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Eine Leibesvisitation ist eine Durchsuchung auf in der Körperregion befindliche Gegenstände (z. B. Drogen oder gefährliche Gegenstände).
Je nach Anlass und Umständen ist zwischen Durchsuchung mit Einwilligung (z. B. im Rahmen der Sicherheitskontrolle an Flughäfen) einerseits und hoheitlichen Eingriffsmaßnahmen andererseits (z. B. bei Straftatverdächtigen) zu unterscheiden. Eine Einwilligung kann stillschweigend, vertraglich oder ausdrücklich erfolgen. Private Sicherheitsdienste, bspw. in Kaufhäusern und Diskotheken, dürfen nur mit Einwilligung durchsuchen. Die hoheitliche Maßnahme kann auch gegen den Willen der durchsuchten Person erfolgen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Dabei dürfen u. U. auch Körperöffnungen (Mundhöhle, Gehörgang, Rektum, Vagina) untersucht werden. In Justizvollzugsanstalten sind bei Antritt der Freiheitsstrafe Leibesvisitationen die Regel bzw. vorgeschrieben.
Fehlt es an einer Einwilligung bzw. an den gesetzlichen Voraussetzungen, ist eine Leibesvisitation ungesetzlich, evtl. gar strafrechtlich relevant.
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