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Der Landkreis Wanzleben ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen, später Sachsen-Anhalt und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1994.
Der Landkreis Wanzleben umfasste am 1. Januar 1945:
Inhaltsverzeichnis |
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Wanzleben im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Wanzleben, von 1844 bis 1848 allendings in Klein Oschersleben.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 1. Juli 1909 wurden Teile des Gutsbezirks Salbke-Kreuzhorst aus dem Kreis Wanzleben dem Kreis Jerichow I zugeteilt. Mit dem 1. April 1910 wurde der Stadtkreis Magdeburg durch die Landgemeinden Fermersleben, Lemsdorf, Salbke und Westerhüsen des Kreises Wanzleben vergrößert. Zum 1. April 1926 wurde die Landgemeinde Diesdorf aus dem Landkreis Wanzleben in den Stadtkreis Magdeburg eingegliedert. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Wanzleben entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zugleich wurde die Landgemeinde Gehringsdorf aus dem Kreis Wanzleben in den Kreis Neuhaldensleben eingegliedert. Ab 1. Januar 1939 führte der Kreis Wanzleben entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.
Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurde der Kreis Wanzleben dem Bezirk Magdeburg zugeordnet.
Der Landkreis Wanzleben wird zum 1. Juli 1994 aufgelöst und das Kreisgebiet dem neugebildeten Bördekreis angegliedert.
Die Landkreis Wanzleben gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Egeln, Hadmersleben, Seehausen (Kr. Wanzleben) und Wanzleben führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
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