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Kriegsministerium

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Das Kriegsministerium war in früheren Epochen die oberste Staatsbehörde für das Heer- und Kriegswesen.

An der Spitze stand der Kriegsminister, der meist ein höherer Offizier war und vom Staatsoberhaupt ernannt wurde. In konstitutionellen Staaten hatte er sein Amt auch gegenüber dem Parlament zu vertreten. In militärischer Hinsicht leitete das Kriegsministerium entweder das gesamte Heerwesen einschließlich des Oberbefehls (wie seinerzeit in Frankreich) oder nur die Verwaltung (wie in Preußen).

Die heutige Bezeichnung ist in der Regel Verteidigungsministerium, was von manchen als Euphemismus angesehen wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutsche Länder

[Bearbeiten] Deutscher Bund und Deutsches Reich 1815-1918

Die Preußischen Reformen oder auch Stein- und Hardenbergschen Reformen als Reaktion auf die Niederlage Preußens gegen Napoleon, in der Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806, kamen u. a. auch in der Verwaltung und im Aufbau des Militärwesens zum Tragen.

Im Deutschen Reich hatten Anfang des 20. Jahrhunderts noch die Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen Kriegsministerien; für alle übrigen deutschen Staaten war das preußische Kriegsministerium zuständig.

[Bearbeiten] Königreich Preußen

Siehe auch: Preußisches Kriegsministerium

[Bearbeiten] Königreich Bayern

siehe Bayerisches Kriegsministerium

[Bearbeiten] Königreich Sachsen

siehe Kriegsministerium in der Liste der Ministerien Sachsens

[Bearbeiten] Königreich Württemberg

[Bearbeiten] Deutsches Reich 1919-1945

siehe Liste der Reichswehrminister (Weimarer Republik und Zeit des Nationalsozialismus)

[Bearbeiten] Deutsche Demokratische Republik

Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV), ein Ministerium im Ministerrat der DDR, wurde durch das „Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ vom 18. Januar 1956 geschaffen.

[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), ein Ministerium der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, entstand am 7. Juni 1955.

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Österreich-Ungarn bis 1918

In der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn gehörte das Reichskriegsministerium zu den wenigen Behörden, die "k.u.k.", d. h. für das Kaisertum Österreich und das Königreich Ungarn zuständig waren. Das Ministerium verwaltete die k.u.k. Armee und die k.u.k. Kriegsmarine. Nicht dem gemeinsamen Kriegsminister unterstanden die k.k. Landwehr in Österreich und ihr ungarisches Pendant, die k. ung. Honved.

[Bearbeiten] Republik Österreich

Siehe auch: Österreichisches Militärwesen

[Bearbeiten] Schweiz

Siehe auch: Schweizer Armee

[Bearbeiten] Weitere Kriegsministerien

[Bearbeiten] Sonstiges

"Kriegsminister" kommen im populären Schlager 99 Luftballons der Sängerin Nena aus dem Jahr 1983 vor. Dort halten "Kriegsminister" 99 fliegende Luftballons am Horizont für eine Bedrohung, gegen die sie militärische Gewalt einsetzen. Das Lied gilt als Ausdruck der Angst vor einer Zuspitzung des Kalten Krieges und wurde vor allem in Deutschland und den USA äußerst populär, weil dort viele Menschen diese Sorgen teilten.

[Bearbeiten] Literatur

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