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Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern

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Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) ist eine Einrichtung für Deutschland, die von den Medienunternehmen, den Werbungtreibenden sowie den Werbe- und Media-Agenturen getragen wird. Ihr Zweck ist die Bereitstellung valider Daten für die Leistungskontrolle von Werbeträgern. Seit Gründung der IVW am 4. November 1949 hat die Prüfgemeinschaft ihre Kontrolltätigkeit kontinuierlich ausgeweitet und ihre einzelnen Prüfverfahren an die neuen Anforderungen des Werbemarktes angepasst. Sie wurde von den Verlagen in Zusammenarbeit mit dem „Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft“ (ZAW) gegründet. Die IVW ist eine Unterorganisation des ZAW, aber seit 1955 rechtlich selbstständig. Vorsitzender der IVW ist der Präsident des ZAW. Die IVW erhebt und kontrolliert heute Verbreitungsdaten zu beinahe der gesamten Angebotspalette von Werbeträgern in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Funktion und Ziel der IVW

Paragraf 1 der IVW-Satzung lautet „zur Förderung der Wahrheit und Klarheit der Werbung und damit zur Sicherung eines echten Leistungswettbewerbs vergleichbare und objektiv ermittelte Unterlagen über die Verbreitung eines Werbemittels“. Die IVW ist der International Federation of Audit Bureaux of Circulations (IFABC) angeschlossen.

Ursprünglich als Einrichtung zur Auflagenkontrolle von Printmedien geschaffen, wurde der Tätigkeitsbereich der IVW im Laufe der Jahrzehnte auf weitere Medien ausgedehnt:

Für diese gelten jeweils spezielle Richtlinien und Kriterien.

Zu den Mitgliedern der IVW zählten im März 2006 insgesamt 1765 Unternehmen und Organisationen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Seit 1949 ermittelt, prüft und beglaubigt die IVW objektiv die Verbreitung von Werbeträgern nach objektivierten Maßstäben. Sie liefert mit ihren Arbeitsergebnissen als zuverlässig beurteilte Daten für Verbraucher, professionelle Werbungtreibende und für den Leistungswettbewerb der Medien untereinander. Damit haben sich Medienanbieter, Werbungtreibende und Werbeagenturen ein effektives Kontrollsystem geschaffen, das unter ihrer gemeinsamen Aufsicht steht.

Als vom Staat unabhängige, nichtkommerzielle und zur Neutralität verpflichtete Prüfinstitution versorgt die IVW die Medien- und Werbebranche sowie die interessierte Öffentlichkeit mit grundlegenden Daten für die Vermarktung von Medien als Werbeträger. Die geprüften Daten werden veröffentlicht.

Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben werden auch die Vertriebsdienstleister, die Fremddruckereien und/oder die Transportunterlagen überprüft. Bei wiederholter Angabe von falschen Daten erfolgt der Ausschluss aus der IVW.

[Bearbeiten] Prüfung der Presseerzeugnisse

Die IVW ermittelt, publiziert und kontrolliert zweimal jährlich von unabhängigen Prüfern die Auflagenhöhe von Zeitungen, Zeitschriften und weiteren periodisch erscheinenden Presseerzeugnissen. Die zu überprüfenden Presseerzeugnisse sind Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Publikumszeitschriften, Fachzeitschriften, Kalender, Telefonbücher, Nachschlagewerke, Offertenblätter und Kundenzeitschriften. Bei der Tagespresse und den Fachzeitschriften erhebt sie zudem auch deren geografische Verbreitung.

Bei den Printmedien ist die Mitgliedschaft bei der IVW Voraussetzung, um an Media-Analysen, Reichweitenanalysen und Leseranalysen teilzunehmen.

Die verbreitete, wie auch die verkaufte Auflagenhöhe ist ausschlaggebend für die Festlegung der Anzeigenpreise der Verlage.

Die IVW prüft die Durchschnittsauflagenzahlen eines Vierteljahres. Die IVW schreibt vor, ein Auflagenbuch für jeden Titel, der von der IVW geprüft wird, zu führen. Zur Dokumentation der Auflagenzahlen werden außerdem einheitliche Formulare verwendet. Der Prüfer fertigt nach seiner Prüfung einen Prüfungsbericht an.

Der Verlag muss seine angegebenen Verkaufs- und Auflagenzahlen verifizieren können, und die verschiedenen Auflagenarten müssen klar abgegrenzt und identifizierbar sein.

Die Druckauflage wird unterteilt in:

Die Abonnementzahlen werden unterteilt in:

Die Verkaufszahlen im Einzelverkauf werden unterteilt in:

Auch die Höhe dieser weiteren Verbreitungsarten wird ermittelt:

Im Impressum der jeweiligen Publikation kann ein Verlag das IVW-Zeichen abdrucken, das ihn als Mitglied des IVW ausweist. Somit kann ein Anzeigenkunde ersehen, dass die Auflagenzahlen geprüft werden.

[Bearbeiten] Online-Medien

Im Bereich der Online-Medien stellt die IVW unter Verwendung von Zählpixeln (ivwbox) die Gesamtanzahl der Seitenabrufe und der einzelnen zusammenhängenden Nutzungsvorgänge von Web-Angeboten fest. Datenschützer beanstanden hierbei die unverhältnismäßig große Anzahl von Informationen über einzelne User, die in diesem Zusammenhang durch die IVW gesammelt werden, obwohl es der IVW derzeit technisch nicht möglich ist, "einzelne User" namentlich zu identifizieren. Wer allerdings trotzdem nicht erfasst werden möchte, kann sich selbst unter anderem mit Plug-ins wie Adblock oder das gezielte Sperren von Cookies schützen. Technisch gemessen werden die Seitenzugriffe durch die INFOnline GmbH, die das Mess-System betreibt. Das österreichische Pendant dazu ist die Österreichische Web-Analyse.

[Bearbeiten] Theater, Kino

Die IVW ermittelt die Jahresbesucherzahlen der deutschen Filmtheater. Neben der Erhebung standardisierter Kennziffern zur Werbeträgerleistung von Medienangeboten erstreckt sich die Kontrolltätigkeit der IVW in einzelnen Mediengattungen auch auf die korrekte Ausführung von Werbeaufträgen. So überprüft die IVW im Rahmen ihrer Funkmedien-Kontrolle zu ausgewählten Sendetagen die termingerechte und störungsfreie Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehspots. Außerdem stehen die Kontrollverfahren zur ordnungsgemäßen Aufführung von Werbefilmen in Kinosälen und zu der Qualitätssicherung in der Außenwerbung unter der Aufsicht der IVW.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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