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Innere Sicherheit

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Innere Sicherheit (IS) bezeichnet den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen, die sich aus dem Inneren der Gesellschaft selbst heraus entwickeln.

Die Innere Sicherheit kann als Ergänzung der Äußeren Sicherheit angesehen werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Grundlagen

Der Begriff der „Inneren Sicherheit“ (IS) ist zunächst (nur) ein politischer Begriff und sollte als solcher auch verstanden werden. Seine Anfänge gehen auf die 1960er bis 1970er-Jahren zurück und waren zunächst eng mit den damaligen Protestbewegungen und ihrer Repression verbunden (Kunz 2005). Der Begriff ist in keiner Weise mit der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ als juristische Definition vergleichbar oder identisch. Dies wird bereits daran erkennbar, dass auf politischer Ebene gerne auf die IS verwiesen wird ohne eine Definition oder eine Einschränkung zu beschreiben, was überhaupt IS sei. Ebenso findet sich ein reger Missbrauch des Begriffs, wie die wissenschaftlich nicht belegte Behauptung der „Bedrohung der Inneren Sicherheit“ durch „steigender Jugendkriminalität“, „neuer terroristischer Bedrohung“ oder „steigender Gewaltkriminalität“. Zur „terroristischen Bedrohung“ sei hierzu erwähnt, dass ein Land, welches sich in die Angelegenheiten eines anderen Landes (Irak, Afghanistan u.a.) einmischt, auch Ziel von „Verteidigungshandlungen“ der dortigen Machthaber werden kann.

Die staatliche Politik der Inneren Sicherheit sollte ursprünglich die Sicherheit des Staates vor Bedrohungen von innen, im Gegensatz zur Bedrohung von außen im Kontext des Kalten Krieges, schützen. In den 1990er-Jahren ging diese Zielvorstellung zwar nicht gänzlich verloren, wurde aber dahingehend erweitert, dass als zu schützendes Gut die Sicherheit des einzelnen Staatsbürgers zunehmend in den Mittelpunkt rückte. Zu dem Schutz vor inneren „Staatsfeinden“ kam der Schutz vor internationalem Terrorismus, aber auch vor Organisierter und Alltagskriminalität hinzu. Im Unterschied zu dem in gewisser Weise konkurrierenden Begriff der „Öffentlichen Sicherheit“ impliziert „Innere Sicherheit“ ein grundsätzliches Vorhandensein von Unsicherheit und Bedrohung, auf das der Staat reagieren muss.[1]

Durch internationale Rechtsvereinheitlichungen, die strategische Umstellung auf präventive Sicherheitsstrategien, die Privatisierung von Sicherheit und neue Formen der Überwachung und Kontrolle öffentlicher und privater Räume wurden seitdem neue Dimensionen und Konsequenzen der inneren Sicherheit geschaffen.

[Bearbeiten] Innere Sicherheit im internationalen Kontext

Public Security wird oft im Zusammenhang der Harmonisierung von Informationstechnologie, Netzwerke und Infrastrukturen der beteiligten Institutionen und Organisationen genannt. Dieser Begriff ist klar in Abgrenzung zur amerikanischen Homeland Security, welche auch militärische Komponenten birgt.

Parallel zu einer inhaltlichen Wandlung des Begriffes „Innere Sicherheit“ im Deutschen hat sich der Sprachgebrauch in Lateinamerika in den letzten Jahrzehnten von „seguridad nacional“/„segurança nacional“ (span./port. „Nationale Sicherheit“) hin zu „seguridad pública“/„segurança pública“ (span./port. „Öffentliche Sicherheit“) und „seguridad ciudadana“/„segurança cidadã“ (span./port. etwa „Bürgersicherheit“) verlagert. „Seguridad nacional“ bezeichnete seit den 1960er-Jahren die Doktrin der militärischen, geheimdienstlichen und polizeilichen Sicherung der jeweils herrschenden (demokratisch legitimierten oder autoritären) staatlichen Ordnung. Sie entstand im Kontext des Kalten Krieges und wurde von den USA unter Verweis auf die Domino-Theorie massiv unterstützt, und zwar sowohl politisch als auch technisch (z. B. durch die Ausbildung lateinamerikanischer Militärs in der „School of the Americas“, in der auch Foltermethoden zum Lehrstoff zählten). Zentrales Merkmal der Umsetzung dieser Doktrin war die oft eklatante menschenrechtsverletzende Verfolgung von Bürgern, die dem linksoppositionellen Spektrum zugerechnet wurden. Die Verfolgungspraxis beruhte darauf, die jeweiligen Personen(gruppen) als Staatsfeinde zu definieren, und erstreckte sich in vielen Ländern auch auf kulturschaffende oder sozial engagierte Menschen.

