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Die Hauptuntersuchung (Abk.: HU) soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen, meist in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen. Die bekannteste Hauptuntersuchung ist die von Kraftfahrzeugen, es existieren jedoch auch spezielle Regelungen für Straßenbahnen, Eisenbahnen und andere Verkehrsmittel.
Inhaltsverzeichnis |
Die HU soll seit 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Mittlerweile gibt es vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung in allen EU-Staaten, in den USA und vielen weiteren Ländern.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜVe als ausführender Organisationen wurde die Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- oder Oldtimerkennzeichen (diese Fahrzeuge benötigen keine HU) sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei (diese Fahrzeuge unterliegen einer internen Begutachtung).
Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu Anlage VIII zu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:
| Fahrzeugart | Untersuchungsintervall |
|---|---|
| PKW bei Erstzulassung | 36 Monate |
| PKW ab der zweiten HU | 24 Monate |
| Taxis und Mietwagen | 12 Monate |
| Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate |
| Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg | 36 Monate |
| Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger | 24 Monate |
| Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate |
| LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate |
| LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate |
| Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) | 12 Monate |
Die erfolgte HU wird durch eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich. Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter.
Siehe auch: Prüfplaketten
Die Hauptuntersuchung in anderen Staaten der Welt beschränkt sich teils auf die Durchführung einer technischen Inspektion bei der ersten Zulassung oder späteren Ummeldung, die Überprüfung der Motoremissionen werden jedoch immer in periodischer Wiederholung durchgeführt.
Weltweit liegen die Intervalle für eine technische Überprüfung typisch bei jährlicher oder alle zwei Jahre liegenden Terminen.
Die Richtlinie 96/96/EC vom 20. Dezember 1996 beauflagt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit der Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit sowie der Motoremissionen. Für leichte Wirtschaftsfahrzeuge (bis 3,5 t) und Privatfahrzeuge (bis 8 Sitzplätzen) wird festgelegt, dass die erste Hauptuntersuchung nach vier Jahren und nachfolgende Hauptuntersuchungen alle zwei Jahre stattfinden. Alle anderen Fahrzeugarten sollen einer jährlichen Kontrolle unterliegen (angegeben sind Busse, LKW, Anhänger, Taxis, Ambulanzfahrzeuge, Kutschen). Fahrzeuge der Armee, Feuerwehr und Sonderfahrzeuge sind von der Richtlinie ausgenommen.
Ausgegebene Prüfberichte eines Mitgliedsstaates müssen von anderen anerkannt werden. Die Richtlinie 96/96/EC bestimmt einen mindesten Prüfumfang: Bremssysteme; Steuerung, Lenkrad; Sichtbereich; Lampen, Reflektoren, elektrische Systeme; Achsen, Räder, Stoßdämpfer; Emissionswerte, insbesondere Abgase; Fahrzeugidentifikation; Zusatzeinrichtungen. Die Mitgliedsstaaten können den Prüfumfang erweitern, die Bremstests enger auslegen, weitere Fahrzeugkategorien einbeziehen und die Prüfintervalle enger fassen als in der Richtlinie vermerkt.
Die Prüfplakette in Österreich wird an der Windschutzscheibe angebracht. Der Turnus wurde 2002 so geändert, dass Neufahrzeuge erstmals nach 3 Jahren und die Fahrzeuge danach einer jährlichen Prüfung der Kraftfahrzeugsicherheit und Einhaltung der Abgasgrenzwerte unterzogen werden.
Die Motorfahrzeugkontrolle der Schweiz erfolgt durch Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons. Nach Artikel 29 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) unterliegen alle Fahrzeug einer periodischen Fahrzeugprüfung. Die Fahrzeughalter erhalten hierzu rechtzeitig eine Einladung. Die Prüfintervalle nach Artikel 33 [1] sind je nach Fahrzeugart zu unterscheiden. PKWs sind erstmals nach vier Jahren, dann nach drei Jahren und nachfolgend alle zwei Jahre zu untersuchen. LKWs und alle gewerblichen Fahrzeuge unterliegen einer jährlichen Kontrolle.
Die Contrôle Technique ist seit 1992 verpflichtend für alle Fahrzeuge in Frankreich. Sie erfolgt erstmals nach vier Jahren und nachfolgend alle zwei Jahre.
Die Anforderungen der Inspección Técnica de Vehículos (ITV) in Spanien richten sich nach den Richtlinien der Autonomen Gemeinschaften. Üblich ist eine erste Prüfung nach vier Jahren, danach aller zwei Jahre sowie jährlich bei Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind.
Die Algemene Periodieke Keuring (APK) [2] in den Niederlanden erfolgt erstmals nach drei Jahren und nachfolgend jährlich. Sie beinhalten eine technische Prüfung und Abgastests.
In Finnland werden regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen bereits seit 1917 durchgeführt. Ursprünglich erfolgte die Inspektion durch die lokalen Behörden, seit 1968 gibt es nationale Prüfstellen des Autorekisterikeskus Kraftfahrzeugamtes. Ein Gesetz von 1994 bestimmte die Öffnung für den Wettbewerb, sodass die Autorekisterikeskus Behörde aufgeteilt wurde in ein Zulassungsamt Ajoneuvohallintokeskus (AKE) sowie eine privatwirtschaftliche Prüforganisation Suomen Autokatsastus Oy.
Die "Määräaikaiskatsastus" (periodische Prüfung) erfolgt für PKW erstmals nach fünf Jahren und danach jährlich. Der Untersuchungszeitraum wird durch die Nummer des Kraftfahrzeugkennzeichens bestimmt und mit einem Untersuchungsbericht bei einer Kontrolle nachgewiesen.
