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Bistum Halberstadt

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Das Bistum Halberstadt (804 bis 1648) ist ein untergegangenes historisches Bistum.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Bistum Halberstadt um das Jahr 1250
Bistum Halberstadt um das Jahr 1400

Während die anderen deutschen Stämme zu Beginn des 9. Jahrhunderts bereits christianisiert waren, verehrten die Sachsen noch immer ihre alten germanischen Götter. Nach dreißig Jahre andauernden Feldzügen gründete Karl der Große im Jahre 804 ein Bistum, zunächst in Seligenstadt (heute Osterwieck). In einer Urkunde vom 2. September 814 bestätigt sein Nachfolger, Ludwig der Fromme, Bischof Hildegrim von Chalons die bischöflichen Rechte für Halberstadt.

Hildegrim war zugleich der erste Vorsteher der Halberstädter Kirche. Seine neue Diözese reichte im Norden bis an die Aller und Ohre, im Osten bis an die Elbe und Saale, im Westen bis an die Oker, im Südwesten bis an das Gebiet der Unstrut, Helme und Wipper und im Süden bis nach Merseburg und Zeitz. Allein dieser Missionierung verdankt die Region ihren wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung. Pläne Ottos I., das Bistum nach Magdeburg zu verlegen, scheiterten zunächst; später verlor Halberstadt den östlichen Teil seiner Diözese an das Erzbistum Magdeburg.

Von Heinrich III. erhielt das Halberstädter Bistum zahlreiche Grafenrechte, die im näheren Umkreis zum Aufbau eines eigenen Territoriums genutzt wurden. Von 1036 bis 1059 war Burchard, der vormalige Kanzler Konrads II., Bischof von Halberstadt. Ihm folgte Burchard II., ein Neffe des Erzbischofs von Köln, Anno, der ein Anhänger Hildebrands, des späteren Papst Gregor VII. war und so die Wahl Alexander II. befürwortete, weshalb er in schwere Konflikte mit Kaiser Heinrich IV. geriet.

1479 wurde Ernst von Magdeburg zum Administrator – eine Personalunion, die sich erst 1566 mit dem Regierungsantritt von Bischof Heinrich Julius löste. Dieser wurde zum ersten nicht-katholischen Bischof von Halberstadt.

1521 begann die Reformation, um 1540 erkauften sich die Bürger vom Erzbischof des Erzbistums Magdeburg die Religionsfreiheit.

Historische Landkarte (1750) – Fürstentum Halberstadt

1648 wurde das Bistum Halberstadt säkularisiert, sein Territorium als Fürstentum Halberstadt mit dem Kurfürstentum Brandenburg vereinigt. Die verbleibenden Katholiken gingen 1669 im Apostolischen Vikariat des Nordens auf.

2004 war das Jahr, in dem das Jubiläum „1200 Jahre Bistumsgründung Halberstadt“ mit Aktionen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Konzerten und Führungen feierlich begangen wurde.

[Bearbeiten] Ausdehnung und Organisation

Das Bistum, welches ca. 100 Stifte, Klöster und Komtureien besaß, gliederte sich zu Beginn des 13. Jahrhunderts in 13 Archidiakonate, die dann jedoch bis 1400 auf 37 anwuchsen. Diese befanden sich zumeist in den Händen von Domherren, welche sich oftmals durch Archipresbyter vertreten ließen. Die Offiziale besaßen einen Beamtenapparat, der es ihnen in geringem Umfang ermöglichte, neben der kirchlichen Gerichtsbarkeit auch weltliche Gerichtsbarkeit auszuüben. Unterstützt wurde der Offizial hierbei durch in bestimmten Grenzgebieten der Diözese amtierende Sonderoffiziale.

In dem kleinen weltlichen Territorium des Bischofs entwickelte sich im 13. Jahrhundert ein landesfürstliches Beamtentum, welches die Lehnsbeamten verdrängte. Seit 1339 ist auch ein aus Klerikern und Laien bestehender Bischöflicher Rat bekannt, dessen Leitung seit Ende des 15. Jahrhunderts beim Kanzler lag. Neben dem Kämmerer für die Finanzen, trat 1377 erstmals ein Stiftshauptmann auf, der für das bischöfliche Militärwesen zuständig war.

Wie das geistliche Gebiet in Archidiakonate unterteilt war, so war das weltliche Gebiet in Ämter und Vogteien unterteilt.

[Bearbeiten] Domkapitel

Die Mitglieder des erst zu Beginn des 12. Jahrhunderts erwähnten Domkapitels entstammten meist niedersächsischen Adelsfamilien, wobei bis ins 15. Jahrhundert der hohe Adel tonangebend war. Die 22 Kanonikerstellen wurden durch Wahl vergeben, wobei der Papst sich zunehmend die Besetzung selbst vorbehielt. Die Dignitäre bildeten Dompropst, Domdekan und Cellerarius, wobei der Dompropst seit dem 15. Jahrhundert seinen Einfluss immer weiter zu Gunsten des Domdekans verlor. Obwohl das Bistum 1648 säkularisiert wurde, konnte das Domkapitel bis 1810 weiterbestehen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur


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