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Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R. ist ein Zusammenschluss von jüdischen Gemeinden im Landesteil Nordrhein des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland und umfasst die jüdischen Gemeinden in Aachen (1.440 Mitglieder), Bonn (947 Mitglieder), Düsseldorf (7.428 Mitglieder), Duisburg (Duisburg-Mülheim/Ruhr-Oberhausen; 2.860 Mitglieder), Essen (863 Mitglieder), Krefeld (1.077 Mitglieder), Mönchengladbach (733 Mitglieder) und Wuppertal (2.359 Mitglieder). Mit 17.707 Gemeindemitgliedern (Stand 31. Dezember 2005) ist er einer der größeren Landesverbände innerhalb des Zentralrats.
| 1949 | 1952 | 1955 | 1958 | 1960 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Synagogen-Gemeinde Düsseldorf |
260 | 400 | 497 | 746 | 921 |
| Gemeinde Nordrhein März 1946 |
Gemeindemitglieder | Ehemalige KZ-Häftlinge |
|---|---|---|
| Aachen | 62 | 22 |
| Mönchengladbach | 53 | 24 |
| Krefeld | 70 | 70 |
| Duisburg | 26 | 24 |
| Düsseldorf | 240 | 101 |
| Wuppertal | 128 | ? |
| Bonn | 85 | ? |
| Essen | 146 | ? |
Der Landesverband der Jüdischen Gemeinde von Nordrhein wurde im Jahr 1945 gegründet. Im Februar 1946 sagte Philipp Auerbach, Vorsitzender des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden der Nord-Rheinprovinz vor der Konferenz jüdischer Organisationen in London: "..der einzige Wunsch der deutschen Juden sei ein Leben unter würdigen Bedingungen. Gleichbehandlung mit den Deutschen könne man allenfalls nach Wiedergutmachung des geschehenen Unrechts akzeptieren" [1].
Vom März 1946 bis zum September 1947 legten die Synagogengemeinde und der Landesverband Nordrhein bei der Militärregierung und der Kommunalverwaltung von Düsseldorf Beschwerde ein. Gegenstand der Beschwerde war die zu geringe Zuteilung von Strom und Gas. Die 300 Gemeindemitglieder benötigten laut Julius Dreifuß wegen ihres durch die KZ-Haft verursachten schlechten Gesundheitszustandes und dem daraus resultierenden hohen Bedarf an medizinischer Betreuung, mehr Strom und Gas [2].
Der Landesverband der jüdischen Gemeinden Nordrhein beklagte sich, dass jüdische Geschäftsleute und Firmeninhaber benachteiligt seien. Philipp Auerbach, Vorsitzender des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden der Nord-Rheinprovinz [3] schlug im August 1946 eine steuerliche Begünstigung von früheren KZ-Häftlingen und NS-Verfolgten vor um jüdische Geschäftsneugründungen zu ermöglichen. Der Jewish Relief Unit bemerkte im Oktober 1946, dass bei Genehmigungen für Geschäftseröffnungen die ehemaligen jüdischen Besitzer und deren Erben gegenüber den neuen Inhabern der "arisierten" Geschäften benachteiligt seien, weil sich diese wegen ihrer KZ-Haft nicht frühzeitig um eine Genehmigung für eine Geschäftseröffnung hätten bewerben können [4].
Bis zu dem Jahr 1948 gingen die Synagogengemeinde und der Landesverband Nordrhein zum (britischen) Stadtkommandanten und zur Besirksmilitärregierung und legtem diesem Bitten und Proteste jüdischer Kaufleute und Unternehmer vor. Diese wollten entweder Baugenehmigungen um im Novemberpogrom 1938 demolierte Geschäfte wieder instandsetzen zu können oder die Rücküberführung von "arisierten" Geschäften. Weiterhin protestierten diese gegen beschlagnahmte Geschäftsräume [5].
1948/1949 wanderten aber viele aus dem "Land der Täter" ab. Grund dafür war die Gründung des Staates Israel im Mai 1948 und ein neues amerikanisches Einwanderungsgesetz im Juni 1948. Selbst diejenigen die blieben, rechtfertigten ihren Verbleib als vermeintlich befristet und sprachen von einenm "Leben auf gepackten Koffern". [6].
Mit dem Zuzug der jüdischen Einwanderer aus den GuS-Staaten erhöhte sich die Mitglieder der Gemeinden im Nordrhein.So in Aachen von 62 im Jahre 1946 auf 1.440 Mitglieder im Jahr 2005, in Bonn von 85 auf 947 Mitglieder, in Düsseldorf von 240 auf 7.428 Mitglieder, in Duisburg von 26 auf 2.860 Mitglieder, in Essen von 146 auf 863 Mitglieder, in Krefeld von 70 auf 1.077 Mitglieder, in Mönchengladbach von 53 auf 733 Mitglieder und in Wuppertal von 128 auf 2.359 Mitglieder.
Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein ist – gemeinsam und gleichberechtigt mit der Synagogen-Gemeinde Köln und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Vertragspartner des Staatsvertrags vom 8. Juni 1993 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.[7] Nach diesem Vertrag erhält der Landesverband 50 Prozent der vertraglich festgelegten staatlichen Zahlungen; er muss diese Gelder auch an andere jüdische Gemeinden in seinem Verbandsgebiet weiterreichen.