Der National Car Test (NCT) in Irland erfolgt nach 4 Jahren nach der Erstzulassung und anschließend aller zwei Jahre. Eine runde Prüfplakette wird zum Nachweis an der Windschutzscheibe angebracht.
Die technische Prüfung und Abgasuntersuchung bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen wird bei den Prüfstellen der staatlichen Straßenverkehrsbehörde (Motorizzazione Civile) oder bei autorisierten Vertragswerkstätten durchgeführt. Diese Fahrzeuge sind erstmals nach vier Jahren und dann alle zwei Jahre zu untersuchen. Bei Taxis, Mietfahrzeugen, Bussen, bestimmten Spezialfahrzeugen, größeren Anhängern und allen anderen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erfolgt die Prüfung jährlich durch die staatlichen Prüfstellen. Die erfolgte Untersuchung wird in allen Fällen in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
Die technische Überprüfung wird durch KTEO Prüfzentren durchgeführt, das erste private KTEO wurde 2004 gegründet, und bis Ende 2007 existierten dann 61. Seit 2008 wurden die Prüfvorschriften verschärft, neben einem erweiterten Prüfumfang müssen seitdem alle Fahrzeuge erstmals nach vier Jahren und dann alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, ausserdem wurden alle Zweiradfahrzeuge prüfpflichtig. Bis Ende 2009 wird mit rund 100 Zentren gerechnet, da bisher lediglich 50 bis 55% der Nachfrage bedient werden kann. Neben den privaten KTEO existieren auch weiterhin 58 staatliche KTEO als Einrichtung der Verwaltungsorgane der Präfekturen, die jedoch meist nicht so modern eingerichtet sind wie die privaten KTEO.[1]
Der MOT test im Vereinigten Königreich erfolgt seit 2006 erstmals nach drei Jahren und anschließend in jährlichem Intervall. Die erstmals eingeführten Regelungen aus dem Jahre 1960 bestimmte eine technische Prüfung für Fahrzeuge älter als zehn Jahren. Der aktuelle Test umfasst auch eine Abgasuntersuchung - in Großbritannien erfolgt die Untersuchung durch autorisierte Werkstätten, in Nordirland nur in den DVA Testzentren.
Die Kraftfahrzeuguntersuchung in Schweden erfolgt durch die Svensk Bilprovning AB ("bilprovningen") und umfasst neben der technischen Prüfung auch eine Prüfung der Papiere zu Steuern und Versicherung. Der Untersuchungsnachweis erfolgt durch einen Aufkleber am hinteren Kraftfahrzeugkennzeichen. Die Untersuchung wird jedes Jahr durchgeführt.
In den USA und Kanada gehört die Festlegung der Kraftfahrzeuguntersuchung zu den Aufgaben der Bundesstaaten beziehungsweise Provinzen.
Die Provinz Manitoba fordert eine technische Prüfung nur bei der Zulassung (Erstzulassung oder Ummeldung), in Nova Scotia, New Brunswick und Prince Edward Island erfolgt eine jährliche Hauptuntersuchung, in Ontario und British Columbia erfolgt die Untersuchung aller zwei Jahre.
Regelmäßige Abgasuntersuchungen gibt es in British Columbia (AirCare) sowie Ontario (Drive Clean).
Der bundeseinheitliche Clean Air Act (1990) fordert eine Abgasuntersuchung in allen Ballungszentren, deren Luftqualität nicht einen Mindeststandard erreicht. Dadurch findet eine regelmäßige Untersuchung in fast allen Bundesstaaten statt, jedoch habe einige wenige Bundesstaaten wie Kentucky und Minnesota mit Erlaubnis der Bundesregierung der Vereinigten Staaten auch diese Untersuchungen eingestellt. Zu den Bundesstaaten, die sich auf diese Abgasuntersuchung beschränken, gehören Alaska, Arizona, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Georgia, Illinois, Indiana, New Mexiko, Nevada, Ohio, Oregon, Washington und Wisconsin - dabei auch meist auf bestimmte Kreise (County) mit Großstädten beschränkt.
Bundesstaaten mit einer regelmäßigen Prüfung der Kraftfahrzeugsicherheit:
In Japan erfolgt die technische Prüfung im shaken (車検)-Programm. Die Inspektion erfolgt erstmals nach drei Jahren und anschließend aller zwei Jahre.
Die Kraftfahrzeugzulassungsbestimmungen werden durch die Provinzbehörden festgelegt, in der Hälfte der Provinzen gelten Regelungen, die den europäischen Normen für Neufahrzeuge entsprechen. Nach einer allgemeinen Bestimmung gilt, dass Fahrzeuge mit sichtbarem Abgasrauch bestraft werden.
In der Türkei waren bis vor kurzem staatliche Stellen für die technische Prüfung von Kraftfahrzeugen zuständig. Im Rahmen eines verkehrspolitischen Projekts der türkischen Regierung, das die Angleichung technischer Vorgaben an europäische Standards vorsieht, wurde im Jahr 2005 ein Vertrag mit dem TÜV Süd abgeschlossen. Dieser sieht vor, die technische Prüfung von Fahrzeugen zu privatisieren und diese für die nächsten 20 Jahre exklusiv vom neu gegründeten TÜVTURK (einem Gemeinschaftsunternehmen dreier Partner) durchführen zu lassen, das im Gegenzug den Aufbau eines landesweiten Netzes von Prüfstellen nach modernstem Standard zusichert.