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Kombilohn

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Der Kombilohn stellt an die Aufnahme oder die Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit gekoppelte staatliche Transfers an Arbeitnehmer dar. Im Grunde handelt es sich um Lohnsubventionen seitens des Staates.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Intention

Kombilöhne basieren auf der Beobachtung, dass insbesondere Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt nicht zum Zuge kommen, weil ihre Löhne über ihrer Produktivität liegen und ein weiteres Absinken ihres Einkommens durch staatliche Transferleistungen oder Mindestlöhne unterbunden wird beziehungsweise aus sozialen Gründen nicht erwünscht ist. So wird beispielsweise kaum ein Arbeitnehmer Arbeit zu einem Lohn annehmen, der unter dem Sozialhilfeniveau liegt. Kombilöhne existieren zum Beispiel in Irland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten.

[Bearbeiten] Kombilöhne an Arbeitnehmer

Kombilöhne sollen Arbeitslosen ermöglichen, Arbeit anzunehmen, deren Lohn unter oder relativ nah am Niveau der staatlichen Transferleistungen liegt. Somit soll ein Arbeitsangebot hervorgerufen werden, das bisher nicht bedient wurde beziehungsweise aufgrund der erwarteten Lohnhöhe gar nicht erst entstanden ist (vgl. Eintrag Niedriglohn). Gleichzeitig soll eine Umverteilung von höheren zu niedrigeren Einkommensschichten stattfinden.

[Bearbeiten] Zuschüsse an Arbeitgeber

Eine ähnliche Wirkung erhofft man sich von Lohnkostenzuschüssen, die an Unternehmen gezahlt werden, die Arbeitnehmer mit bestimmten Einstellungshemmnissen beschäftigen. Dabei wird eine Wirkung in umgekehrte Richtung erwartet. Durch die geringeren Kosten für den Arbeitgeber steigen einerseits die Nachfrage nach Arbeit der geförderten Personengruppe und andererseits deren Löhne.

[Bearbeiten] Kombilohn für Lehrer und Lehrerinnen

Quellenangaben
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Siehe Diskussionsseite.

Durch die Föderalismusreform in 2007 ist in Deutschland die Tarifhoheit für tarifbeschäftigte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vom Bund auf die Länder übergegangen. Die Länder haben direkt den BAT (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag) gekündigt und durch den neuen TV-L (Tarif-Vertrag Länder) ersetzt. Mit Einführung des TV-L wurden die Gehälter im ÖD (Öffentlicher Dienst) um 30% bis 50% gekürzt. Die Kürzung der Tariflöhne hat jetzt dazu geführt, dass angestellte Lehrer und Lehrerinnen in den Fällen Kombilohn erhalten, in denen Sie als Alleinverdiener und Haushaltsvorstand zwei oder mehr Kinder im Haushalt versorgen müssen. Sie erhalten bei gleicher Ausbildung und Stellenbeschreibung, je nach persönlicher Situation, 40% bis 60% weniger Netto-Gehalt als ihre beamteten Kollegen. Dies hat dazu geführt, dass viele angestellte Lehrkräfte ihren Beruf aufgeben oder in solche Bundesländer zu wechseln versuchen (Abwanderung), wo man sie noch verbeamtet. Die Auswirkungen auf dem Stellenmarkt für Lehrer sind bereits deutlich zu spüren. Viele jetzt geringbezahlte Lehrerstellen sind nicht mehr zu besetzten. In Mangelfächern ist die Situation für die Schulen besonders schwierig. Auch an Beruflichen Schulen (Berufskolleg, Berufsschule, Handelsschule, Fachschule usw.) wird die Situation zunehmend schwieriger. Hier werden oftmals Seiteneinsteiger beschäftigt, die als Diplom-Kaufleute, Diplom-Ingenieure, Naturwissenschaftler etc. bereits Berufserfahrung mitbringen müssen, um den Lehrerberuf ausüben zu dürfen. Sie erhalten jedoch aus der Wirtschaft durch diese neue Situation meist bessere Angebote als vom Staat.

