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Infrastruktur

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Der Sammelbegriff Infrastruktur ist von dem lateinischen infra (unten, unterhalb) abgeleitet. Die Infrastruktur (somit Unterbau) bezeichnet alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller oder institutioneller Art, welche das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren. Es lassen sich unterscheiden die vorgegebene Infrastruktur (Klima, räumliche Lage, Menschen), die von Privaten geschaffene Infrastruktur und die vom Staat gestaltete Infrastruktur (Wirtschaftsordnung, staatliche Unternehmertätigkeit und staatliche Infrastrukturinvestitionen).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Infrastruktur und Suprastruktur sind Begriffe, welche erstmals von der NATO verwendet wurden. Die Infrastruktur bezeichnete ursprünglich die im Boden befindlichen Leitungen, wie Rohrleitungen und Kabel.

Die Planung, Erstellung und Instandhaltung bestimmter Arten der Infrastruktur wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen.

Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.

Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch Steuergelder finanziert.

Bei der Infrastruktur gibt es mitunter nationale Besonderheiten. So verfügen die Schweiz, Österreich und Deutschland über ein Bahnstromnetz, während in den anderen Ländern der elektrische Bahnbetrieb im Regelfall mit dem Strom des allgemeinen Elektrizitätsnetzes durchgeführt wird.

Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet. So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man zum Beispiel mit „(On-)Site-“ oder „Facility Management“. In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff IT-Infrastruktur durchgesetzt.

[Bearbeiten] Arten der öffentlichen Infrastruktur

Es gibt folgende Arten von öffentlichen Infrastrukturen:

[Bearbeiten] Technische Infrastruktur

[Bearbeiten] Soziale Infrastruktur

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Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte.

[Bearbeiten] Infrastrukturrecht

Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post). Dabei handelt es sich um ein Querschnittsrecht. D. h., es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in:

Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:

Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
Staatliche und kommunale Infrastruktur ist:

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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