Netencyclo, The wikipedia mirror - Enzyklopädie : Informationsfreiheit

- Informationsfreiheit -

Informationsfreiheit :

femme russe

Informationsfreiheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Redundanz
Die Artikel Informationsfreiheitsgesetze und Informationsfreiheit überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Bitte äußere dich in der Diskussion über diese Überschneidungen, bevor du diesen Baustein entfernst. Bernd vdB 19:28, 21. Nov. 2008 (CET)

Informationsfreiheit wird in zwei verschiedenen Bedeutungen verwendet. Zum einen wird der Begriff synonym verwendet zum Begriff der Rezipientenfreiheit, also der Freiheit, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu dürfen.

Zum anderen wird der Begriff auch als andere Bezeichnung für Informationszugangsfreiheit bzw. Informationstransparenz verwendet. Unter Informationstransparenz versteht man die Bestrebungen, die verfügbaren öffentlichen Quellen zu erhöhen. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren - so geschehen am 1.1.2006 durch das deutsche Informationsfreiheitsgesetz.

Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 65 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) garantiert. Die Verbindung zur Rezipientenfreiheit wird insofern hergestellt, als durch die Bestimmungen des jeweiligen IFG die von ihm erfassten Informationsquellen dazu bestimmt werden, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen, und sie damit allgemein zugängliche Quellen (in Deutschland im Sinne von Art. 5 GG) darstellen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzgebung

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Behördenunterlagen – unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit – ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten und wurde seitdem in 9 Bundesländern in Landesgesetzen umgesetzt.

Regelmäßig nicht erfasst vom Informationszugangsrecht werden Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, bei denen ganz allgemein der Grundsatz gilt, dass das Informationszugangsrecht nicht das Informationelle Selbstbestimmungsrecht bricht.

[Bearbeiten] Hintergrund

Lange Zeit gab es - neben einer Reihe von Einzelregelungen, bestimmte Register (z. B. bei berechtigtem Interesse das Grundbuch) einzusehen, das Einsichtsrecht des an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten und bereichsspezifische Auskunftsrechte Betroffener nach dem Datenschutzrecht - kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen.

Das Umweltinformationsgesetz schuf erstmals 1994 für den Teilbereich der Umwelt weitergehende Transparenz.

Rezipientenfreiheit wird im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Hs GG). „Allgemein zugänglich“ sind dabei solche Informationsquellen, die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71 - Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung).

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz wird mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen.

Die Bundesverwaltung ist damit im Begriff, vom traditionellen Geheimhaltungsgrundsatz auf das Öffentlichkeitsprinzip umzustellen.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich wird die Informationstransparenz auf Bundesebene durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986) geregelt. Für Länder und Gemeinden gelten das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz (Bundesgrundsatzgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung der Länder und Gemeinden) sowie Auskunftspflichtgesetze der Länder, wie z. B. das Wiener Auskunftspflichtgesetz, das Niederösterreichische Auskunftsgesetz oder das Vorarlberger Gesetz über die Auskunftserteilung in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden.

Anders als in Deutschland ergibt sich aus dem Recht des Bürgers kein Anspruch auf Akteneinsicht.

[Bearbeiten] Europa

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1979 die Empfehlung Nr. 854 (1979) "betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit" verabschiedet. Diese Grundsätze wurden vom Ministerrat durch Europaratsempfehlungen vom 25. November 1981 [1] und vom 21. Februar 2002[2] umgesetzt, um Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Die meisten Länder in Europa sind diesen Empfehlungen gefolgt und haben entsprechende Gesetze verabschiedet. Der Europarat arbeitet an der Verabschiedung einer bindenden Konvention über den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.

Artikel 19 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte schützt die Informationsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist separat in Artikel 18 geschützt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 [3] enthält "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten". Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung.

[Bearbeiten] International

Mittlerweile gibt es in mehr als 65 Staaten Informationsfreiheitsgesetze. Viele Staaten haben die Informationstransparenz als Grundrecht in ihrer Verfassung verankert.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Europaratsempfehlung (81)19 vom 25. November 1981
  2. Empfehlung 2000
  3. European Court of Human Rights: Case of Sdruženi Jihočeské Matky v. Czech Republic

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Gesetzestexte
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Informationsfreiheit - Artikel des Tages

Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva

Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

Femme russe Informationsfreiheit - In den Nachrichten

"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."

© 2008 Netencyclo - Netencyclo Hauptseite - Datenschutz - Impressum - Program Policies
Netencyclo, the Wikipedia mirror : the biggest multilingual free-content encyclopedia on the Internet. Diese Artikel wurde zuletzt am 16. Mai 2007 um 23:12 Uhr geändert. Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. All Wikipedia content is licensed under the GNU Free Documentation License (see details). Content on this web site is provided for informational purposes only. We accept no responsibility for any loss, injury or inconvenience sustained by any person resulting from information published on this site. We encourage you to verify any critical information with the relevant authorities.