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Landsgemeinde

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Glarner Landsgemeinde 2009
Vereidigung bei der Innerrhoder Landsgemeinde in Appenzell
Glarner Landsgemeinde 2009
Glarner Landsgemeinde 2006

Die Landsgemeinde ist in der Schweiz eine der ältesten und einfachsten Formen der direkten Demokratie. Die wahl- und stimmberechtigten Bürger eines Kantons, um die legislativen Arbeiten zu erledigen. Je nach Kanton unterscheiden sich diese; so wird in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus über die Gesetze und Ausgaben entschieden, während die Landsgemeinde im Kanton Appenzell Innerrhoden zu dem die Regierung wählt.

An der Landsgemeinde kann jeder zu einer Frage das Wort ergreifen. Beim Abstimmen, oder beim «Mehren» (gesetzliche Bezeichnung der Abstimmung) wird der Stimmrechtsausweis aufgehalten. Im Kanton Appenzell Innerrhoden können die stimmberechtigten Männern auch durch das Erheben des Seitengewehr oder eines, meist ererbten Säbels abstimmen.[1]

Kantonale Landsgemeinden gibt es heute noch in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus. Regionale Landsgemeinden werden in einigen Bezirken des Kantons Schwyz und kleineren Kreisen des Kantons Graubünden organisiert. Letztlich sind auch die in den kleineren und mittleren deutschschweizerischen Gemeinden üblichen Gemeindeversammlungen örtliche «Landsgemeinden».

Die Landsgemeinde ähnelt anderen frühdemokratischen Beschlussforen, wie dem Thing oder der athenischen Volksversammlung. Die schweizerischen Landsgemeinden haben ihren Ursprung allerdings in den mittelalterlichen Korporationen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Ursprünglich gab es in vielen Schweizer Kantonen Landsgemeinden - so auch in Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden (1403 erstmals urkundlich erwähnt).

Die Landsgemeinde wurde abgeschafft

Heute gibt es die Landsgemeinde auf kantonaler Ebene nur noch in Appenzell Innerrhoden und Glarus, wo sie die höchste politische Instanz des Kantons ist.

[Bearbeiten] Regionale Unterschiede

[Bearbeiten] Appenzell Innerrhoden und Glarus

Hauptartikel Glarner Landsgemeinde

Im Kanton Appenzell Innerrhoden findet die Landsgemeinde in Appenzell am letzten Sonntag im April statt, ausser wenn dieser sich mit dem Ostersonntag überschneidet. Dann wird die Versammlung auf den ersten Sonntag im Mai verschoben. Im Kanton Graubünden finden noch regionale Landsgemeinden («Bsatzig») statt.

An der Glarner Landsgemeinde dürfen die Stimmberechtigten «raten, mindern, mehren und wählen». Das heisst, sie können über jedes einzelne Sachgeschäft das Wort verlangen, eine Änderung beantragen, eine Vorlage verschieben oder zurückweisen. Durch das Abänderungsrecht wurde 1971 das Frauenstimm- und -wahlrecht auf allen Ebenen eingeführt. Die ursprüngliche Abstimmungsvorlage beinhaltete lediglich Rechte auf tieferen Gemeindeebenen (zum Beispiel Schulgemeinde). Im Mai 2006 wurde ebenfalls durch das Abänderungsrecht eine Fusion der bislang 25 Gemeinden des Kantons zu nur noch drei beschlossen. Die ursprüngliche Vorlage sah zehn Gemeinden vor.

In Appenzell Innerrhoden wie auch in Glarus gibt es das besondere Recht der Einzelinitiative. Der im Kanton Glarus genannte Memorialsantrag kann von jedem Stimmbürger schriftlich eingereicht werden. Die Landsgemeinde stimmt anschliessend darüber ab. Durch solche Einzelinitiativen wurden in Appenzell beispielsweise Gewaltentrennung und Finanzreferendum eingeführt.

[Bearbeiten] Appenzell Ausserrhoden

Die Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden wurde an einer zuvor an der Landsgemeinde beschlossenen Urnenabstimmung am 28. September 1997 abgeschafft (mit 54,0% Ja-Stimmen-Anteil bei einer Stimmbeteilung von 61%). An der Landsgemeinde 1993 hatte diese sich noch klar für ihre Beibehaltung ausgesprochen.

