Die Landsgemeinde ist eine der ältesten und einfachsten Formen der schweizerischen Demokratie: die wahl- und stimmfähigen Bürger eines Kantons versammeln sich an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel, um die Regierung zu wählen (nur Appenzell Innerrhoden) und über Gesetze und Ausgaben zu entscheiden (Appenzell Innerrhoden und Glarus). Jeder kann zu einer Frage das Wort ergreifen. Beim Abstimmen (Fachausdruck mehren, von Mehr) erhebt die Hand bzw. der Mann sein Seitengewehr (in Appenzell-Innerrhoden) oder den Stimmrechtsausweis (seit 2005 in Glarus), wer zustimmt.
Regionale Landsgemeinden gibt es überdies noch in einigen Bezirken des Kantons Schwyz und kleineren Kreisen des Kantons Graubünden.
Letztlich sind auch die in den kleineren und mittleren deutschschweizerischen Gemeinden üblichen Gemeindeversammlungen örtliche "Landsgemeinden".
Die Landsgemeinde ähnelt anderen frühdemokratischen Beschlussforen, wie dem Thing oder der athenischen Volksversammlung. Die schweizerischen Landsgemeinden haben ihren Ursprung allerdings in den mittelalterlichen Korporationen.
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Ursprünglich gab es in vielen Schweizer Kantonen Landsgemeinden - so auch in Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden (1403 erstmals urkundlich erwähnt).
Die Landsgemeinde wurde abgeschafft
Heute gibt es die Landsgemeinde auf kantonaler Ebene nur noch in Appenzell Innerrhoden und Glarus, wo sie die höchste politische Instanz des Kantons ist.
Die Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden wurde an einer zuvor an der Landsgemeinde beschlossenen Urnenabstimmung am 28. September 1997 abgeschafft (mit 54,0% Ja-Stimmen-Anteil bei einer Stimmbeteilung von 61%). An der Landsgemeinde 1993 hatte diese sich noch klar für ihre Beibehaltung ausgesprochen.
Der Abschaffung war ein jahrzehntelanger Streit über die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts vorausgegangen. Das männliche Schweizer Stimmvolk hatte der Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene bereits 1971 zugestimmt, wobei jedoch der Kanton Appenzell Ausserrhoden wie die gesamte Ostschweiz mehrheitlich „nein“ sagte (Neinstimmenanteil: 60,1%; auf Bundesebene nur 34,3%)[1]. Die sehr knappe Annahme der entsprechenden Verfassungsänderung an der Landsgemeinde 1989 war umstritten. Wenn nämlich eine klare Entscheidung durch „Mehren“ (optische Ermittlung der Mehrheit vom Podium der Regierung aus) nicht möglich war, sah das Reglement eigentlich ein Auszählen der Stimmen vor. Nach wiederholtem Mehren und langem Zögern erklärte der Regierungsrat die Vorlage diesmal jedoch ohne Auszählung der Stimmen für angenommen. Der Regierungsrat begründete sein Verhalten mit der - seiner Meinung nach - klaren Stimmenmehrheit, während Kritiker dies als bewusste Missachtung des Volkswillens und „Erzwingen“ eines Entscheids im Sinne des Regierungsrates erklären. Dieser Vorfall zeigte anschaulich die Anfälligkeit der Entscheidungsfindung an der Landsgemeinde.
Seitdem zogen sich viele Verfechter der ursprünglichen Form im Zorn zurück und nahmen nicht mehr an der Landsgemeinde teil.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden findet die Landsgemeinde in Appenzell am letzten Sonntag im April statt, ausser wenn dieser sich mit dem Ostersonntag überschneidet. Dann wird die Versammlung auf den ersten Sonntag im Mai verschoben. Im Kanton Graubünden finden noch regionale Landsgemeinden (Bsatzig) statt. An der Glarner Landsgemeinde dürfen die Stimmberechtigten "raten, mindern, mehren und wählen". Das heisst, sie können über jedes einzelne Sachgeschäft das Wort verlangen, eine Änderung beantragen, eine Vorlage verschieben oder zurückweisen. Durch das Abänderungsrecht wurde 1971 das Frauenstimm- und -wahlrecht auf allen Ebenen eingeführt. Die ursprüngliche Abstimmungsvorlage beinhaltete lediglich Rechte auf tieferen Gemeindeebenen (z. B. Schulgemeinde). Im Mai 2006 wurde ebenfalls durch das Abänderungsrecht eine Fusion der bislang 25 Gemeinden des Kantons zu nur noch drei beschlossen. Die ursprüngliche Vorlage sah zehn Gemeinden vor.
In Appenzell Innerrhoden wie auch in Glarus (dort unter der Bezeichnung "Memorialsantrag") gibt es das besondere Recht der Einzelinitiative - jeder Stimmbürger kann mittels schriftlichem Antrag eine Initiative einreichen, über welche die Landsgemeinde abstimmt. Durch solche Einzelinitiativen wurden in Appenzell z. B. Gewaltentrennung und Finanzreferendum eingeführt.
Auf ähnliche Weise finden in vielen Schweizer Gemeinden die Gemeindeversammlungen statt. Auch Korporationen in der Schweiz haben Generalversammlungen, die als Landsgemeinde bezeichnet werden.
Nur schon die Tatsache, dass die Landsgemeinde in den meisten Kantonen - allerdings aus verschiedenen Gründen und mit viel Wehmut - abgeschafft wurde, zeigt, dass es sich nicht um eine unumstrittene Institution handelt.
Im Kanton Glarus ist die Landsgemeinde trotz diesen Kritiken grösstenteils unumstritten. Das oberste Gericht der Schweiz (Bundesgericht) hat diese Art der Entscheidungsfindung geschützt (BGE 104 IA 428 und BGE 121 I 138).
Zudem hat die Schweiz bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine Ausnahmeklausel für die Landsgemeinden eingefügt, da diese eigentlich verschiedenen Punkten, unter anderem der geheimen Stimmabgabe, widersprechen.
Die Kritik an der genossenschaftlichen Demokratieform der Landsgemeinde spiegelt das in der Moderne gewandelte Demokratieverständnis:
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."