Der Begriff der „seguridad nacional“ ist heute zumindest unter zivilen Akteuren stark diskreditiert und wird von ihnen weitgehend vermieden. Das dahinter stehende Konzept jedoch findet spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eine gewisse Kontinuität in der Neuausrichtung der Militärstrategien auf Terror- und Drogenbekämpfung, die sich – wiederum auf Druck der USA – in den meisten lateinamerikanischen Staaten durchgesetzt hat. Der Ausdruck „seguridad pública“ entspricht in etwa der recht vage definierten „Öffentlichen Sicherheit“ im Deutschen und schließt teilweise den Schutz vor Naturkatastrophen, Verkehrsunfällen oder Umweltschäden mit ein. Das auch in Lateinamerika viel diskutierte Konzept der Menschlichen Sicherheit („seguridad humana“), wie es das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen formulierte (UNDP 1994), erstreckt sich auch auf den Schutz vor sozialen Risiken wie Armut oder Krankheit. „Seguridad ciudadana“, im Deutschen etwa „Bürgersicherheit“, bezieht sich hingegen so gut wie immer auf Sicherheitsrisiken, die durch absichtsvolles menschliches Handeln entstehen. Damit ist v.a. der Schutz des einzelnen Bürgers vor (Gewalt-)Kriminalität gemeint. Die Abwehr von Gefahren, wie intrafamiliärer oder sexueller Gewalt, und von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche oder nicht-staatliche Akteure gehört nicht zum Kern dieses Sicherheitskonzepts und wird auch in der Praxis kaum berücksichtigt. Dies ist eines der wichtigsten Defizite der „seguridad ciudadana“.

Insgesamt betont der Ausdruck „seguridad ciudadana“ den Schutz der Bürger im Gegensatz zum Schutz des Staates, wie er in der Epoche der „seguridad nacional“ im Mittelpunkt stand. Diese Verlagerung im Sprachgebrauch suggeriert, dass die lateinamerikanischen Staaten ihre Sicherheitspolitik jetzt v.a. auf den Schutz individueller Grund- und Bürgerrechte des Einzelnen ausrichteten. Träfe dies zu, würde auch den Menschenrechten von sozialen Gruppen, die von den Gesellschaften als „Tätergruppen“ definiert werden (Jugendliche, Migranten usw.), in der Arbeit der Sicherheitskräfte höhere Bedeutung beigemessen. Dies ist in vielen Ländern jedoch keineswegs der Fall, so dass es sich, je nach dem, wer für sich ein Engagement für die „seguridad ciudana“ in Anspruch nimmt, um reinen Etikettenschwindel handeln kann, da viele (wenn auch längst nicht mehr alle) Politiken statt auf mehr Bürgerzentriertheit ganz einfach auf schärfere Repression hinauslaufen. Regierungen und andere Akteure des Politikfeldes Innere Sicherheit benutzen den Ausdruck „seguridad ciudadana“ (gerechtfertigter- oder ungerechtfertigterweise), weil mit ihm ein integraler Ansatz zur Herstellung von Sicherheit konnotiert wird. Es schwingen sowohl der auf potentielle Täter bezogene Präventionsgedanke als auch auf potentielle Opfer bezogene Konzepte zur Herstellung eines subjektiven Sicherheitsempfindens mit. Beides dehnt den Bereich einzubeziehender staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen über den Sicherheitssektor im engen Sinne (Polizei, Militär, private Wachdienste usw.) hinaus aus und schließt Aktivitäten etwa der Sozial- und Jugendarbeit, der Verkehrspolitik, des Städtebaus usw. ein. Die Bandbreite von Unsicherheitsphänomenen und Sicherheitspolitiken, die in Lateinamerika unter der Überschrift „seguridad ciudadana“ diskutiert werden, ist groß. Insgesamt verhandeln die lateinamerikanischen Gesellschaften unter dem Thema „seguridad ciudadana“ jedoch hauptsächlich Fragen der Kriminalität(sbekämpfung) sowie Probleme der nicht politisch motivierten physischen Gewalt und ihrer Einhegung.

