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Groß-Berlin

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Groß-Berlin ist eine Bezeichnung für das 1920 entstandene Stadtgebiet von Berlin, wie es bis heute mit nur wenigen Änderungen besteht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entwicklung zu Groß-Berlin

Das Berliner Stadtgebiet vor 1861
Das Berliner Stadtgebiet vor 1861

Seit der industriellen Revolution, der Gründung des Deutschen Reichs und insbesondere während der Hochindustrialisierung wuchs Berlin sehr schnell an. Die bis dahin freien Flächen zu den Nachbargemeinden mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung wurden zunehmend für Wohn- und Industriezwecke genutzt.

Seit etwa 1820 wurde diskutiert, ob das Berliner Stadtgebiet durch Eingemeindung der Vororte Moabit und Wedding, des Tiergartens sowie der südlich an Berlin angrenzenden Ackerflächen von Schöneberg und Tempelhof erweitert werden könnte. Die Akteure in Stadt und Umland vertraten ausschließlich kurzfristige Eigeninteressen: Der Landkreis Niederbarnim befürwortete eine Eingemeindung von Moabit und Wedding, weil die dortigen hohen Sozialausgaben die Kreiskasse belasteten, der Landkreis Teltow war gegen die Angliederung der Schöneberger und Tempelhofer Gebiete, weil die dortige bürgerliche Bevölkerung eine wichtige Quelle von Steuereinnahmen war. Die Berliner Stadtverordnetenversammlung lehnte ihrerseits die Übernahme der finanzschwachen Arbeitergemeinden Moabit und Wedding ab, war aber an den wohlhabenden Schöneberger und Tempelhofer Gebieten sehr interessiert.[1] [2] Nach 40 Jahren ergebnisloser kommunalpolitischer Diskussion wurden die genannten Gebiete durch königlichen Kabinettsbeschluss vom 28. Januar 1860 zum 1. Januar des Folgejahres in die Stadt Berlin eingemeindet.[3]

Um die gegenläufigen Interessen von Stadt und Umland in einer gemeinsamen Instanz zu einen, schlug Oberbürgermeister Arthur Johnson Hobrecht 1875 vor, aus den Städten Berlin, Charlottenburg, Spandau und Köpenick sowie den Landkreisen Teltow und Niederbarnim eine neue „Provinz Berlin“ zu gründen.[4] [5] Um den Interessen der Landkreise entgegenzukommen, wollte Berlin im Gegenzug auf Eingemeindungen verzichten. Der Plan wurde jedoch von den Landkreisen sowie in den Parlamenten der Stadt und des Landes abgelehnt.[6] [7] Auch die preußische Regierung hatte kein Interesse an einem Ausscheiden der Hauptstadtregion aus seiner Kernprovinz Brandenburg.

Seit den 1890er-Jahren nahm die Diskussion über die unabgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung und die unsolidarische Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben wieder zu. Die reichen Vororte im Süden und Westen profitierten von den geringen Sozialkosten ihrer wohlhabenden Bevölkerung, was ihnen Steuersenkungen ermöglichte, in der Kernstadt und den östlichen Vororten trat der gegenteilige Effekt ein.

Mit der Bildung eines Zweckverbandes Groß-Berlin (Gesetz vom 19. Juli 1911) wurde versucht, einerseits einige der Probleme zu überwinden, andererseits aber eine beherrschende Stellung des „roten“ Berlin in der preußischen und Reichspolitik weiterhin zu verhindern. Dieser Zweckverband war jedoch so unverbindlich, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen kaum erfüllen konnte. Die immer stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden bereitete zusätzliche Probleme und der Zweckverband hatte in Fragen des sozialen Ausgleichs keine Kompetenzen. Deshalb bedurfte es des Zusammenbruchs des Kaiserreichs durch Weltkrieg und Revolution, um die Eingemeindung endgültig politisch durchzusetzen. Als bleibender Erfolg des Zweckverbandes sind die ausgedehnten Wälder im Berliner Weichbild bis heute erhalten geblieben. Sie gehen auf den so genannten Dauerwaldvertrag von 1915 zurück.

