6, 5.5, 5, 4.5 etc.).
Die Maturitätsprüfung gilt als bestanden, wenn die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht größer ist als die einfache Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt wurden.
Das Ergebnis der eidgenössischen Matura setzt sich aus den Leistungen der neun Maturitätsfächer zusammen. An kantonalen Gymnasien wird jeweils eine kantonale Matura verliehen, die eidgenössisch anerkannt ist; in dieser sind zusätzlich je nach Kanton unterschiedliche weitere Noten (Maturaarbeit, Philosophie etc.) enthalten.
Während die herkömmlichen Prüfungen von Schule zu Schule unterschiedlich sind und meist sogar von Lehrer zu Lehrer, bietet sich die Möglichkeit, die Maturaprüfung auf nationaler Ebene zu absolvieren (Schweizerische Maturitätsprüfung).[6] Wer keinen gymnasialen Lehrgang besucht hat (Erwachsene), kann die Matur außerhalb einer Maturitätsschule bei der Schweizerischen Maturitätskommission absolvieren. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt im Selbststudium oder in einem einjährigen Kurs an staatlichen oder privaten Schulen. Die Maturitätsprüfung wird dann extern vor fremden Experten abgelegt. In der Schweiz absolvieren pro Jahr ungefähr 400 Personen das Schweizerische Maturitätsexamen mit Erfolg.
In der Schweiz ist Note 6 die beste, 1 die schlechteste Note, genügend sind alle Noten von 4 an aufwärts. Zur Ermittlung der Noten gilt häufig die Formel:

Von Kanton zu Kanton sind die Verordnungen über die Benotung leicht anders. Jedoch zählt in jedem Fach, in dem Maturitätsprüfungen durchgeführt werden, jeweils der Schnitt von Vorschlagsnote und Prüfungsnote, auf die nächste halbe Note gerundet. Wie in jedem einzelnen Fach geprüft wird, sieht man auf der folgenden Tabelle (in anderssprachigen Teilen der Schweiz ist die erste/zweite Landessprache logischerweise anders):
| Fach | Mündlich | Schriftlich |
|---|---|---|
| Erste Landessprache | Ja | Ja |
| Zweite Landessprache (fra/ita) | Ja | Ja |
| Zweite Fremdsprache (eng/gri/lat/esp) | Ja/Nein | Ja/Nein |
| Mathematik | Ja | Ja |
| Schwerpunktfach | Ja | Ja |
| Ergänzungsfach | Ja/Nein | Ja/Nein |
Neben diesen Prüfungsfächern zählen auch bereits in der 1., 2. oder 3. Klasse abgeschlossene Fächer wie Bildnerisches Gestalten oder Musik mit Instrument.
Die lateinische Bezeichnung „Matura“ für die Reifeprüfung beziehungsweise das Abschlusszeugnis ist nur noch umgangssprachlich im Gebrauch; der offizielle Name lautet schlicht Reifeprüfung oder formeller: Staatliche Abschlussprüfung. Die Absolventen sind die Maturanten.
Die Reifeprüfung wird nach Abschluss der 13. Schulstufe (5. Klasse Oberschule) abgelegt. Die Prüfung wird in der Schule abgenommen, die der Schüler zuletzt besucht hat. Prüfungsgegenstand sind dabei drei schriftliche Prüfungen, sowie eine fächerübergreifende, abschließende mündliche Prüfung. Grundsätzlich umfassen die Prüfungen alle Fächer des abgelaufenen Schuljahres.
Die Abnahme erfolgt dabei durch sechs Lehrer, die sich in der Prüfungskommission befinden und einen externen Prüfungspräsidenten (üblicherweise ein Direktor einer anderen Oberschule). 2008 wurde der Modus wieder abgeändert, jetzt sind wieder drei Mitglieder der Kommission externe Prüfer, in der Regel prüft eine Kommission zwei oder mehr Klassen.
Seit der Reform des Systems im Schuljahr 1998/99 wird jeder Schüler, der das 13. Schuljahr absolviert und in allen Fächern eine positive Beurteilung erfahren hat, zur Prüfung zugelassen. Einzige Ausnahme sind Schüler, die aufgrund nicht abgelegter Schularbeiten, nicht klassifiziert werden. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin auch Schüler der 12. Jahrgangsstufe, wenn diese in sämtlichen Fächern eine Note über 8 (gut) erreicht haben.
Weiters können auch Privatisten (Externe) zur Prüfung antreten, wenn sie hierfür rechtzeitig ein Gesuch (Antrag) gestellt haben.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen. Drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Die Schlussnote der Prüfung wird in Hundertsteln ausgedrückt. Zum Bestehen der Prüfung sind zumindest 60/100 nötig, Höchstnote sind 100/100. Die Punktezahlen ergeben sich wie folgt:
Die Berufsreifeprüfung ist ein fünftes, integrierende Vollzeitschuljahr, das anschließend an die Lehre in einer der Staatlichen Berufsfachschulen stattfindet. Es ist ein Bildungsangebot für Personen[7]
Im Schuljahr 2004/2005 legten in Südtirol 2935 reguläre Kandidaten und 199 Privatisten (externe Prüflinge) die Abschlussprüfung ab. Italienweit sind es über 480.000. Davon schaffen rund 97 % die Prüfung, von den Privatisten nach einer vorangegangenen Abendschulausbildung immerhin 85 %.