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Vermessungsamt

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Vermessungsamt (im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch auch Vermessungsbehörde) ist allgemein eine Bezeichnung für eine staatliche oder kommunale Behörde oder deren organisatorischen Teil, die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrnimmt. Je nach Organisationsform in den einzelnen Ländern bezeichnet Vermessungsamt, Katasteramt oder Vermessungs- und Katasteramt die Behörde oder Organisationseinheit, die für die Grundstücksvermessung (auch Liegenschaftsvermessung oder Katastervermessung) und die Führung des Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis der Grundstücke zuständig ist. In den meisten Bundesländern ist die Aufgabe der Grundstücksvermessung ganz oder teilweise an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure übertragen. Mehrere Länder haben die bisherige Bezeichnung aufgehoben und andere Bezeichnungen gefunden, die meist den Wortstamm Geo (z. B. "Amt für Geoinformation") enthalten.

Größere Kommunen, vor allem kreisangehörige Städte unterhalten häufig ein Vermessungsamt zur Wahrnehmung eigener Vermessungsfachaufgaben (z. B. für Ingenieurvermessungen oder zur Führung von Geoinformationssystemen), ohne das Liegenschaftskataster zu führen bzw. Vermessungsbehörden zu sein.

Im umfassenden Sinne nennt man die liegenschaftskatasterführende Verwaltung Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Organisation

Nach dem Grundgesetz sind für das amtliche Vermessungswesen die Länder zuständig. Dies hat zur Folge, dass die Vermessungs- und Katasterverwaltungen von Land zu Land unterschiedlich organisiert sind:

[Bearbeiten] Aufgaben

Die durchzuführenden Aufgaben sind, auch bei unterschiedlichen Bezeichnungen, recht ähnlich:

Dazu zählt im Detail:

[Bearbeiten] Katasterbuch/Liegenschaftsbuch

Die Auszüge aus dem Katasterbuch sind heute Datenbankabfragen zu Flurstücken aus dem ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) und werden automatisch erstellt. Das Liegenschaftbuch beschreibt die Grundstücke mit ihrem raumbezogenen bzw. katasterrelevanten Attributen (Flurstücke) und ist insofern vom Grundbuch, das vorrangig Eigentums- und sonstige Rechtsverhältnisse dokumentiert, zu unterscheiden.

[Bearbeiten] Katasterkartenwerk

Das Katasterkartenwerk (Flurkarten) wurde meist im Maßstab 1:500 bis 1:2500 (im Hochgebirge auch 1:5000) angelegt. Wo eventuell noch ältere, grafisch bzw. mit Messtisch erstellte Katasterpläne in Gültigkeit sind (teilweise 1:1440 oder 1:2880), werden sie in die neueren Maßstäbe übergeführt und neu vermessen. Als Bezugssystem dient das jeweilige amtliche Lagebezugssystem der Landesvermessung.

Mit Einzug der Rechnertechnik in das Katasterwesen wurde auf die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) umgestellt. Sie entsteht nicht mehr als kartographisches Produkt, sondern wird aus den in den Datenbanken des Liegenschaftskatasters gespeicherten Objekten automatisch generiert. Allerdings liegt die ALK in vielen Bundesländern noch nicht flächendeckend mit ausreichender Genauigkeit vor (z. B. wenn sie durch graphische Digitalisierung erzeugt wurde), um als Grundlage für Katastervermessungen (Katasternachweis) zu dienen, sodass häufig noch auf analoge Unterlagen (Karten, Risse, Messurkunden) zurückgegriffen werden muss.

[Bearbeiten] Katastervermessung

Katastervermessungen (Grundstücksvermessungen, Liegenschaftsvermessungen) dienen meist der Überprüfung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) einschließlich der Abmarkung, der Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken sowie zur Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.

In Bayern wurden früher Feldgeschworene mit der Vermessung betraut. Bis heute sind Feldgeschworene in Bayern mit der Abmarkungshandlung in enger Zusammenarbeit mit den Vermessungsämtern beschäftigt. Neben den Katasterverwaltungen sind in allen Ländern mit Ausnahme Bayerns auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit der technischen Vermessung und Dokumentation der Messergebnisse beauftragt.

Über die eigentliche Katastervermessung hinaus haben Vermessungsämter auch Aufgaben in der Grundlagenvermessung zu erfüllen und das Festpunktnetz (Fix- und Einschaltpunkte des Vermessungsnetzes) intakt zu halten. Diese Aufgabe verliert jedoch mit dem fortschreitenden Einsatz der Satellitenmesstechnik (z. B. mittels GPS bzw. SAPOS) zunehmend an Bedeutung.

[Bearbeiten] Siehe auch


[Bearbeiten] Weblinks

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