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Der Landkreis Ostprignitz ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1952.
Der Landkreis Ostprignitz umfasste am 1. Januar 1945:
Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zu den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin im Bundesland Brandenburg.
Inhaltsverzeichnis |
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Ostprignitz im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“ – aus der Teilung des bisherigen Kreises Prignitz.
Das Landratsamt war in Kyritz.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ostprignitz entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. April 1937 wurden kleinere Grenzbereinigungen durchgeführt:
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ostprignitz entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Am 1. April 1939 wurden noch Teile der Gemeinde Wallitz aus dem Landkreis Ruppin in den Landkreis Landkreis Ostprignitz eingegliedert.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Der östliche Zipfel des Kreises Ostprignitz und Zechlin fielen durch Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 7. September 1946 an den Kreis Ruppin.
Die große Verwaltungsreform vom 28. April 1950 betraf den Landkreis Ostprignitz nicht.
Mit dem Gesetz über Änderung von Grenzen der Länder vom 28. Juni 1950 wurden die Landesgrenzen Brandenburgs gegenüber Mecklenburg und Sachsen-Anhalt korrigiert. Zwei Gemeinden aus dem Kreis Ostprignitz wurden an den mecklenburgischen Kreis Parchim angegliedert.
Am 23. Juli 1952 wurde das Land Brandenburg aufgelöst und der Kreis Ostprignitz dem neugebildeten Bezirk Potsdam angegliedert. Das bisherige Kreisgebiet wurde auf die vier neugebildeten Landkreise Kyritz, Neuruppin, Pritzwalk und Wittstock aufgeteilt.
Aus den alten Kreisen Perleberg und Pritzwalk (ohne die Gemeinden Blumenthal, Grabow und Rosenwinkel) und dem Amt Gumtow (ehemaliger Kreis Kyritz) wurde am 6. Dezember 1993 der neue und dennoch traditionsreiche Landkreis Prignitz gebildet.
Die Landkreis Ostprignitz gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Kyritz, Meyenburg, Pritzwalk und Wittstock führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden bis heute beibehalten.
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