Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.
Die GmbH gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.
Die Firma kann aus Sach-, Personen-, Misch- oder Phantasienamen mit dem Zusatz GmbH gebildet werden. Beispiele: 1) Schmidt und Frei GmbH = Personenfirma; 2) Brauerei Südost GmbH = Sachfirma; 3) Schmidt-Brauerei GmbH = Mischfirma; 4) SchmiFrei GmbH = Phantasiefirma. Bei der Wahl der Firma sind die Vorschriften der §§ 17, 18, 30 HGB zu beachten. Danach muss die Firma zur Kennzeichnung geeignet sein, darf nicht irreführen und darf nicht mit bereits am selben Ort oder in derselben Gemeinde im Handelsregister eingetragenen Firmen verwechslungsfähig sein.
Außer GmbH sind im deutschsprachigen Raum weitere Abkürzungen für diese Rechtsform üblich, u. a. GesmbH (in Österreich), mbH (in Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Wort Gesellschaft wie z. B. in XYZ Entwicklungsgesellschaft mbH) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."