Outils :Vous avez un site web ? Un blog ?
Technorati reactions rencontre |
| Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |
Eine Leihmutter ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter, oder vielmehr ihre Fähigkeit, schwanger zu werden und bleiben zu können sowie ein Kind zu gebären, „leiht“, um für eine andere Frau oder ein homosexuelles Paar ein Kind zur Welt zu bringen. Reproduktionsmedizinisch gibt es dafür folgende Möglichkeiten:
Inhaltsverzeichnis |
In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche Art von Leihmutterschaften. [1] Diese sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 1 Abs. 1 ESchG). Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland gesetzlich verboten. Allerdings sind diese Regelungen nicht unumstritten.
Gesetzliche Regelungen:
Zivilrechtlich stellt sich die Frage, wer als Mutter des Kindes gilt, falls es trotz bestehender Verbote zu einer Leihmutterschaft kommt. In Deutschland regelt dies der 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."
Im Englischen gibt es als Begriff neben surrogate mother auch "ersatz mutter", die in § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG legaldefinierte Bezeichnung Ersatzmutter ("Eine Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen") ist jedoch in der deutschen Umgangssprache nicht üblich.
In Belgien, Griechenland und im Vereinigten Königreich sind Leihmutterschaften erlaubt.[2] Auch in den Vereinigten Staaten sind Leihmutterschaften für homosexuelle Paare möglich und werden beispielsweise von schwulen Paaren in Anspruch genommen.[3] Im Vereinigten Königreich sind Leihmutterschaften durch das Gesetz Gesetz über menschliche Befruchtung und Embryologie seit 2008 erlaubt. [4] Ebenso sind in Spanien und in den Niederlanden Leihmutterschaften erlaubt. [5]
Seit 1997 ist in Georgien die Leihmutterschaft und Sperma- oder Eizellespende gesetzlich zugelassen. Laut diesem Gesetz besitzt der Spender oder die Leihmutter kein Elternschaftsrecht. Nach georgischer Gesetzgebung, im Falle der Geburt des Kindes durch die Leihmutter wird als Eltern des Kindes nicht die Leihmutter, sondern das Paar registriert.
Auch im Falle der Übertragung des Embryons in der Gebärmutter der Leihmutter, das nicht von der Spermatozoon oder von der Eizelle des kinderlosen Paares stammt, sondern von dem Spender erhaltenen Spermatozoon oder Eizelle, gilt nach georgischer Gesetzgebung trotzdem das Paar als legitime Eltern des Kindes. Die Geburtsurkunde wird unmittelbar nach der Geburt des Kindes, innerhalb eines Tages, ausgestellt. In der Geburtsurkunde wird das Paar als Eltern registriert. Die Leihmutter wird in der Geburtsurkunde nicht eingetragen. Also, die Geburtsurkunde des Kindes, das durch die Leihmutterschaft geboren ist, unterscheidet sich nicht von den Urkunden anderer Kinder. Zur Eintragung des Paares in der Geburtsurkunde des Kindes ist die Zustimmung der Leihmutter nicht erforderlich. Für die Registration des Paares als Eltern des Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich: durch das Paar abgeschlossener Vertrag über die Leihmutterschaft, durch die Klinik für in vitro Befruchtung ausgestellte Bescheinigung über die Übertragung des Embryos in die Gebärmutter der Leihmutter und durch die Entbindungsklinik ausgestellte Bescheinigung über die Entbindung. Die Prozedur der Erhaltung der Geburtsurkunde ist einfach und es ist nicht erforderlich, dafür den Anwalt zu nehmen. Nach Erhalt der Geburtsurkunde haben die Eltern jederzeit Recht, das Kind in ihr Land mitzubringen.
Wenn des Paar nur seine Sperma verwendet und weder die Eizelle und noch Gebärmutter des Paares im Prozess eingesetzt wird, ist zur Eintragung der Frau in die Geburtsurkunde des Kindes die registrierte Ehe des Paares erforderlich. Nur aufgrund der Heiratsurkunde des Paares kann die Frau in die Geburtsurkunde des Kindes als Mutter eingetragen werden.
In Frankreich ist 2008 ein Gesetzentwurf zur Erlaubnis von Leihmutterschaften im Senat befürwortet worden.
In der Schweiz, in Österreich, in Dänemark, in Norwegen und in Schweden sind Leihmutterschaften verboten.[2] In Spanien sind Leihmutterschaften nicht verboten, aber Leihmutterschaftsverträge sind nichtig. [6]
Leihmutterschaften sind insbesondere in den Vereinigten Staaten üblich. Gegenwärtig sehr bekannt in den Medien ist die Leihmutterschaft bei Ricky Martin, der Vater von Zwillingen geworden ist. [7]
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |