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Klaus Stern (Rechtswissenschaftler)

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Klaus Stern (* 11. Januar 1932 in Nürnberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Rechts- und Verwaltungslehre sowie Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen a. D. Stern gilt als einer der renommiertesten Staatsrechtler Deutschlands.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Klaus Stern ging in Nürnberg zur Schule und machte dort am humanistischen Melanchthon-Gymnasium 1951 das Abitur. In den Jahren 1951 bis 1955 studierte er Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Erlangen und München.

1955 legte er in München die erste Juristische Staatsprüfung ab und wurde mit der Dissertation „Gesetzesauslegung und Auslegungsgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts“ 1956 an der juristischen Fakultät der Universität München zum Dr. iur. promoviert. In den Jahren 1956 bis 1960 leistete Stern sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München ab und war zugleich Wissenschaftlicher Assistent an der Universität München. 1960 legte er dort die zweite Juristische Staatsprüfung ab. Schon 1961 wurde er mit der Habilitationsschrift Wirtschaftsverfassung und Energiewirtschaftsrecht für Öffentliches Recht und Allgemeine Rechtslehre an der Universität München habilitierte.

[Bearbeiten] Universitäres Wirken

1962 folgte Stern mit nur 30 Jahren einer Berufung als ordentlicher Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin und war dort bis 1966 tätig. Nach Annahme des Rufes an die Universität zu Köln im Jahr 1965 übernahm er dort 1966 ein Ordinariat für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre sowie Allgemeine Rechtslehre als Nachfolger von Hans Peters. In den Jahren 1966 bis 1997 war er Direktor des Instituts für öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Seit 1968 ist er Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, dem er weiterhin vorsteht. Stern lehnte Rufe der Georg-August-Universität Göttingen (1962), der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (1964), der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main (1965) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (1977) ab.

Zu seinen Schülern zählen u. a.: Hermann-Josef Blanke, Joachim Burmeister (†), Johannes Dietlein, Michael Nierhaus, Günter Püttner, Michael Sachs, Helmut Siekmann, Peter J. Tettinger (†).

[Bearbeiten] Universitäre Ämter

In der Zeit von 1969 bis 1971 wurde Stern im Alter von 39 Jahren für zwei Amtszeiten zum Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln gewählt und amtierte von 1971 bis 1973 als Rektor sowie von 1973 bis 1975 als Prorektor der Universität zu Köln. Von 1971 bis 1972 war er Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen.

[Bearbeiten] Hauptarbeitsgebiete

Die Hauptarbeitsgebiete von Klaus Stern sind:

[Bearbeiten] Außeruniversitäres Wirken

Klaus Stern wurde in mehrere Bundes- und Landesinstitutionen sowie in verschiedene wissenschaftliche Organisationen berufen.

Darüber hinaus wurde Klaus Stern mehrfach als Berater zu den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands hinzugezogen.

Von 1976 bis 2000 war Stern zudem vom Landtag gewählter Richter des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen.

Bereits seit 1966 ist Stern Studienleiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Düsseldorf und lehrt daneben dort u.a. die Fächer öffentliches Recht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht und seit 1975 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.

[Bearbeiten] Mitgliedschaften

Stern ist Mitglied in der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft, der Deutschen Sektion der der Internationalen Juristenkommission, des Deutschen Juristentags, der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung, der Deutsch-Polnischen Gesellschaft, der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft, der Deutsch-Japanischen juristischen Vereinigung, der Gesellschaft Münchener Juristen, der Gesellschaft für Rechtspolitik, der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - Verein für Socialpolitik, der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, der Kölner Juristischen Gesellschaft und der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Seit 1978 Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste

[Bearbeiten] Herausgeberschaften

Klaus Stern ist (Mit)Herausgeber folgender Publikationsreihen:

[Bearbeiten] Ehrungen

Folgende Ehrungen wurden Klaus Stern zuteil:

[Bearbeiten] Auszeichnungen

[Bearbeiten] Ehrendoktorate (Dr. iur. h. c.)

[Bearbeiten] Festschriften

[Bearbeiten] Werke (Auswahl)

Klaus Stern ist Autor einer der umfassendsten staatsrechtlichen, politischen und historischen Darstellung des Deutschen Staatsrechts. Das fünfbändige Werk mit ca. 12.500 Seiten ist seit der Veröffentlichung des ersten Bandes 1977 zum Standardwerk avanciert.

Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Gesamtwerk in 5 Bänden:

Weiterhin ist Klaus Stern Autor zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen mit den Themenschwerpunkten deutsches und ausländisches Staats- und Verfassungsrecht, Rundfunkrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht.(Im Folgenden lediglich eine kleine Auswahl, siehe daher auch hier: [1]

Sowie viele Beiträge in Festschriften, Sammelwerken und Zeitschriften (Nachweise unter [2])

[Bearbeiten] Weblinks

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