Das Landratsamt ist in einigen Bundesländern die Bezeichnung für die Verwaltung wie auch das Verwaltungsgebäude eines Landkreises, in anderen Bundesländern gibt es an Stelle dessen die Kreisverwaltung und das Kreishaus. Der Sammelbegriff für diese Dienststellen lautet Kreisverwaltungsbehörde.
Das Landratsamt bzw. die Kreisverwaltung ist in den meisten Bundesländern sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, es/sie hat also eine Doppelfunktion. Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier gilt die staatliche Verwaltungshierarchie, das Landratsamt mit dem Landrat an der Spitze ist hier an die Weisungen der vorgesetzten Staatsbehörden (Bezirksregierungen und Ministerien) gebunden.
In den Bundesländern mit Vollkommunalisierung werden die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde als übertragene Aufgaben vom Landkreis wahrgenommen. Hierdurch erhalten die demokratischen Gremien des Landkreises die Richtlinienkompetenz. Der Einfluss der staatlichen Mittel- und Oberbehörden wird auf die Rechts- und Fachaufsicht beschränkt.
Als staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt zuständig z. B. für
Als Kreisbehörde ist sie eigenverantwortlich zuständig z. B. für:
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."