[Bearbeiten] Das Groß-Berlin-Gesetz

Das Berliner Stadtgebiet vor (dunkelrot) und nach dem Groß-Berlin-Gesetz
Das Berliner Stadtgebiet vor (dunkelrot) und nach dem Groß-Berlin-Gesetz

Das Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin wird in der Kurzform Groß-Berlin-Gesetz genannt. Es wurde am 27. April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen und trat am 1. Oktober 1920 in Kraft. Damit wurden in die bisherige Stadtgemeinde Berlin die sechs kreisfreien Städte Lichtenberg, Schöneberg, Wilmersdorf, Charlottenburg, Neukölln und Spandau sowie aus den umliegenden Kreisen Niederbarnim, Osthavelland und Teltow die Stadtgemeinde Köpenick, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke eingemeindet.

Ein kurioser Sonderfall war das Areal des Stadtschlosses Berlin, da es bis dahin ein eigenständiger Gutsbezirk war und erst mit dem Gesetz ein administrativer Teil von Berlin wurde. Zu den bis dahin 1,9 Millionen Berlinern kamen damit nochmals 1,9 Millionen Einwohner dazu, knapp 1,2 Millionen davon allein durch die sieben umliegenden Städte. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 883 km². Damit war Berlin für einige Jahre die flächenmäßig zweitgrößte und einwohnermäßig drittgrößte Stadt der Welt. [8]

Nachdem der Stadtkreis Berlin bereits 1881 aus der Provinz Brandenburg ausgeschieden war, bildete er nunmehr mit den eingegliederten Gebietskörperschaften im Freistaat Preußen einen eigenen Regierungsbezirk mit provinzähnlichen Funktionen. Es entstand Groß-Berlin mit 20 Stadtbezirken:

Bei der Bildung der Verwaltungsbezirke, denen eine Reihe von Selbstverwaltungsaufgaben zugeordnet wurden, wurde darauf geachtet, dass sich „bürgerliche“ und „proletarische“ Bezirke in etwa die Waage hielten. Trotzdem gab es bis 1923 „Los-von-Berlin-Bewegungen“, die jedoch alle scheiterten. Durch das Gesetz gelang es, eine integrierte Stadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren. Damit war auch eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den 1920er-Jahren geschaffen worden.

Das Gesetz entfaltet noch heute juristische Wirkung, denn in den amtlichen Kommentaren zum Einigungsvertrag von 1990 wird darauf Bezug genommen, um die Ausdehnung und die Grenzen des Bundeslandes Berlin zu definieren.

[Bearbeiten] Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin

Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff Groß-Berlin immer mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung weiterhin präsent. So wurde er auch in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 aufgenommen, wo er bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Änderung des Artikels 23 im Jahr 1990 stand. Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis 1977 noch Magistrat von Groß-Berlin.

[Bearbeiten] Änderungen seit 1920

[Bearbeiten] Stadtgrenze

Auch wenn die äußere Stadtgrenze Berlins heute immer noch weitgehend identisch zu der 1920 festgelegten ist, gab es doch über die Jahre aus verschiedenen Gründen Grenzänderungen:

[Bearbeiten] Bezirksgrenzen und -benennungen

[Bearbeiten] Änderung der Grenzfunktion

Obwohl im Verlauf annähernd unverändert, hat sich der Charakter der 1920 festgelegten Stadtgrenze mehrfach einschneidend geändert.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Belege

  1. Schwenk 2000, Seite 9
  2. Splanemann 1990, Seite 9.
  3. Koehn 1911, Seite 1
  4. Schwenk 2000, Seite 10
  5. Krappweis 1992, Seite 23.
  6. Reinhardt 1971
  7. Splanemann 1990, Seite 11
  8. Große Stadt, gesundes Land
  9. a b Gauglitz-Plan

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Koordinaten: 52.51706° N, 13.40804° O

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