Der Abschaffung war ein jahrzehntelanger Streit über die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts vorausgegangen. Das männliche Schweizer Stimmvolk hatte der Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene bereits 1971 zugestimmt, wobei jedoch der Kanton Appenzell Ausserrhoden wie die gesamte Ostschweiz mehrheitlich „nein“ sagte (Neinstimmenanteil: 60,1%; auf Bundesebene nur 34,3%)[2]. Die sehr knappe Annahme der entsprechenden Verfassungsänderung an der Landsgemeinde 1989 war umstritten. Wenn nämlich eine klare Entscheidung durch „Mehren“ (optische Ermittlung der Mehrheit vom Podium der Regierung aus) nicht möglich war, sah das Reglement eigentlich ein Auszählen der Stimmen vor. Nach wiederholtem Mehren und langem Zögern erklärte der Regierungsrat die Vorlage diesmal jedoch ohne Auszählung der Stimmen für angenommen. Der Regierungsrat begründete sein Verhalten mit der - seiner Meinung nach - klaren Stimmenmehrheit, während Kritiker dies als bewusste Missachtung des Volkswillens und „Erzwingen“ eines Entscheids im Sinne des Regierungsrates erklären. Dieser Vorfall zeigte anschaulich die Anfälligkeit der Entscheidungsfindung an der Landsgemeinde.

Seitdem zogen sich viele Verfechter der ursprünglichen Form im Zorn zurück und nahmen nicht mehr an der Landsgemeinde teil.

[Bearbeiten] Kritik an der Landsgemeinde

Nur schon die Tatsache, dass die Landsgemeinde in den meisten Kantonen - allerdings aus verschiedenen Gründen und mit viel Wehmut - abgeschafft wurde, zeigt, dass es sich nicht um eine unumstrittene Institution handelt.

Im Kanton Glarus ist die Landsgemeinde trotz diesen Kritiken grösstenteils unumstritten. Das oberste Gericht der Schweiz (Bundesgericht) hat diese Art der Entscheidungsfindung geschützt (BGE 104 IA 428 und BGE 121 I 138).

Zudem hat die Schweiz bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine Ausnahmeklausel für die Landsgemeinden eingefügt, da diese eigentlich verschiedenen Punkten, unter anderem der geheimen Stimmabgabe, widersprechen.

Die Kritik an der genossenschaftlichen Demokratieform der Landsgemeinde spiegelt das in der Moderne gewandelte Demokratieverständnis:

  1. Während der Bürger im neuzeitlich-liberalen Rechtsstaat ein Individualrecht (Stimmrecht) ausübt und bei dieser Rechtsausübung vor dem Staat geschützt werden muss (Stimmgeheimnis), übt der Bürger in der Landsgemeinde eine Staatsfunktion aus und ist dabei selber Teil des Staates. Ähnlich einem Parlamentarier übt er seine Funktion dabei offen aus.
  2. In einem genossenschaftlichen Verständnis von Demokratie ist die Entscheidfindung ein kollektiver, öffentlicher Akt (res publica). Er kann nicht individuell und im Geheimen an der Urne oder mittels Briefsendung stattfinden. Demokratie wird gemeinsam zelebriert, was in traditionellen Ritualen mit einem anschliessenden Volksfest seinen Ausdruck findet.
  3. Die offene Diskussion (insbesondere an der Glarner Landsgemeinde) führt zudem zu einem offenen Diskurs, an dem sich alle teilnehmenden Stimmbürger beteiligen können. Demgegenüber wird der Diskurs in einer modernen Brief- oder Urnendemokratie über politische Parteien und Medien mediatisiert. Deutlich hat sich dies etwa an der Glarner Landsgemeinde vom Mai 2006 gezeigt, an der die beschlossene Gemeindefusion (auf nur noch 3 Gemeinden) von einem einzelnen Bürger (aber keiner Partei) beantragt wurde.

[Bearbeiten] Weblinks

Commons Commons: Landsgemeinde – Bilder, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Appenzell-Innerrhoden auf www.ch.ch
  2. Vorlage Nr. 224 Resultate in den Kantonen
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