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Unter Gebrauchsgrafik versteht man eine einem praktisch-visuellen Zweck dienende Grafik. Dazu gehören u. a. Buchgrafik, amtliche Druckgrafik, Schriftkunst, Banknoten, Briefmarken, Filmplakate, Signets, Exlibris und Werbegrafik. Ein Teilgebiet ist auch die Gelegenheitsgrafik.
Im Gegensatz zu ihr steht die künstlerische Originalgrafik.
In urheberrechtlicher Hinsicht ist eine Gebrauchsgrafik ein Werk der angewandten Kunst, bei der mehr Schöpfungshöhe erreicht sein muss als bei anderen Werkgattungen. Dies führt dazu, dass Logos nicht unter das Urheberrecht fallen, solange ihre Gestaltung das durchschnittliche und übliche nicht deutlich überragt. Allerdings können sie als Geschmacksmuster eingetragen werden, wenn sie Eigenart haben, d. h. wenn sie einen anderen Eindruck hervorrufen als ein zuvor entworfenes Logo.[1]