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Kleiner Grenzverkehr

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Dieser Artikel behandelt den grenznahen zwischen unterschiedlichen Staaten. Für die Liebesgeschichte von Erich Kästner, siehe Der kleine Grenzverkehr.


Als Kleiner Grenzverkehr wird der besonderen Regeln unterworfene grenznahe Verkehr zwischen unterschiedlichen Staaten bezeichnet.

Er wird in der Regel auf einen in festgelegten Grenzzonen wohnhaften Personenkreis beschränkt und unterliegt besonderen Einschränkungen bei der Mitführung von Waren und Gegenständen. Durch bilaterale Vereinbarungen wird der genaue Umfang des Grenzverkehrs festgelegt. Nach deutschem Recht werden Grenzübertritte, die nur für den kleinen Grenzverkehr zugelassen sind, ebenso wie Grenzüberschreitende Wanderwege nicht als Grenzübergang bezeichnet.

Beispiele sind Deutsches Reich und Österreich 1933 bis 1938, die Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik sowie Polen und Tschechien.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kleiner Grenzverkehr im Zusammenhang mit der innerdeutschen Grenze

Dieser grenznahe Verkehr erlaubte es der Bevölkerung von grenznahen Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland, im Rahmen des jährlichen 45-Besuchstage-Kontingents mit sog. Mehrfachberechtigungsscheinen zu Tages- und später Zweitagesaufenthalten in die grenznahen Kreise der DDR einzureisen.

Der Zeitpunkt jeder einzelnen Reise konnte dabei frei gewählt werden. Der Mehrfachberechtigungsschein ermöglichte neun Einreisen und galt ein halbes Jahr. Die Aufenthalte waren sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus rein touristischen Gründen möglich. Das Visum wurde gegen Vorlage des Reisepasses und des Mehrfachberechtigungsscheines an der Grenze erteilt.

Der Mehrfachberechtigungsschein konnte auf zwei Wegen beantragt werden:

1. Verwandte oder Bekannte in einem der grenznahen Kreise der DDR - also diejenigen Personen, die man in der DDR besuchen wollte - stellen den Antrag schriftlich mit Vordruck bei den für sie zuständigen Behörden in der DDR (Dienststellen des Pass- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden).

2. Der reiseberechtigte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland beantragt selbst den Schein bei der zuständigen Behörde in der DDR auf dem Postwege.

Für beide Wege galt: Der Berechtigungsschein sollte rechtzeitig (4-6 Wochen) vor der beabsichtigten Einreise beantragt werden. Für jeden Einreisenden war ein Antragsformular in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Jugendliche unter 16 Jahren, die grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener einreisen durften, mussten im Antrag des sie begleitenden Erwachsenen aufgeführt werden.

Für den grenznahen Verkehr waren alle Straßen- und Eisenbahnübergänge zugelassen. Die Einreise musste über einen Übergang erfolgen, der einem der Besuchsorte in der DDR am nächsten lag. Für die Ausreise musste grundsätzlich derselbe Übergang benutzt werden wie für die Einreise.

Bei Tagesaufenthalten fielen Visagebühren von 5 DM an. Außerdem wurde ein Mindestumtausch vorgeschrieben. DM wurden in Mark der DDR im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Der Mindestumtausch betrug 1989 25 DM pro Tag und Person. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr waren vom Mindestumtausch befreit. Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten 7,50 DM pro Tag zu zahlen. Rentner mussten 15 DM pro Tag und Person zahlen.


[Bearbeiten] Kleiner Grenzverkehr - Städte und Landkreise

In der Bundesrepublik: 1. Bad Kissingen 2. Stadt und Landkreis Bamberg 3. Stadt und Landkreis Bayreuth 4. Stadt Braunschweig 5. Celle 6. Stadt und Landkreis Coburg 7. Forchheim 8. Fulda 9. Gifhorn 10. Göttingen 11. Goslar 12. Hamburg 13. Landkreis Hannover 14. aus der Stadt Hannover: Gemeindeteil Isernhagen-NB-Süd 15. Landkreis Harburg 16. Haßberge 17. Helmstedt 18. Hersfeld-Rotenburg 19. Herzogtum Lauenburg 20. Hildsheim 21. Stadt und Landkreis Hof 22. Holzminden 23. Stadt und Landkreis Kassel 24. Kiel 25. Kronach 26. Kulmbach 27. Lichtenfels 28. Hansestadt Lübeck 29. Lüchow-Dannenberg 30. Lüneburg 31. Main-Kinzig-Kreis 32. Marburg-Biedenkopf 33. Stadt Neumünster 34. Northeim 35. Osterode im Harz 36. Ostholstein 37. Peine 38. Plön 39. Rhön-Grabfeld 40. Stadt Salzgitter 41. Schwalm-Eder-Kreis 42. Stadt und Landkreis Schweinfurt 43. Segeberg 44. Soltau-Fallingbostel 45. Stormarn 46. Tirschenreuth 47. Uelzen 48. Vogelsbergkreis 49. Werra-Meißner-Kreis 50. Wolfenbüttel 51. Stadt Wolfsburg 52. Wunsiedel im Fichtelgebirge


In der DDR: 1. Wismar (Stadt und Landkreis) 2. Grevesmühlen 3. Gadebusch 4. Schwerin (Stadt und Landkreis) 5. Hagenow 6. Ludwigslust 7. Parchim 8. Perleberg 9. Seehausen 10. Salzwedel 11. Osterburg 12. Kalbe 13. Klötze 14. Stendal 15. Gardelegen 16. Tangerhütte 17. Haldensleben 18. Wolmirstadt 19. Wanzleben 20. Oschersleben 21. Staßfurt 22. Halberstadt 23. Aschersleben 24. Wernigerode 25. Quedlinburg 26. Nordhausen 27. Sangerhausen 28. Worbis 29. Heiligenstadt 30. Sondershausen 31. Mühlhausen 32. Langensalza 33. Eisenach 34. Gotha 35. Bad Salzungen 36. Schmalkalden 37. Meiningen 38. Suhl 39. Hildburghausen 40. Ilmenau 41. Neuhaus 42. Sonneberg 43. Rudolstadt 44. Saalfeld 45. Pößneck 46. Lobenstein 47. Schleiz 48. Zeulenroda 49. Greiz 50. Plauen (Stadt und Landkreis) 51. Oelsnitz 52. Reichenbach 53. Auerbach 54. Klingenthal

(Stand im März 1989)


[Bearbeiten] siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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