Lindauer Abkommen und Lindauer Absprache sind Bezeichnungen für ein am 14. November 1957 geschlossenes Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund) und ihren Ländern. Darin werden die Kompetenzen der Länder für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge und die Transformation von durch den Bund abgeschlossenen Verträgen mit anderen Völkerrechtssubjekten geregelt.
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Das Lindauer Abkommen gibt dem Bund umfassende Vertragsabschlusskompetenz für internationale Verträge unter der Voraussetzung, dass die Bundesländer ihr Einverständnis geben, wenn und soweit ihre Gesetzgebungskompetenzen gem. Art. 30, 70 und Art. 72, 74 GG betroffen sind. Durch die Bestätigung des Vertragsabschlusses wird die Umsetzung des Völkerrechts vereinfacht und ein Vertragsbruch durch Scheitern der innerstaatlichen Umsetzung verhindert, da nach der Zustimmung des Landes eine weitere Umsetzungsnorm im Landesrecht im Sinne von Art. 30 GG nicht mehr erforderlich ist.
Es herrschen unterschiedliche Ansichten zur Verbindlichkeit des Lindauer Abkommens. Einerseits wird vertreten, dass es eine abschließende Regelung sei. Da das Abkommen aber eine Regelung des Grundgesetzes betrifft, wäre es wegen Nichtbeachtung des Art. 79 Abs. 2 GG unwirksam. Nach herrschender Meinung handelt es sich beim Lindauer Abkommen lediglich um ein Gentlemen’s Agreement ohne Rechtsverbindlichkeit. Es gab jedoch hierzu keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."