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Die KZ-Baracke wurde im SS-Jargon Block genannt - dazu wurde jeweils eine Zahl der Nummerierung zur Unterscheidung der weitgehend baugleichen Hütten des SS-Konzentrationslagers dazugesagt (Beispiel: Block 8). Wahrscheinlich ist das Wort Block ein von Wohnblock abgeleitetes Wort für die einzelne Baracke. Jede Hütte/Behelfshaus hatte etwa 30 Meter Länge und acht bis 10 Meter Breite. Während die Wände knapp über 2 Meter hoch waren, stieg die Höhe zur Hausmitte an, bei den Holzbaracken (Typ Pferdestall) auf über 5 Meter bei dem Belüftungs-Dachreiter in der Mitte der Längsachse. Es gab keine Innendecke (Zwischendecke). Das mit Teerpappe abgedichtete Giebeldach ruhte direkt auf den Wänden. Eine Beheizung war nicht überall vorgesehen - dafür gab es evtl. zwei gemauerte Kamine.
Bei einer Baracke (aus dem Span./Frz. "barro" für Lehm) handelte es sich in der Regel um ein provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen, wie Soldaten, Arbeitern, Kriegsgefangenen, Internierten, Zwangsarbeitern oder einer Werkstatt u. ä. Jeder Block im Konzentrationslager war durch eine Zwischenwand quer geteilt. In jedem Teil gab es zwei große und zwei kleine Räume. In den Schlafräumen waren entlang der Außenwand drei Zwischenböden eingezogen, die durch weitere Unterteilungen die zwei bzw. dreigeschossigen Schlafkojen bildeten. Auf diese Weise wurden pro Baracke 400 bis zu 700 Menschen untergebracht. (Es wurde auch von einer Belegung mit 936 Personen, ja sogar von über 2000 berichtet). 10, 11 oder 12 Personen mussten in Fächern von 4 m Breite schlafen.
Die Innenausstattung war so primitiv, dass sie eher einem Tierstall glich. Genauso schlecht waren die Bedingungen in den Holzbaracken, die eigentlich als Pferdeställe für die Armee konstruiert worden waren. In den für die Pferde vorgesehenen Boxen wurden dreistöckige Holzgestelle als Schlafplätze aufgestellt.
Waschmöglichkeiten und Toiletten gab es in den Baracken oft gar nicht oder nur teilweise. Kleidung und Schlafpritschen der Gefangenen waren häufig mit Kot verschmutzt, weil nahezu alle Häftlinge an Hungerdurchfall litten. Überall gab es Ungeziefer und Ratten.
Alle Baracken zusammen bildeten das Schutzhaftlager, den jeweiligen Hauptbereich des Konzentrationslagers.
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Im KZ Auschwitz I (Stammlager) waren die Häftlinge in ehemaligen gemauerten Kasernengebäuden untergebracht. Es gab 28 Blocks. Nicht alle wurden für Häftlinge verwendet.
Im KZ Auschwitz II (Birkenau) gab es drei verschiedene Arten von Baracken - gemauerte, aus Holz errichtete, und die so genannten Pferdestallbaracken (ebenfalls hölzerne aber nicht so lange Hütten mit schmalen Dachluken). Bis auf zwei Kippfenster ließen sich die restlichen 17 Fenster nicht öffnen. Innerhalb der Baracke gab es zwei kleine Räume (einen für den Blockältesten, einen als Brotlager), und in den großen Räumen 60 Zwischenwände. Dazwischen befanden sich dreistöckige Pritschen mit insgesamt 180 Liegeplätzen. In den Pferdestallbaracken war der Innenraum in 18 Verschläge aufgeteilt, die ursprünglich als Boxen für 52 Pferde dienen sollten
Bei starker Belegung des gesamten KZ schliefen statt 15 oft sogar bis zu 45 Häftlinge auf einer Pritsche. In den gemauerten Baracken waren die Schlafstätten mit einer dünnen Lage Stroh bedeckt. In den Holzbaracken gab es zum Teil papierene und mit Holzwolle gefüllte Strohsäcke. Dazu wurden Decken ausgegeben.
Nach Mitteilungen des Auschwitz-Museums waren die Unterkunftsbedingungen wie die sanitären Verhältnisse im KZ Monowitz und in den übrigen Nebenlagern den geschilderten Verhältnissen sehr ähnlich.
KZ Dachau - 32 gleiche Wohnblocks (Baracken)
KZ Ebensee – nach der ersten Ausbauphase bestand das Lager aus ca. 15 Wohnbaracken mit dreistöckigen Bettgestellen. So ausgestattet, wurden jeweils 500 Häftlinge in eine Baracke gepfercht. In der Endphase mussten bis zu ca. 600 Personen in einer Baracke unterkommen.
Im KZ Mauthausen war eine Normal-Baracke 52,61 Meter lang und 8,22 Meter breit. Außerdem war sie in zwei Teile eingeteilt: Stube „A“ links und Stube „B“ rechts. Jede Stube bestand aus zwei Zimmern, dem Aufenthaltsraum und einem Schlafraum. Die meisten Häftlinge durften sich allerdings nur im Schlafraum aufhalten, da der Aufenthaltsraum von den Funktionshäftlingen belegt und auch als Schlafraum genutzt wurde.