[Bearbeiten] Aktuelle Diskussionen

In Deutschland wurde über einen Kombilohn in Form einer geringeren Anrechnung von Hinzuverdiensten auf das Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II diskutiert. Zum Jahresende 2005 gab es schon ca. 1 Mio. Bezieher (sogenannte Aufstocker) von ergänzendem ALG2 zu ihrem geringen Erwerbseinkommen, das sie weiter bedürftig im Sinne des SGB II bleiben lässt, sofern nicht sonstiges Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Im Gegensatz zum ALG1 (Nebenverdienst nur unter 15h/Woche) gibt es beim ALG2 gem. § 30 SGB II keine stundenmäßige Begrenzung des "Nebenverdienstes". So sollen Hinzuverdienste von Arbeitslosen weniger als bisher das Arbeitslosengeld mindern. Dadurch erhofft man sich eine langsame Rückführung in das Berufsleben. Das würde bedeuten, dass künftig zahlreiche Arbeitnehmer staatliche Zuschüsse erhalten könnten. Damit wäre ein Kombilohn faktisch geschaffen. Darüber hinaus kann auch das Einstiegsgeld an Langzeitarbeitslose für die maximale Dauer von 24 Monaten bei der Aufnahme von geringbezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gewährt werden. Einige Agenturen für Arbeit praktizieren im Rahmen der Freien Förderung bereits Kombilohnmodelle.

[Bearbeiten] Temporäre Lohnkostenzuschüsse

Eine etwas andere Intention verfolgen dagegen temporärere Lohnkostenzuschüsse wie das Hamburger Modell. Hier geht es darum, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten die Kosten der Integration in den Beruf aufzufangen. Die Grundidee ist, dass insbesondere bei den genannten Berufsgruppen hohe Kosten für die Einarbeitung anfallen, weil diese in den ersten Monaten noch wenig produktiv sind. Deshalb wird beim Hamburger Modell die Hälfte des Zuschusses an die Arbeitgeber gezahlt. Nach einer bestimmten Zeit sind - so hofft man - die Arbeitnehmer produktiver und können damit einerseits höhere Löhne erzielen und sind andererseits dennoch als Beschäftigte attraktiver.

[Bearbeiten] Zusammenfassung der Vorteile und Gründe für Kombilohn

Quellenangaben
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Abhängig vom jeweiligen Modell kann es u. a. folgende Gründe und Vorteile geben, wobei hier auch Sekundäreffekte beschrieben werden:

Viele der hier genannten Gründe gelten für jeden regulären Arbeitsplatz natürlich auch. Im Zweifelsfall ist dem regulären Arbeitsplatz der Vorzug zu geben. Wichtig ist es also, dass es sich um zusätzliche Kombilohnarbeitsplätze handelt. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte dazu: „Das entscheidende Kriterium für die Förderwürdigkeit muss der geringe Stundenlohn, nicht der Monatsverdienst sein.“ Gefördert werden müsse der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber, um mögliche Mitnahmeeffekte von vornherein zu minimieren.[1]

[Bearbeiten] Kritik

Quellenangaben
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An den bisher diskutierten Kombilohnmodellen und ihren Begründungen werden häufig folgende Punkte kritisiert:

Kritik an Kombilohnmodellen kommt sowohl von Gewerkschaftsseite und SPD als auch von Ökonomen und Wirtschaftsverbänden. Während die Gewerkschaften eine Aufweichung ihrer Tarifpolitik sehen, befürchten Wirtschaftswissenschaftler und Arbeitgeberverbände unkalkulierbare Kosten. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Peter Clever, meinte dazu: „Eine flächendeckende Lohnsubventionierung ist unbezahlbar und unsinnig“. Joachim Poß (SPD) sprach von einer „staatlichen Einladung zur Lohndrückerei“ und befürchtete Mitnahmeeffekte. Für Lohnsubventionen stehe in den öffentlichen Haushalten kein Geld zur Verfügung.[1]

[Bearbeiten] Alternativen

Als Alternativen zu einem Kombilohn werden beispielsweise eine Negative Einkommensteuer oder ein Bürgergeld bzw. ein Bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert.

Der kombilohnähnliche EITC der USA gilt dort als bewährt - es ist eine negative Einkommensteuer mit Beschränkung auf die Löhne von angestellten und freien Mitarbeitern, mit der Bevorzugung von Familien mit Kindern um diese über die Armutsgrenze zu heben.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b "Harsche Kritik an Kombilöhnen", Tagesschau.de, 3. Januar 2006.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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