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Hilde Benjamin (* 5. Februar 1902 in Bernburg; † 18. April 1989 in Berlin; geboren als Hilde Lange) war Justizministerin der DDR und Vorsitzende Richterin in einer Reihe von politischen Schauprozessen in den 1950er Jahren.
Inhaltsverzeichnis |
Hilde Benjamin studierte nach dem Abitur von 1921-1924 Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Hamburg. Nach Referendars- und Assessorexamen war sie 1928-1933 Rechtsanwältin in Berlin-Wedding bei der Roten Hilfe (u.a. vertrat sie eine Angeklagte im Mordfall Horst Wessel).
1926 heiratete sie Georg Benjamin, den Bruder des Schriftstellers und Philosophen Walter Benjamin. 1927 trat sie der KPD bei. Nach Berufsverbot 1933 arbeitete Benjamin als juristische Beraterin der sowjetischen Handelsgesellschaft in Berlin und war ab 1939 bis 1945 als Angestellte in der Konfektionsindustrie dienstverpflichtet. Ihr Schwager Walter beging 1940 auf der Flucht aus dem besetzten Frankreich an der französisch-spanischen Grenze Selbstmord. Ihr Mann starb 1942 im KZ Mauthausen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie in der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz tätig. 1946 trat sie der Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) bei und war von 1949 bis 1953 Vizepräsidentin des Obersten Gerichts der DDR.
Benjamin war bei den Waldheimer Prozessen (Schauprozesse gegen NS-Verbrecher, Kriegsverbrecher und willkürlich Beschuldigte) beratend beteiligt. Später war sie Vorsitzende in einer Reihe weiterer Schauprozesse gegen Oppositionelle, Sozialdemokraten und willkürlich angeklagte Personen und mitverantwortlich auch für Todesurteile (zahlreiche Verurteilte dieser Opfergruppen wurden nach der Wiedervereinigung rehabilitiert). Deshalb wurde sie in der DDR im Volksmund auch die „Rote Guillotine“, „Rote Hilde“ oder „Blutige Hilde“ genannt.
1949 bis 1967 war sie Abgeordnete der Volkskammer und 1954 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED. Ab 1953 war sie in der Nachfolge von Max Fechner Ministerin der Justiz. Sie musste jedoch auf Wunsch des DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht 1967 aus „gesundheitlichen Gründen“ zurücktreten. Für eine weitere Laufbahn als Richterin kam sie nicht mehr in Betracht, durfte ihre juristische Karriere in der DDR jedoch in gehobener Position fortsetzen.
Benjamin schrieb als Leiterin der Gesetzgebungskommission das Gerichtsverfassungsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz und die Strafprozessordnung von 1952 und 1963 als Vorsitzende der Kommission zur Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuches Rechtsgeschichte in der DDR. Von 1967 bis zu ihrem Tod war sie Professorin und Leiterin des Lehrstuhls „Geschichte der Rechtspflege“ an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg.
Benjamin wurde in der DDR vielfach ausgezeichnet: 1962 mit dem Vaterländischen Verdienstorden, 1972 mit der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden, 1977 und 1987 mit dem Karl-Marx-Orden, 1979 als Verdiente Juristin der DDR und 1982 mit dem Stern der Völkerfreundschaft.
Die Gerichtsverfahren zum 17. Juni überwachte ein spezieller Krisenstab, der unter der Leitung von Hilde Benjamin stand. Sie entschied, welche Urteile zu fällen sind und informierte am Vortag des Prozesses die Staatsanwaltschaft hierüber. Wenn sie das Gefühl hatte, das ginge über ihre Kompetenz, dann hat Hilde Benjamin sich an den ZK-Apparat gewandt und dort nachgefragt, welche Urteile zu fällen seien.
Max Fechner | Hilde Benjamin | Kurt Wünsche | Hans-Joachim Heusinger | Kurt Wünsche
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Benjamin, Hilde |
| ALTERNATIVNAMEN | Hilde Lange |
| KURZBESCHREIBUNG | Justizministerin der DDR |
| GEBURTSDATUM | 5. Februar 1902 |
| GEBURTSORT | Bernburg (Saale) |
| STERBEDATUM | 18. April 1989 |
| STERBEORT | Berlin |