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Als Kongruenz bezeichnet man die Übereinstimmung und Gleichheit zusammengehöriger Teile eines Satzes in Kasus, Numerus und Genus (bei Nomen) bzw. in Person und Numerus (Subjekt zu Prädikat).
Inhaltsverzeichnis |
Subjekt und Prädikat stehen in Kongruenz: Beide müssen in Person und Numerus übereinstimmen. Darum muss vor allem die Endung des finiten Verbs zum Subjekt passen.
Bei dem Beispielsatz Sie hob das rote Blatt Papier auf. gibt es die folgenden Kongruenzen:
Als KNG-Kongruenz (Merkhilfe:KöNiGs-Kongruenz) bezeichnet man die Übereinstimmung von Kasus, Numerus und Genus bei deklinierbaren Wortarten (Adjektive, Substantive und andere Nomen) zweier oder mehrerer Wörter eines Satzes. Anders gesagt: Die übrigen Wortarten folgen dem Substantiv in Kasus, Numerus und Genus nach.
Beispiele aus dem Deutschen:
Eine Besonderheit des Deutschen, die es in den meisten anderen Sprachen mit KNG-Kongruenz nicht gibt, ist die Tatsache, dass die KNG-Kongruenz bei prädikativen Adjektiven nicht zur Anwendung kommt:
In der zeitgenössischen Sprachtypologie wird Kongruenz (engl. „agreement“) von dem Phänomen der cross-reference (engl., etwa: „Kreuz-Referenz“) unterschieden.
Zum Beispiel kongruiert in dem französischen Satz le garçon chante („der Junge singt“) das Verb chante mit dem Nomen hinsichtlich Person und Numerus, während im Falle des lateinischen Satzes puer cantat („[der] Junge singt“) das Verb cantat auch allein stehen kann und das Nomen praktisch als appositionell zu diesem verstanden werden kann; Nomen und Verb referieren wechselseitig aufeinander (daher „Kreuz-Referenz“).[1]
Beide Phänomene werden sodann unter dem Oberbegriff Indexierung zusammengefasst.[2]