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Landstände

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Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn.

Die Landstände gingen aus den Hoftagen des Mittelalters hervor, welche den Landesherren beratend zur Seite standen. Im Gegensatz dazu besaßen die Landstände politische Rechte, insbesondere das Recht, Steuern zu bewilligen. Daneben wirkten sie bei Gebietsabtrennungen oder -veräußerungen mit.

"Landstände" kann je nach Kontext die Institution bezeichnen, innerhalb der sich die Ständevertreter trafen oder die Personen selber. Im frühen 18. Jahrhundert hießen die Landstände Volksvertretungen. Spätestens ab 1848 wurden sie als Landkammer oder Landtag bezeichnet. Die Gesamtheit der Landstände eines Herrschaftsgebietes wurde auch Landschaft genannt.

Wie die Gesellschaft ständisch gegliedert war, wurden auch die Landstände auf den Landtagen in Kurien gruppiert. Innerhalb der Kurien wurde beraten und dann ein gemeinsamer Entschluss gefasst.

Wer zu den Landständen gehörte, ist je nach Land und Zeit sehr verschieden. Adel und Klerus waren immer vertreten, daneben könnten Vertreter von Städten, einzelne Beamte und in einzelnen Fällen (Tirol) auch die freien Bauern zur Mitsprache berechtigt sein.

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