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Unter Innenarchitektur (englisch Interior architecture, manchmal auch Interior design) versteht man die Symbiose aus Planung und Gestaltung von Innenräumen mit dem Ziel, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Menschen in den Räumen zu gewährleisten. Innenarchitektur umfasst technisch-konstruktive Aspekte ebenso wie ästhetisch-künstlerische Belange.
Innenarchitektur wird geplant von Architekten oder Innenarchitekten; beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und im deutschen Architektengesetz verankert.
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In Zeiten, in denen immer weniger neu, statt dessen immer mehr umgebaut, saniert und modernisiert wird, geht es zunehmend um neue Inhalte in bestehenden Gebäuden. Diese neuen Inhalte sind Grundlagen einer modernen Innenarchitektur.
Innenarchitektur umschreibt das Konzipieren, das Entwerfen, das Planen und das Realisieren von Innenräumen, die unterschiedliche Bedeutungen für Menschen erlangen und mit den Menschen interagieren und damit flexibel und veränderbar bleiben sollten.
Innenarchitektur soll das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen im Raum gewährleisten. Innenarchitektur wirkt ähnlich einer Gestaltungstherapie und übt Einfluss auf Körper, Geist und Verhalten von Menschen. Neben dem mathematischen und berechenbaren Innenraum gibt es den Empfindungsraum, der so gestaltet werden sollte, dass Menschen durch räumliche Wahrnehmungen Beziehungen und Bedeutungen zum Innenraum entwickeln können. Der atmende Raum sollte sich mit den Menschen verändern können, um lebendig zu bleiben.
Innenarchitekten sind ähnlich den Hochbauarchitekten Mitglied einer Architektenkammer und weisen bei einem Eintragungsverfahren in der Regel bestimmte Qualifikationen nach: ein abgeschlossenes Hochschulstudium "Innenarchitektur", Berufspraxis nach dem Studium von bestimmter Dauer, fachspezifische Weiterbildung und Weiteres. Der Innenarchitekt konzipiert, plant und gestaltet Innenräume ganzheitlich nach dem Leistungsbild entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Der Innenarchitekt koordiniert bei Planung und Ausführung sämtliche Gewerke, überwacht die Ausführung und übt Kostenkontrolle. Er ist der Treuhänder des Bauherren.
Die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer Mitglied in einer Architektenkammer ist. Der Eintrag in der Architektenkammer kann nur erfolgen, wenn neben anderen Kriterien insbesondere ein Studium der Innenarchitektur erfolgreich abgeschlossen worden ist, und nach dem Studienabschluss zwei, in Bayern drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Innenarchitektur ist ein Studiengang, der in Deutschland an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien studiert werden kann. In den vergangenen Jahren wurde das Studium mit dem Titel Diplomingenieur, bzw. Diplom-Designer abgeschlossen. Mittlerweile stellen nahezu alle Studiengänge auf Bachelor und Master um.
Berufsverband ist der Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA) in Bonn.[1]
In Österreich gibt es verschiedene Schulen, in denen Innenarchitektur gelehrt wird. Die HTBL Hallstatt (Oberösterreich) hat einen Zweig für Innenarchitektur und Möbelbau. Bei der HTL Hallein (bei Salzburg), Mödling (bei Wien), Villach (Kärnten) und Imst (Tirol) ist es möglich den Zweig Innenraumgestaltung und Möbelbau zu wählen. Weiters besteht die Möglichkeit eine HTL für Kunstgewerbe, Fachrichtung Innenarchitektur und Möbeldesign (HTBLVA Ortweinschule) in Graz zu besuchen.
Im Hochschulbereich besteht die Möglichkeit Innenarchitektur und 3D-Gestaltung an der New Design University in St. Pölten zu studieren.
Berufvertretung ist der Bund Österreichischer Innenarchitekten.[2]
In der Schweiz existieren zwei Möglichkeiten zur Aus- resp. Weiterbildung zur Innenarchitektur.
Berufsvertretung ist die Vereinigung Schweizer Innenarchitekten/architektinnen (Association Suisse des Architectes d`intérieur, Associazione Svizzera degli Architetti d`interni)[3]