[Bearbeiten] Sicherheitsbehörden in Deutschland

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgt durch die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Zum Schutz des Staates dienen als Institutionen der Exekutive auf Bundesebene

auf Landesebene

Die Institutionen wiederum werden von der Legislative im Rahmen der Innenpolitik gesteuert.

[Bearbeiten] Kritik

Die innere Sicherheit sollte die Balance halten zwischen Bürgerrechten und Freiheiten (Datenschutz, Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc.) auf der einen Seite und Eingriffsrechten und Präventivmaßnahmen des Staates (Telefonüberwachung, Hausdurchsuchung usw.) auf der anderen Seite.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist ein gewisser Trend zur Rechtfertigung umstrittener Gesetze durch die „latente Bedrohung durch den Terrorismus“ zu beobachten, die in Konflikt mit den Freiheitsrechten geraten können. Doch gibt es daneben auch andere „Totschlagargumente“ wie z. B. Kinderpornografie, Organisierte Kriminalität oder Rechtsextremismus.

Hierzu gibt es ein Zitat von Benjamin Franklin: „Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“

Ironie der Geschichte: 1978 war Otto Schily, der in seiner Amtszeit als Bundesinnenminister (1998–2005) für die Verschärfung zahlreicher Gesetze legendär wurde, Erstunterzeichner eines Manifests der Humanistischen Union, in dem es heißt: „Man bekämpft Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau und man verteidigt die Freiheit nicht durch deren Einschränkung.

Hier eine Gegenüberstellung von bereits geschehenen, geplanten oder potentiellen staatlichen (Sicherheits-)Maßnahmen und die durch sie beschnittenen oder ausgehebelten (Freiheitsgrund-) Rechte und Rechtsstaatsprinzipien (Liste nicht vollständig und bisweilen noch in keiner spezifischen Reihenfolge):

Maßnahme Einschränkung/Aufhebung
Einrichtung eines gemeinsamen Lage- und Analysezentrums von Polizei und Nachrichtendiensten in Berlin Organisatorisches Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten (vgl. § 1 Satz 2 BNDG)
Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für den Verfassungsschutz (BfV) Vertikale Gewaltenteilung der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden
Genetischer Fingerabdruck Recht auf Informationelle Selbstbestimmung
Ausweitung des Großen Lauschangriffes Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG, Vertrauensschutz/Berufsgeheimnis (bei Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten)
Erfassung von Kfz-Kennzeichen
Langzeiterfassung von Telekommunikationsdaten Verstoss gegen den §13 Abs.1ff BDSG, „Erforderlichkeitsgrundsatz“ im BDSG
Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
Biometriepässe

[Bearbeiten] Siehe auch

Organe / Organisationen:
Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)

Begriffe / Themen:
Gefahrenabwehr, Staatsschutz, Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO), Zivilschutz, Katastrophenschutz, Polizeistaat, Überwachungsstaat, Grundrechte, Großer Lauschangriff, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Zensur, Informationsfreiheit, Luftsicherheitsgesetz, Schleierfahndung, BKA-Gesetz

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Zu Sicherheitsbegriffen im englischen und französischen Sprachraum vgl. Zedner 2003
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