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Leichenpredigten in gedruckter Form als »köstliche Trostpredigten« gehen auf Martin Luther zurück, der mit seinem »Sermon von der Bereytung zum Sterben« 1519 einen ersten Vorläufer lieferte. Grabreden hatte es schon früher gegeben, doch gedruckt wurden die Predigten erst nach der Reformation hauptsächlich im evangelischen Mitteldeutschland. Bei den Katholiken wurde dieser Brauch nur ausnahmsweise für Würdenträger eingeführt. Dort ist in gewissen Regionen (Bayern, Österreich) stattdessen die Verteilung von kleinen Blättern üblich („Sterbezettel“), die mit den Lebensdaten, einigen Verszeilen, Gebeten, Porträts des Verstorbenen, Abbildungen christlicher Kunstwerke (z.B. Pieta) etc. bedruckt sind.
Indes waren die Werke, die meist Auflagen von 100 bis 300 Stück hatten, nicht für jedermann erschwinglich. Vornehmlich Adlige und wohlhabende Bürger hatten das Geld, um die teuren Exemplare zu finanzieren, die oft prachtvoll mit einem Porträt des Verstorbenen ausgestattet waren. Die von den Angehörigen finanzierten Schriften, die hauptsächlich aus der christlichen Leichenpredigt, dem Leichentext, dem Lebenslauf des Verstorbenen und den Trauergedichten bestanden, wurden an die Verwandten verteilt. Wichtiger und umfangreicher Teil der Schriften waren in jedem Fall die Sterbeszenen. Mit dem Hinweis auf das sanfte und selige Entschlafen kamen die Autoren den Anforderungen der Leichenpredigt nach, Gott zu loben, die Hinterbliebenen zu trösten und zu erbauen und die Gemeinde zu belehren. Die lutherische Kirche wollte mit den Schriften zeigen, dass ein gelöstes, ruhiges Sterben mit der Gewissheit auf die Gnade Gottes auch in ihrem Schoße möglich ist. Mitte des 18. Jahrhunderts ließ ihre Bedeutung nach.
Die Leichenpredigten enthalten mit ihrer Darstellung über das Leben der verstorbenen Personen wichtiges biographisches Material, sind aber auch eine kulturgeschichtliche Quelle.
Siehe auch: Gesamtkatalog der Personalschriften- und Leichenpredigtensammlungen, Nekrolog