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Der Landkreis Ruppin ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1952.
Der Landkreis Ruppin umfasste am 1. Januar 1945:
Heute gehört der Großteil des ehemalige Kreisgebietes zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin, ein kleiner Teil (Fürstenberg und Gransee) jedoch zum benachbarten Landkreis Oberhavel.
Inhaltsverzeichnis |
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Ruppin im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Das Landratsamt war in Neu Ruppin.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ruppin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. April 1937 wurde der Gutsbezirk Groß Menow aus dem Kreis Ruppin in den mecklenburgischen Kreis Stargard eingegliedert.
Zum 1. Oktober 1938 traten Teile der Gemeinde Herzberg (Mark) aus dem Kreis Ruppin zum Kreis Osthavelland.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ruppin entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Am 1. April 1939 wurden noch Teile der Gemeinde Wallitz aus dem Landkreis Ruppin in den Landkreis Ostprignitz eingegliedert.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Der östliche Zipfel des Kreises Ostprignitz und Zechlin fielen durch Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 7. September 1946 an den Kreis Ruppin.
Mit dem Gesetz über Änderung von Grenzen der Länder vom 28. Juni 1950, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Änderung von Grenzen der Länder vom 13. Juli 1950 und dem Regierungsbeschluss Nr. 269/50 fielen fünf Gemeinden und die Stadt Fürstenberg vom mecklenburgischen Kreis Neustrelitz an den Kreis Ruppin. Im Jahr 1952 wurde aus Teilen des Kreises der Kreis Gransee gebildet.
Die Kreis Ruppin gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Alt Ruppin, Gransee, Lindow (Mark), Neuruppin, Neustadt (Dosse), Rheinsberg (Mark) und Wusterhausen (Dosse) führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden bis heute beibehalten. Kleinere Veränderungen im Schriftbild ergaben sich in den 1930er Jahren:
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