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Impulswahlverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Impulswahlverfahren (IWV) ist die heute gebräuchliche Bezeichnung im deutschen Sprachraum für das älteste Signalisierungsverfahren der automatischen Telefonvermittlung.

Früher war es das einzige Wählverfahren und brauchte daher keinen Eigennamen. Heute ist es für analoge Telefonanschlüsse weitgehend vom Mehrfrequenzwahlverfahren (MFV) abgelöst worden.

Mit der Erfindung der Wählscheibe (Nummernschalter) und der zugehörigen Vermittlungstechnik wurde die Funktionsweise und das Protokoll des Wählverfahrens festgelegt.

Durch das Abheben des Telefonhörers beim analogen Endgerät wird zur Vermittlungsstelle eine Stromschleife geschlossen und von der Vermittlungsstelle der Wählton zum Teilnehmer gesendet. Das Betätigen des Nummernschalters unterbricht diese Schleife entsprechend der gewählten Ziffer: Bei Wahl der Ziffer 1 einmal, bei Ziffer 2 zweimal, ... bei Ziffer 0 zehnmal. Ein einzelner Impuls dauert 100 ms.
Die gewählten Ziffern werden auf diese Weise in Wählimpulse umgesetzt, die in der Vermittlungsstelle die Schrittmagnete der Drehwähler ansteuerten. Im Telefonhörer ist dies bei manchen Telefonen als eine Folge von Knackgeräuschen zu hören.

Sobald eine etwas längere Pause folgt, wartet die Telefonvermittlung auf die nächste Zahl. Hektisches Betätigen des Gabelumschalters löst daher ebenfalls eine Impulswahl aus. Dies ist der Grund, warum die Notrufnummer von ursprünglich 111 auf 110 umgestellt wurde, da es öfter vorkam, dass durch mehrmaliges Betätigen des Gabelumschalters dreimal ein Impuls abgegeben und somit die Notrufnummer gewählt wurde. Dies konnte mit 110 vermieden werden, da für die Null zehn Impulse benötigt werden.

Moderne Telefone mit Tastenwahlblock und Tonruf (Mehrfrequenzwahlverfahren) lassen sich in der Regel auch auf das Impulswahlverfahren umstellen.

Da die Signalisierung über den normalen Sprachkanal vorgenommen wird (und deshalb auch im Telefonhörer wahrgenommen werden kann), spricht man von einer In-Band-Signalisierung. Bei ISDN und anderen digitalen Telefonnetzen wird dagegen für die Signalisierung ein eigener Kanal (bei ISDN der D-Kanal) verwendet. Dieses Verfahren wird auch als Out-of-Band-Signalisierung bezeichnet.

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