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MABEZ steht für Massenverkehr zu bestimmten Zielen im Telefonverkehr und beschreibt eine Methode sogenannten "hard to reach" (englisch für "schwer zu erreichen")-Verkehr (HTR) abzuwickeln. Dies steht im Gegensatz zu "ETR"-Verkehr, welcher für "easy to reach" (englisch für "leicht zu erreichen") steht. In Deutschland ist dafür von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA, vormals RegTP) die Rufnummerngasse 0137 reserviert.[1] Die überwiegende Nutzung von MABEZ war in der Vergangenheit Televoting. Seit Mitte 2002 wird MABEZ auch vermehrt zur Teilnahme an Gewinnspielen in Medien eingesetzt.
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Der Anruf an eine MABEZ-Nummer aus der 0137-Nummerngasse ist für den Anrufer kostenpflichtig. Ein Großteil der Einnahmen wird vom technischen Dienstleister an den Anbieter des jeweiligen Mehrwertdienstes ausgezahlt. Bei Gewinnspielen mit Live-Teilnahme in Hörfunk oder Fernsehen gilt grundsätzlich, dass die Kosten für den Anrufer auch dann anfallen, wenn man nicht in die Sendung durchgestellt wird.
Die Kosten sind anhand der ersten Ziffer nach 0137 für den Anrufer aus dem deutschen Festnetz erkennbar. Eine kostenfreie Ansage der Gebühren vor der Gesprächsvermittlung erfolgt daher im Gegensatz zur 0900-Rufnummerngasse nicht. Die Wahl einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl im Call-by-Call-Verfahren wird vom Anschlussbetreiber ignoriert.
Die deutschen Mobilfunkanbieter verlangen andere, fast ausschließlich höhere Preise für die Anwahl von MABEZ-Nummern. Diese variieren sehr stark nach dem gewählten Anbieter und Tarif. Hier wird in der Regel zu einem Grundpreis plus zeitabhängige Komponente tarifiert. Mobilfunk-Reseller wie z.B. debitel, talkline oder mobilcom tarifieren MABEZ-Nummern teilweise anders als die Mobilfunknetzbetreiber (T-Mobile, Vodafone, E-Plus, O2) im ansonsten scheinbar identischen Tarif.
Viele Mobilfunkanbieter verwenden bei MABEZ-Nummern einen ungünstigen Minutentakt, obwohl ansonsten ein Ein-Sekunden- oder ein Zehn-Sekunden-Takt gilt. Dies wirkt sich insbesondere bei der Teilnahme an Gewinnspielen in Hörfunk und Fernsehen negativ aus, da ein Anruf, der nicht in die Sendung oder eine Warteschleife führt, oft nur wenige Sekunden dauert.
Über die meisten IP-Telefonie-Anbieter sind MABEZ-Nummern nicht erreichbar. Einige wenige IP-Telefonieanbieter, die diese erlauben, verlangen sehr unterschiedliche Preise. Zum Teil sind sie identisch mit den Kosten im Festnetz. Andere VoIP-Provider verlangen Preise, die mit denen der Mobilfunkanbieter vergleichbar sind.
In Österreich werden MABEZ-Nummern über die Rufnummerngasse 0901-0 realisiert. Danach folgt eine Ziffer, die Auskunft über den Preis gibt. Multipliziert man diese Ziffer mit 10, so erhält man den Preis in Cent/Anruf. Eine österreichische MABEZ-Nummer, die mit 0901-07 beginnt, kostet also 70 Cent/Anruf.
MABEZ-Nummern werden in der Regel immer dann eingesetzt, wenn tatsächlich eine HTR-Verkehr-Situation vorliegt, d.h. es zu einer Überlastung des Telefonnetzes kommen kann, wie bei Abstimmungen zu Ereignissen mit großer Teilnehmerzahl, z.B. bei "Deutschland sucht den Superstar" oder beim "Eurovision Song Contest". Auch bei Gewinnspielen in Hörfunk und Fernsehen, bei denen jeweils nur ein Teilnehmer aus allen Anrufern durchgestellt wird, werden fast ausschließlich MABEZ-Rufnummern eingesetzt. Dies ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu anderen kostenpflichtigen Mehrwert-Rufnummern wie 0900-Rufnummern, welche zum ETR-Verkehr gehören.
Nach einer Spezifikation des Arbeitskreises für Nummerierung und Netzzusammenschaltung (AKNN) soll HTR-Verkehr den "normalen" ETR-Verkehr nicht beeinflussen.[2] Daher wurden die MABEZ-Nummern in 5 Typen unterteilt, welche die Menge der handhabbaren Anrufe pro Minute durch den technischen Dienstleister spezifizieren. Diese sind:[3]
Diese Einteilung erlaubt dem Netzbetreiber des Anrufers bei einer zu erwartenden Überlastung, beim technischen Dienstleister bereits einen Teil der Anrufer nicht aus der Ortsvermittlungsstelle weiterzuleiten, sondern von vornherein abzuweisen. Damit soll eine evtl. Überlastung beim technischen Dienstleister der MABEZ-Nummer gar nicht erst entstehen, sondern durch vorsorgliche Lastreduktion vermieden werden. Ein Netzbetreiber, der davon Gebrauch macht, soll lt. AKNN-Spezifikation:[4]
Allerdings gibt es immer wieder Beschwerden, dass sich einige Netzbetreiber (auch große marktbeherrschende) zwar an Punkt 1, nicht aber an Punkt 2 halten. Es kommt dann zu einer Berechnung-trotz-Besetzt-Situation. Dies bedeutet im Falle von Televoting, dass der Anruf trotz Berechnung nicht gezählt wird bzw. bei Gewinnspielen keine Chance auf Teilnahme besteht, obwohl dem Teilnehmer der Anruf berechnet wird.
In Deutschland beginnen die MABEZ-Nummern stets mit 0137. Danach folgen immer sieben Ziffern. Eine ursprünglich geplante Verlagerung in die 0902-Rufnummerngasse scheint von der BNetzA nicht weiter verfolgt zu werden. Inzwischen prüft die BNetzA eine Verlagerung in die 0500-Rufnummerngasse.[5] Die nächste Ziffer ist die Tarifziffer, welche dem Anrufer Auskunft über den Preis für einen Anruf gibt. Danach folgen zwei Ziffern, die Auskunft geben, welcher technische Dienstleister die Rufnummer betreibt. Aus der ersten bzw. den ersten beiden Ziffern nach 0137 ist ferner der MABEZ-Typ erkennbar. Eine aktuelle Liste mit den Zuordnungen hält die BNetzA bereit.[6]
Wie bei allen kostenpflichtigen Mehrwertnummern gibt es immer wieder Missbrauch mit diesen Nummern. Lockanrufe auf Mobiltelefone oder Festnetz sollen den Anrufer dazu verleiten, eine MABEZ-Nummer "zurückzurufen". MABEZ-Nummern gelten als "international nicht rückwahlfähig", somit ist eine Übermittlung per Rufnummernübertragung (CLIP) gar nicht zulässig. In so einem Fall sollte sowohl die BNetzA als auch der technische Dienstleister umgehend informiert werden.
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