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Jagdbehörden sind Verwaltungsbehörden, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften, also insbesondere des Bundesjagdgesetzes, der jeweiligen Landesjagdgesetze und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen zuständig sind.
Da der Vollzug der Bundesgesetze grundsätzlich Angelegenheit der Bundesländer ist, ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht Jagdbehörde hinsichtlich des Vollzugs des Bundesjagdgesetzes. Die Organisation der Jagdverwaltung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen gibt es die Untere Jagdbehörde, deren örtlicher Zuständigkeitsbereich dem Stadt- oder Landkreis entspricht. Die Höhere Jagbehörde (auch Obere Jagdbehörde oder Mittlere Jagdbehörde) entspricht dem Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks, die Oberste Jagdbehörde dem zuständigen Ministerium beziehungsweise Staatsministerium oder Senator. Die Oberste Jagdbehörde hat in der Regel nur vereinzelte Verwaltungsbefugnisse, bearbeitet aber die allgemein und landesweit bedeutsamen jagdrechtlichen und jagdpolitischen Aufgaben.
Die Jagdbehörden in Österreich sind mit Bezirksjagdbehörden und Landesjagdbehörden ähnlich gegliedert wie in Deutschland. Einzelne behördliche Aufgaben werden von Vertretern der Landesjägerschaft als öffentlich-rechtlicher Körperschaft wahrgenommen.
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