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Als Grüne Grenze werden international anerkannte Grenzen bezeichnet, die weder regelmäßig bewacht noch befestigt sind.
Die Bezeichnung „Grüne Grenze“ wird meist nur für jene Grenzabschnitte benutzt, die zwar nicht für Grenzübertritte vorgesehen, aber auch nicht gegen solche Übertritte gesichert oder bewacht sind, beispielsweise offene Wiesen, Wälder oder Gebirge. Auch die Grenzen der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens in der EU untereinander (Binnengrenze) werden seit dem Wegfall der Grenzkontrollen umgangssprachlich als „Grüne Grenzen“ bezeichnet.
Allerdings ist das Überschreiten der Binnengrenzen in der EU laut Artikel 20 des Schengener Grenzkodex [1], unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen, an jeder Stelle der Binnengrenze zulässig.