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Als Initiative (von lat. initium, Anfang) bezeichnet man den Anstoß zu einer Handlung oder den ersten Schritt zu eben dieser Handlung. Man kann in diesem Sinne die Initiative ergreifen oder aber die Initiative jemand anderem überlassen.
Weiter gefasst wird der Begriff Initiative auch benutzt, um die Fähigkeit einer Person, aus eigenem Antrieb zu handeln, Entscheidungen zu fällen oder Unternehmungsgeist an den Tag zu legen, zu bezeichnen.
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Initiative ist auch eine Verhaltenssequenz im sozialen Feld:
Im Schach versteht man unter der Initiative die Möglichkeit, positionelle oder taktische Drohungen aufstellen, gegen die der andere sich verteidigen muss, ohne selbst entsprechende Gegendrohungen aufstellen zu können. Eine Initiative ist noch nicht gleichbedeutend mit einem Vorteil, manchmal ist sie nur zeitweilig. Aus schachpsychologischer Sicht fühlen sich viele Spieler wohler, wenn sie die Initiative besitzen, als wenn sie gegen sie ankämpfen müssen. Die Auswirkungen eines Fehlers sind für diejenige Partei, die gegen die Initiative kämpft, oft gravierender als für die Gegenpartei.
Manchmal hat man die Initiative auch als Kompensation für einen anderweitigen Nachteil. In einigen Stellungen neigt die Initiative dazu, sich zu verflüchtigen, wenn man nicht konsequent angreift oder auch, wenn der Gegner sich genau verteidigt. In anderen Situationen hat man es mit lang anhaltender Initiative aufgrund von statischen Stellungsvorteilen zu tun.
Wird der Begriff Initiative in einem politischen Zusammenhang benutzt, sind meist konkrete politische Aktionen gemeint: