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Landschaftsschutzgebiet

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Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein unter gewissem Naturschutz stehendes Areal.

[Bearbeiten] Deutschland

Das Schild z. B. in Brandenburg
Das Schild z. B. in NRW
Landschaftsschutzgebiet in der DDR

Das Landschaftsschutzgebiet (kurz LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Der rechtliche Rahmen ist in Österreich ähnlich gesteckt, kann jedoch nicht direkt mit dem deutschen Naturschutzgesetz verglichen werden.

Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. In den alten Bundesländern geschieht das durch das abgebildete grüne Schild, in den neuen Bundesländern durch das gelbe Schild mit der Waldohreule.

In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Landschaftsschutzgebiete können unter anderem ausgewiesen werden, wenn Landschaften eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder eine Bedeutung für die Erholung haben. Das kann eine Heidelandschaft sein, die erst durch die Beweidung entstanden ist, oder Flussauen, die oft und gerne zur Erholung genutzt werden.

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (etwa dem Erhalt der Heidelandschaft), es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Länder ausgewiesen. Hier wird die genaue Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes und der besondere Schutzzweck definiert und es wird geregelt, welche Handlungen im Einzelnen zulässig oder verboten sind.

Landschaftsschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es laut Bundesamt für Naturschutz 7.229 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 10,8 Mio. ha. Dies entspricht ca. 30 % der Fläche Deutschlands. (Stand 31. Dezember 2006)

Eine Übersicht über die Landschaftsschutzgebiete Süddeutschlands bieten folgende Listen:

Neben dem Landschaftsschutzgebiet kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich sind die Länder für diesen Bereich zuständig. Es gibt daher in jedem Bundesland Österreichs im Detail voneinander abweichende Regeln.

Diese Regeln (Naturschutzgesetze und Durchführungsvorschriften) sind im Rechtsinformationssystem RIS zugänglich, die Geodaten über den österreichischen Geodatenverbund Geoland und die GIS-Fachstellen der Länder verfügbar.[1]

Siehe auch: Nationalparks, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile, Naturparks, Kulturlandschaftsinventar, Moorschutzkatalog, ÖPUL – Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft, Natura 2000-Regionen (SCI – Habitatrichtlinie, SPAVogelschutzrichtlinie)

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Themenliste, Geoland → Naturschutz
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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