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Johann IV. Fürst von Anhalt (* 4. September 1504 in Dessau; † 4. Februar 1550 oder 1551 in Zerbst) war der Sohn von Ernst von Anhalt-Zerbst (1451-1516) und Margarethe von Münsterberg.
Er heiratete die Markgräfin Margarethe von Brandenburg am 15. Februar 1533/34. Die Markgräfin war die Witwe von Herzog Georg I. von Pommern. Deshalb erhielt sie von dessen Nachfolger und Sohn, Philipp I., wegen des Brautschatzes eine jährliche Leibrente von 1200 Gulden, die jeweils zu Ostern vom Wolgaster Landrentmeister an Margarethes Beauftragte in Pasewalk auszuzahlen waren. Die aus erster Ehe mit Georg I. stammende Tochter Georgia mussten Johann IV. und Margarethe 1543 an Philipp I. übergeben, weil sie als pommersche Prinzessin galt und damaligen Rechtsanschauungen zufolge dort erzogen werden musste.
Die Heirat mit der wesentlich ranghöheren Witwe aus kurbrandenburgischem Haus wurde entsprechend pompös gefeiert. Doch Johann kränkelte bereits wenige Jahre nach der Eheschließung und erlitt schließlich 1544 einen Schlaganfall. Mit seiner Gemahlin überwarf er sich in den folgenden Jahren, was 1550 zu deren vorübergehender Inhaftierung führte, aus der sie jedoch floh.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Johann IV. Fürst von Anhalt |
| KURZBESCHREIBUNG | Fürst von Anhalt |
| GEBURTSDATUM | 4. September 1504 |
| GEBURTSORT | Dessau |
| STERBEDATUM | 4. Februar 1550 oder 4. Februar 1551 |
| STERBEORT | Zerbst |